es geht um das jugendschutzgesetzt, heißt es darin bis 16 Jahren bis 22uhr, 16 bis 17 bis 24 uhr und ab 18 ende offen??
ab wie viel jahren darf man auf öffentliche veranstaltungen/discos und Schützenfest sein??
Antworten (8)
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1Antwort von
WilliWinzigWilliWinzig
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gibt es keinerlei Beschränkung
Kommentar von
TetscheeTetschee und sonst wie es schon in der frage steht ??
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0Antwort von
MGMGMGMGMGMG
Das Jugendschutzgesetz hat da noch eine sehr schöne alte Formulierung:
§ 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
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und darunter??
nur in begleitung eines erwachsenen