Und was muss man dann eigentlich beachten?
Ab welcher Unternehmensgröße kann man einen Betriebsrat gründen?
Antworten (5)
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2Antwort von
tradaixtradaix
§ 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) - Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
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1Antwort von
bitmapbitmap
Die Voraussetzungen findest du im Betriebsverfassungsgesetz (<- ergooglebar).
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1Antwort von
MinervaMinerva
Ab fünf volljährigen Mitarbeitern, drei davon müssen ständig im Betrieb arbeiten. D.h. sie werden nicht woanders eingesetzt.
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1Antwort von
sturmeisturmei
ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber dass ein betriebsrat ab 5 Mitarbeitern, die im Sinne des deutschen Grundgesetzes sind, (und Volljährig) ein Betriebsrat pflicht ist. Ab 20 Jugendlichen im Betrieb (z.B. Auszubildende) kann ein extra Betriebsrat von und für die Jugendlichen gegründet werden.
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1Antwort von
LaptophasserLaptophasser
Der Betrieb muss aus mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten bestehen...
es besteht keine Pflicht - nur das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland