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Ab welcher Unternehmensgröße kann man einen Betriebsrat gründen?

gefragt von LisaImNetz am 06.02.2008 um 11:39 Uhr

Und was muss man dann eigentlich beachten?

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Recht x 35.147 Beruf x 14.566 Job x 3.833 Unternehmen x 726 Arbeitnehmer x 192 Betrieb x 138 Betriebsrat x 92 Mitarbeiter x 86

tradaix
beantwortet von tradaix am 6. Februar 2008 15:56
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§ 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) - Errichtung von Betriebsräten

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn

  1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder

  2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Februar 2008 12:27
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Die Voraussetzungen findest du im Betriebsverfassungsgesetz (<- ergooglebar).


Minerva
beantwortet von Minerva am 6. Februar 2008 11:58
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Ab fünf volljährigen Mitarbeitern, drei davon müssen ständig im Betrieb arbeiten. D.h. sie werden nicht woanders eingesetzt.


sturmei
beantwortet von sturmei am 6. Februar 2008 11:46
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ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber dass ein betriebsrat ab 5 Mitarbeitern, die im Sinne des deutschen Grundgesetzes sind, (und Volljährig) ein Betriebsrat pflicht ist. Ab 20 Jugendlichen im Betrieb (z.B. Auszubildende) kann ein extra Betriebsrat von und für die Jugendlichen gegründet werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 7. Februar 2008 10:50

es besteht keine Pflicht - nur das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland


anonym
beantwortet von Laptophasser am 6. Februar 2008 11:44
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Der Betrieb muss aus mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten bestehen...


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