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Ab wie viel Jahren darf man als Wahlhelfer bei Kommunalwahlen arbeiten/helfen?

Frage von marie214 marie214
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Antworten (5)

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    Antwort von doris11 doris11

    Als Wahlhelfer sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

    Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger) ab 18 Jahren (in einigen Bundesländern ab 16 Jahren) Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

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    Antwort von Nathy Nathy

    jeweils ab dem alter, bei dem man auch wählen darf. ;)

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Ab 18.

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    Bei uns ab 16

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das beantwortet Dir das Kommunalwahlengesetz Deines Bundeslandes.

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