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Ab welcher Unternehmensgröße kann man einen Betriebsrat gründen?

Frage von LisaImNetz LisaImNetz

Und was muss man dann eigentlich beachten?

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Antworten (5)

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    Antwort von tradaix tradaix

    § 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) - Errichtung von Betriebsräten

    (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

    (2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn

    1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder

    2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die Voraussetzungen findest du im Betriebsverfassungsgesetz (<- ergooglebar).

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    Antwort von Minerva Minerva

    Ab fünf volljährigen Mitarbeitern, drei davon müssen ständig im Betrieb arbeiten. D.h. sie werden nicht woanders eingesetzt.

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    Antwort von sturmei sturmei

    ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber dass ein betriebsrat ab 5 Mitarbeitern, die im Sinne des deutschen Grundgesetzes sind, (und Volljährig) ein Betriebsrat pflicht ist. Ab 20 Jugendlichen im Betrieb (z.B. Auszubildende) kann ein extra Betriebsrat von und für die Jugendlichen gegründet werden.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    es besteht keine Pflicht - nur das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland

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    Antwort von Laptophasser Laptophasser

    Der Betrieb muss aus mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten bestehen...

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