1

Ab welcher Uhrzeit darf man sich als Minderjährige(r) wieder draußen aufhalten?

Frage von SnowWhite SnowWhite

Bekanntermaßen dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht länger als 22 Uhr draußen aufhalten, unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Wenn man sich nun als Sechzehnjährige(r) nach 24 noch draußen befindet, zum Beispiel nach einer Party um 2 Uhr nachts nach Hause läuft, kann es passieren, dass man von der Polizei aufgegriffen wird. So sieht das Gesetz es ja auch vor. Die Frage ist jetzt, ab WANN man 'morgens' als Jugendliche(r) wieder nach draußen darf, denn man könnte theoretisch ja auch bis 4 Uhr auf der Party bleiben, dann würde man eventuell um halb 5 (morgens) draußen rumlaufen. Dadurch wäre man ja auch die ganze Nacht draußen gewesen, und hätte das Gesetz missachtet. Kann die Polizei einen auch morgens um halb 5 'aufgreifen'? Es könnte ja auch sein, dass man vorher einfach nur früh beim Bäcker war, um sich Brötchen zu holen, oder? Man muss ja nicht zwangsläufig auf einer Party gewesen sein... Ab welcher Uhrzeit darf man sich also 'morgens' wieder draußen aufhalten, ohne Gefahr zu laufen, von Polizisten mitgenommen zu werden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 4
    Antwort von JotEs JotEs

    Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches einem Minderjährigen verbietet, ab einer bestimmten Uhrzeit "draußen" zu sein.

    .

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    einzig richtige Antwort; alles andere ist nur Rumgeeiere.

    Kommentar von 123456A 123456A123456A

    jap stimmt .. man darf ab 22 uhr nicht mehr in öffentliche gebäude rein halt aber draußen darf man sein

  • 1
    Antwort von LeaderG LeaderG

    Von welchem Gesetz sprichst du da?

    orry, aber in der BRD gibt es kein solches Gesetz, das wäre auch nicht mit der Verfassugn zu vereinbaren.

  • 0
    Antwort von SnowWhite SnowWhite

    Also. Ich hab mich mal selbst weitreichender informiert, da hier anscheinend niemand in der Lage war, mir eine gültige und zufriedenstellende Antwort zu geben! Außer bodenlosen Vermutungen war hier nämlich nicht viel dabei ;) Im Gesetz ist geregelt, dass sich Jugendliche unter 16 und über 14 Jahren von 24 - 5 Uhr morgens nicht auf Veranstaltungen, in Kneipen, Diskotheken etc. aufhalten dürfen ;) Für Kinder gilt wahrscheinlich ebenfalls diese Zeit, nur dass diese schon ab 22 Uhr nach Hause gehen müssen.

  • 0
    Antwort von Brugmansia92 Brugmansia92

    Fakt ist, so ein Gesetz gibt es überhaupt nicht. Man darf sich zu jeder Tages- und Nachtzeit draußen aufhalten, in jedem Alter. Und man wird dann auch nicht von den Bullen aufgegriffen. Das ist nur ein dummes Märchen.

  • 0
    Antwort von Shoshin Shoshin

    Ehrlich, es gibt für alles Ausreden, aber meinst du die Bullen würden es nicht merken oder dir ansehen, ob du die ganze Nacht durchgeturnt hast oder "frisch" unterwegs bist? Das fällt auf. Im Übrigen frage ich mich gerade, was wohl deine Eltern entscheiden. Denn das ist in erster Linie ausschlaggebend! Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie mit diesen Uhrzeiten einverstanden sind. Ich habe meine Tochter von solchen Feten spät abgeholt, aber somit habe ich sie begleitet. Dann war das ja kein Problem.

    Kommentar von SnowWhite SnowWhite

    Wenn man sturzbetrunken ist sieht man natürlich, dass man die Nacht durchgemacht hat ;) Aber es gab schon Feiern, bei denen ich um 7 Uhr morgens heimkam und aussah, als hätte ich die ganze Nacht geschlafen - ich war fit wie'n Turnschuh! Und was meine Eltern dazu sagen tut hier gar nichts zur Sache, in erster Linie war diese Frage nur darauf bezogen, ab wann man morgens wieder raus darf. Darauf finde ich hier jedoch leider keinerlei hilfreiche Antwort...

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Wann immer du willst, denn es ist ja nicht verboten draußen zu sein.

  • 0
    Antwort von bizeps24 bizeps24

    Die ganze Nacht, das Verbot richtet sich nicht an den Minderjährigen sondern an Erwachsene wie Discobesitzer etc.

  • 0
    Antwort von Charity Charity

    Meines Wissen nach darfst du dich bis 24 h in öffentlichen Einrichtung (Discos, Kneipen etc.) aufhalten und hast drei Stunden Zeit für den Rückweg. Das heißt, du darfst bis um drei auf der Straße sein. Man wird nur nach Hause gefahren, wenn man irgendwelche scheiße baut oder total besoffen ist. Als ich 15 war, wurden mir mal nachts um drei die Personalien abgenommen, wegen Zeugenaussage und die haben auch nichts weiter gesagt. Ich denke, solange du nichts anstellt, kannst du draussen bleiben, solange du willst.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Aus welchem Gestz geht den bitte dein Wissen hervor?

    Kommentar von Charity CharityCharity

    Das hab ich einfach so "gelernt" und "gesehen".

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Dann lerne besser nochmal nach :D

    Es ist niemandem verboten Nachts auf der Straße zu sein. Von JVA Insassen mal abgesehen.

  • 0
    Antwort von eichorn eichorn

    Ab 6 Uhr

    Kommentar von SnowWhite SnowWhite

    Woher hast du diese Information? Nur um es zu verifizieren ;) Eine einzige Zahl ohne Erklärung klingt nicht gerade sehr glaubwürdig.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Gute Frage, woher kommt das?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.