Habe am Rande mitbekommen, dass man da jetzt Entschädigung bekommt. Ab welcher Zeit ist das so?
Ab welcher Verspätungszeit bekommt man Schadenersatz bei Zugverspätungen?
Antworten (7)
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4Antwort von
xyungeloestxyungeloest
hier kannst du noch was nachlesen, ich finde der beitrag von albrecht ist ziemlich aufschlussreich.
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3Antwort von
bitmapbitmap
http://www.bahn.de/p/view/index.shtml oben bei Suche (rotes Feld) einfach mal "Verspätung" eingeben.
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3Antwort von
wj2000wj2000
ab 30 Minuten im Fernverkehr. Das steigert sich dann wenn es eine Stunde ist.
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2Antwort von
andreas48andreas48
im Moment ist es so geregelt, dass bei Verspätungen im Fernverkehr ab 1 Stunde der Reisende einen Bahn-Gutschein in Höhe von 20% des Fahrpreises erhalten kann. Im Nahverkehr gibt es zur Zeit gar nichts
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2Antwort von
xagentxxagentx
also aus eigenen erfahrung,mein zug hatte mal 20 minuten verspätung und ich habe extra keine fahrkarte gekauft,der kontroleur wollte meine fahrkarte und ich habe es ih erklährt das ich wegen diese verspätung beinahe mien ob verlohren habe. also für die Menschen die 2 bis 3 mal umsteigen müssen sind schon 5 min. zuspät.
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2Antwort von
PatronPatron
gestern ca 16 uhr die tickermeldung:
Höhere Entschädigung bei Zugverspätungen
Berlin - Bahnfahrer sollen ab Mitte nächsten Jahres bei Verspätungen deutlich mehr entschädigt werden. Bei einer Stunde Verspätung im Fernverkehr muss der Zugbetreiber 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab zwei Stunden die Hälfte. Justizministerin Brigitte Zypries arbeitet an einem Gesetz, das eine EU- Verordnung, die erst 2010 in Kraft tritt, rascher umsetzen soll. Zypries sagte in Berlin, sie wolle nicht noch zwei Jahre warten, sondern „die Rechte der Bahnkunden so schnell wie möglich verbessern”.
der ticker läuft auf
http://rhein-zeitung.de/tick/
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