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Kommt ein Zug im Fernverkehr mehr als eine Stunde zu spät an sein Ziel, soll der Reisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückbekommen, wie aus den heute vorgestellten Eckpunkten für ein Fahrgastrechte-Gesetz hervorgeht. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung sollen es 50 Prozent sein. Im Nahverkehr soll es kein Geld geben. Betroffene erhalten aber das Recht, ab 20 Minuten Verspätung auch teurere Züge ohne Aufpreis zu nutzen. Zudem sollen Kunden sich einfacher beschweren können. Der Fahrgastrechte-Verband Pro Bahn kritisierte die Regeln als ungenügend.













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