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Ab wie viel Jahren darf man als Wahlhelfer bei Kommunalwahlen arbeiten/helfen?
Frage von
marie214marie214
Antworten (5)
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1Antwort von
doris11doris11
Als Wahlhelfer sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger) ab 18 Jahren (in einigen Bundesländern ab 16 Jahren) Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
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0Antwort von
Nathy jeweils ab dem alter, bei dem man auch wählen darf. ;)
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