Unsere Nachbarn beschweren sich, dass wir vor 7:00 Uhr in der Früh die Rolläden hochziehen, da es ja schon ab ca. 6:00 Uhr hell ist. Wie ist hier die rechtliche Lage?
Ab welcher Uhrzeit darf ich am Morgen die Rolläden hochziehen?
Antworten (9)
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minh11 ich kenn zwar die rechtliche lage nicht ,aber ist es nicht völlig egal wann man die rolläden hochzieht?ist doch auch völlig egal , wann du deine tür öffnest und so.
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vincentvincent
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-1186181/Rollo-krach-vom-Nachbar.html
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harryohnetotoharryohnetoto
Wenn dir danach ist, kannst du die Rolladen öffnen! Das wäre mir ganz neu, dass diese Sache gesetzlich geregelt ist!
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Holli20Holli20
hää das is doch egal wann du die hochziehst.. du musst dich doch nich nach den nachbarn richten, das habe ich ja noch nie gehört, dass man das zu ner bestimmten zeit hochmachen soll... am WE sind unsere bis 12h oder so unten u es beschwert sich uach keiner
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FranticekFranticek
Du kannst die Rolllaeden hochziehen, wann du willst. Aber du solltest sie schoen sachte hochziehen und keinen Laerm verursachen. Man kann das naemlich auch etwas leiser machen.
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pierrotpierrot
Dann kann sich der Nachbar aufregen, solange er will, du bist im Recht, da du ab 6 Uhr auch Musik hören oder andere Dinge machen kannst. Es sei denn, in der Hausordnung ist was anderes vorgeschrieben!
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altermann58altermann58
Im Winter musst du schon um 7 Uhr Schnee geräumt haben.
Da wird man wohl die Fensterläden im Sommer auch noch vor dem Frühstück hochziehen dürfen!
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RabenmanuRabenmanu
Wie die rechtliche lage ist, weiß ich nicht. Aber ich glaube kaum dass es dafür ein Gesetz gibt. Oder darf man den Vögeln auch vor 7 Uhr das zwitschern verbieten. ALBERN
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