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ab wie viel jahren darf man auf öffentliche veranstaltungen/discos und Schützenfest sein??

Frage von Tetschee Tetschee

es geht um das jugendschutzgesetzt, heißt es darin bis 16 Jahren bis 22uhr, 16 bis 17 bis 24 uhr und ab 18 ende offen??

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Antworten (8)

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    Antwort von ullagio ullagio

    Du sagst es in Deiner Frage

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    Antwort von dominik4223 dominik4223

    mit 16 darfst du schon

    Kommentar von Tetschee TetscheeTetschee

    und darunter??

    Kommentar von dominik4223 dominik4223dominik4223

    nur in begleitung eines erwachsenen

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gibt es keinerlei Beschränkung

    Kommentar von Tetschee TetscheeTetschee

    und sonst wie es schon in der frage steht ??

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    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    Ab 18 kannst du machen was du willst

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    Antwort von KWSderLoewe KWSderLoewe

    Frage selbst beantwortet

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    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    Das Jugendschutzgesetz hat da noch eine sehr schöne alte Formulierung:

    § 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

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    Antwort von krizekrazi krizekrazi

    gratuliere, bist echt gut informiert

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    Antwort von diejenny72 diejenny72

    nur 100-jährige in begleitung ihrer eltern

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