Was für Altersgrenzen gelten dabei, damit es nicht als Kinderarbeit zählt oder man Probleme mit dem Kinderschutz bzw. Jugendschutz bekommt ?

Gestern lief ein Bericht in 1LIVE über Ferienjobs. Ab 14 Jahren darfst du höchstens 2 Monate im Jahr drei Stunden leichte Arbeiten (Babysitting, Prospekte verteilen) verrichten.
Genaue Angaben findest du unter google: Gesetz für Ferienjobs.
LG 2kiba
Discoopa am 11. Juli 2007 14:36 Ab 14 Jahren stimmt so nicht!!!
Bitte hier nachlesen,unter §2.
http://www.familienhandbuch.de/cmain/fFachbeitrag/aRechtsfragen/s_982.html