gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

33 

Ab welcher Verspätungszeit bekommt man Schadenersatz bei Zugverspätungen?

gefragt von MarieLuise am 07.09.2007 um 23:44 Uhr

Habe am Rande mitbekommen, dass man da jetzt Entschädigung bekommt. Ab welcher Zeit ist das so?


Infobutton_rz  

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

geld (21652)
reise (9621)
bahn (1160)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. September 2007 23:49
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hier kannst du noch was nachlesen, ich finde der beitrag von albrecht ist ziemlich aufschlussreich.

http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-soll-ich-als-entschaedigung-bei-der-bahn-...


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. September 2007 23:47
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ab 30 Minuten im Fernverkehr. Das steigert sich dann wenn es eine Stunde ist.


bitmap
beantwortet von bitmap am 8. September 2007 00:27
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

http://www.bahn.de/p/view/index.shtml oben bei Suche (rotes Feld) einfach mal "Verspätung" eingeben.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. September 2007 23:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

2 Std!


Patron
beantwortet von Patron am 8. September 2007 01:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gestern ca 16 uhr die tickermeldung:

Höhere Entschädigung bei Zugverspätungen

Berlin - Bahnfahrer sollen ab Mitte nächsten Jahres bei Verspätungen deutlich mehr entschädigt werden. Bei einer Stunde Verspätung im Fernverkehr muss der Zugbetreiber 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab zwei Stunden die Hälfte. Justizministerin Brigitte Zypries arbeitet an einem Gesetz, das eine EU- Verordnung, die erst 2010 in Kraft tritt, rascher umsetzen soll. Zypries sagte in Berlin, sie wolle nicht noch zwei Jahre warten, sondern „die Rechte der Bahnkunden so schnell wie möglich verbessern”.

der ticker läuft auf

http://rhein-zeitung.de/tick/



xagentx
beantwortet von xagentx am 8. September 2007 03:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also aus eigenen erfahrung,mein zug hatte mal 20 minuten verspätung und ich habe extra keine fahrkarte gekauft,der kontroleur wollte meine fahrkarte und ich habe es ih erklährt das ich wegen diese verspätung beinahe mien ob verlohren habe. also für die Menschen die 2 bis 3 mal umsteigen müssen sind schon 5 min. zuspät.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. September 2007 06:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

im Moment ist es so geregelt, dass bei Verspätungen im Fernverkehr ab 1 Stunde der Reisende einen Bahn-Gutschein in Höhe von 20% des Fahrpreises erhalten kann. Im Nahverkehr gibt es zur Zeit gar nichts


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Geld wechseln vor der Reise oder in der USA

    Gibt es Alternativen zur Bahn, wenn man kein Auto besitzt?

    Fahrradkarte der Bahn



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Weitere Informationen

Source_9
Mehr Rechte für Bahnkunden
Bahnkunden sollen bei Verspätungen künftig mehr Rechte und mehr Geld bekommen. Der Entwurf des Fahrgastrechte-Gesetzes sieht eine Fahrpreiserstattung von bis zu 50 Prozent vor. Allerdings gibt es eine Entschädigung erst, wenn der Zug mehr als eine Stunde zu spät kommt.

Kommt ein Zug im Fernverkehr mehr als eine Stunde zu spät an sein Ziel, soll der Reisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückbekommen, wie aus den heute vorgestellten Eckpunkten für ein Fahrgastrechte-Gesetz hervorgeht. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung sollen es 50 Prozent sein. Im Nahverkehr soll es kein Geld geben. Betroffene erhalten aber das Recht, ab 20 Minuten Verspätung auch teurere Züge ohne Aufpreis zu nutzen. Zudem sollen Kunden sich einfacher beschweren können. Der Fahrgastrechte-Verband Pro Bahn kritisierte die Regeln als ungenügend.




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.