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Ab wie viel behinderung gilt man als behindert?

Frage von ichdaampc ichdaampc

also ich nehme jetzt mal als beispiel mich selbst: ich habe Plattfüße. ich wurde schon operiert und es hat nichts gebracht. seit ich denken kann muss ich einlagen tragen. hat auch nichts gebracht. ich kann laufen aber weder schnell, noch viel, noch lange. deswegen sehe ich es als behinderung an. ich bin ziemlich eingeschränkt dadurch. es ist schrecklich ständig lange in der bahn zu stehen und es gibt ja das ungeschriebene gesetz kranken, alten und behinderten menschen platz zu machen bzw. einen sitzplatz anzubieten. tja, ich bin jung und man sieht mir meine behinderung nicht an also sehen andere wesen keinen grund warum ich mich hinsetzen müsse und deshalb muss ich ständig aufstehen... hätte ich einen behindertenausweis könnte ich mich als behindert ausweisen... allerdings hätte ich gerne mal mehr informationen wie behindert man sein muss um so einen ausweis zu bekommen um nicht zum orthopäden gehen zu müssen und mich auch noch zu blamieren. bitte keinen blöden kommentare. das ist nicht lustig :P

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Antworten (12)

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    Antwort von pcfuzzi pcfuzzi

    Du mußt wenigstens einen GdB (Grad der Behinderung) von 50 (50% Behinderung) und wenigstens das Merkzeichen G haben, um einen Ausweis zu bekommen, mit dem man dir Platz machen muß. Aber mit deinen Plattfüßen bekommst du sehr wahrscheinlich keinen.

    Ich habe ein um 3,5 cm verkürztes Bein, Muskelschwund, ein steifes Sprunggelenk, eine Rückenschiefstellung, Gelenke, die kaputt sind und Asthma, habe aber dennoch nur 40 %.

    Ich denke das macht das deutlich, warum du nichts bekommen wirst.

    Kommentar von Armindo ArmindoArmindo

    DH habe auch nur 40%

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    Antwort von julefra julefra

    ein orthopäde kann dir da aber sicher weiterhelfen. mir wäre es unangehmer in der bahn den ausweis vorzuzeigen

    Kommentar von ichdaampc ichdaampcichdaampc

    ...oder vll sollte ich einfach mit krücken rumlaufen...o.o

    Kommentar von julefra julefrajulefra

    die arme schwangere im 10.Monat, der die fruchtblase platz weil du simulierst. oder die oma, die abends nicht mehr laufen kann, weil sie im bus wegen dir stehen musst. geh zum orthopäden und las dir helfen. vielleicht hilft auch ein besuch beim psychotherapeuten

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    ich machs auch sehr ungern, hab 100%:-(

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Bei einer Gehbehinderung bekommst du einen Behindertenausweis, wenn du weniger als 1,7km gehen kannst.

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    Antwort von fritzinchen fritzinchen

    Der Grad der Behinderung (GdB) ist das Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung durch eine Behinderung.

    Eine Behinderung ist im Sozialgesetzbuch IX wie folgt definiert:

    "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

    Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

    Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB eingetragen wird.

    Der Grad der Behinderung kann im Ausweis auch nachträglich geändert werden. Dazu sind aber ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Man sollte damit rechnen, dass der GdB auch herabgesetzt werden kann.

    Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, von mindestens aber 30 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein. Ansprechpartner für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit.

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    Antwort von fritzinchen fritzinchen

    Der Grad der Behinderung (GdB) ist das Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung durch eine Behinderung.

    Eine Behinderung ist im Sozialgesetzbuch IX wie folgt definiert:

    "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

    Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

    Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB eingetragen wird.

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    Antwort von Immoklaus Immoklaus

    Deine Frage ist nicht lustig, da hast du recht. Aber wie du sie stellst, verzeih bitte, darüber kann man schon schmunzeln. Aber mal im ernst: Für den Grad der Behinderung gibt es feste Normen. Das ist so etwas wie eine "Gliedertaxe" Es musste bisher aufgrund ärzlicher Atteste ein Amtsarzt beim Versorgungsamt über den Grad der Behinderung befinden. Die Versorgungsämter gibt es aber nicht mehr. Ich glaube aber, dass du wenig Aussicht auf Erfolg haben wirst. Ich habe 80% GdB und brauche nur die Hälfte für die Straßenbahn zu bezahlen. Aber STEHEN muss ich doch

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    Antwort von Gadenja Gadenja

    Ich glaube den Behindertenausweis bekommt man ab 50% Behinderungsgrad. Das wird aber individuell vom Versorgungsamt, mit Einsicht in die Krankenakten beurteilt. Bei Deiner Erkrankung wird das aber bestimmt nichts mit den 50%.

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    Antwort von Tremor Tremor

    hier findest Du gute Infos http://www.familienratgeber.de/de/familienratgeber/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis_/Schwerbehindertenausweis_2.html

    Kommentar von Tremor TremorTremor

    oder hier http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/overview.php&type=1&catid=22&letter=&entries=0&searchtext=&order=dated&headline=

    ab 30% kannst Du einen Gleichstellungs Antrag stellen. Steht alles in den Link oben

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    Antwort von Armindo Armindo

    ohne Orthopäden geht gar nichts und die Behinderung stellt man bei dem Versorgungsamt die überprüfen es.

    Kommentar von aaischa aaischa

    wo du dann bis zu 2 jahre auf deinen schein wenn er bewilligt wird warten must hab ich mit meinem sohn schon hinter mir und bei dem ist es offensichtlich (rollifahrer)

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    Antwort von digiritter digiritter

    Beantrage doch mal einen SB-Ausweis.

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    Antwort von PPanther PPanther

    für das deine gibts nix

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    Antwort von dasgibtstrafe dasgibtstrafe

    ab 20 Grad gemessen mit Personen deinen Alters http://www.familienratgeber.de/de/familienratgeber/schwerbehinderung/grad_der_behinderung_/Grad_der_Behinderung_2.html

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