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Ab welcher Verspätungszeit bekommt man Schadenersatz bei Zugverspätungen?

Frage von MarieLuise MarieLuise

Habe am Rande mitbekommen, dass man da jetzt Entschädigung bekommt. Ab welcher Zeit ist das so?

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Antworten (7)

  • 4
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    hier kannst du noch was nachlesen, ich finde der beitrag von albrecht ist ziemlich aufschlussreich.

    Wieviel soll ich als Entschädigung bei der Bahn verlangen?

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://www.bahn.de/p/view/index.shtml oben bei Suche (rotes Feld) einfach mal "Verspätung" eingeben.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    ab 30 Minuten im Fernverkehr. Das steigert sich dann wenn es eine Stunde ist.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    im Moment ist es so geregelt, dass bei Verspätungen im Fernverkehr ab 1 Stunde der Reisende einen Bahn-Gutschein in Höhe von 20% des Fahrpreises erhalten kann. Im Nahverkehr gibt es zur Zeit gar nichts

  • 2
    Antwort von xagentx xagentx

    also aus eigenen erfahrung,mein zug hatte mal 20 minuten verspätung und ich habe extra keine fahrkarte gekauft,der kontroleur wollte meine fahrkarte und ich habe es ih erklährt das ich wegen diese verspätung beinahe mien ob verlohren habe. also für die Menschen die 2 bis 3 mal umsteigen müssen sind schon 5 min. zuspät.

  • 2
    Antwort von Patron Patron

    gestern ca 16 uhr die tickermeldung:

    Höhere Entschädigung bei Zugverspätungen

    Berlin - Bahnfahrer sollen ab Mitte nächsten Jahres bei Verspätungen deutlich mehr entschädigt werden. Bei einer Stunde Verspätung im Fernverkehr muss der Zugbetreiber 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab zwei Stunden die Hälfte. Justizministerin Brigitte Zypries arbeitet an einem Gesetz, das eine EU- Verordnung, die erst 2010 in Kraft tritt, rascher umsetzen soll. Zypries sagte in Berlin, sie wolle nicht noch zwei Jahre warten, sondern „die Rechte der Bahnkunden so schnell wie möglich verbessern”.

    der ticker läuft auf

    http://rhein-zeitung.de/tick/

  • 2
    Antwort von Indy72 Indy72

    2 Std!

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  • Tagesspiegel.de

    Mehr Rechte für Bahnkunden

    Bahnkunden sollen bei Verspätungen künftig mehr Rechte und mehr Geld bekommen. Der Entwurf des Fahrgastrechte-Gesetzes sieht eine Fahrpreiserstattung von bis zu 50 Prozent vor. Allerdings gibt es eine Entschädigung erst, wenn der Zug mehr als eine Stunde zu spät kommt.

    Kommt ein Zug im Fernverkehr mehr als eine Stunde zu spät an sein Ziel, soll der Reisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückbekommen, wie aus den heute vorgestellten Eckpunkten für ein Fahrgastrechte-Gesetz hervorgeht. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung sollen es 50 Prozent sein. Im Nahverkehr soll es kein Geld geben. Betroffene erhalten aber das Recht, ab 20 Minuten Verspätung auch teurere Züge ohne Aufpreis zu nutzen. Zudem sollen Kunden sich einfacher beschweren können. Der Fahrgastrechte-Verband Pro Bahn kritisierte die Regeln als ungenügend.

    Lesen Sie hier weiter: Tagesspiegel "Mehr Rechte für Bahnkunden"

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