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Ab welcher Summe wird eine private Rente krankenversicherungspflichtig?

gefragt von raimund am 14.05.2007 um 16:39 Uhr

Meine Mutter bekommt in Kürze eine private Zusatzrente. Unterliegt diese auch der Krankenversicherung? Weiß das jemand?


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anonym
beantwortet von derbaufinanztipp am 14. Mai 2007 19:52
3x
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Dies richtet sich nach der Art der Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung verändert sich der der Beitrag durch die Privatrente nicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist zwischen Pflicht- und freiwilligen Versicherung zu unterscheiden. Bei der freiwilligen Versicherung berechnen sich die Beiträge aus allen Einnahmen zum Lebensunterhalt. Also neben Kapitaleinkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, gesetzlichen, betrieblichen oder Zusatzrenten, auch aus Renten, bei denen die Beiträge aus bereits versteuerten Einkünften bezahlt wurden. Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wird die private Rente nicht verbeitragt. Handelt es sich allerdings um eine Betriebsrente oder eine Zusatzrente, wird sie zur Beitragsberechnung herangezogen, wenn derzeit der Betrag von 122,50 Euro pro Monat überschritten wird.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Mai 2007 17:22
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Ausschlaggebend für die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen ist nicht diese private Zusatzrente, sondern das Gesamteinkommen des Rentners/der Rentnerin.

Die beste Aufklärung gibt es hier: www.vdk.de, denn der VdK unterhält bundesweit Büros mit regelmäßigen Sprechstunden. Mal ins Telefonbuch schauen.


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