wenn ich gebrauchte sachen privat verkaufe. schonmal vielen dank für eure antworten!
Antworten (6)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
AeskulapaAeskulapa
Als Privatverkäufer gar nicht. Wenn es zuviel wird (Das hängt nicht nur von deinem Umsatz, sondern auch von Stückzahl, Artikelart, Artikelzustand etc etc etc ab) könntest du aber als gewerblich eingestuft werden und müsstest evtl. nachzahlen. Das wird aber immer vom Einzelfall abhängig entschieden - sofern dich jemand anzeigt. Es gibt keine speziell festgelegten Grenzen.
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3Antwort von
MarpleMarple
überhaupt nicht
wenn Du privat verkaufst, musst Du doch nichts versteuern - wir kommst Du denn da drauf?
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noonienoonie ich dachte halt nur so eben, sonst könnte sich ja auch jeder gewerbliche als privat anmelden und hätte keine steuern mehr zu bezahlen...
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Saarland60Saarland60 Von wegen! Auch private Einnahmen fallen prinzipiell unter das Einkommenssteuergesetz.
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MarpleMarple Du glaubst doch nicht, dass auch nur EIN Mensch, der bei ebay gebrauchte Sachen verkauft, dafür Steuern bezahlt???
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Saarland60Saarland60 Seufz! Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich nicht versteuere, weil ich nicht muss, oder ob ich nicht versteuere, weil ich die Steuern hinterziehe.
Die Fragestellerin hat nicht gefragt, ob sie Steuern zahlen soll, sondern ob sie Steuern zahlen muss. Und sie muss, wenn sie mehr als 410 Eur im Jahr zusätzlich erwirschaftet. Ob sie das bei ihrem Finanzamt angibt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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noonienoonie bist du sicher nur 410€ im jahr?? das ist ja nicht wirklich viel :o( wie wird sowas kontrolliert und was passiert wenn ich es nicht von mir aus angebe?
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MarpleMarple es kann keiner kontrollieren, außer Du verkaufst ständig was in ebay - dann "kannst" Du evtl. ein Schreiben vom Finanzamt bekommen
aber wegen ein paarmal - mach Dich nicht verrückt - da passiert nichts
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2Antwort von
kiki68kiki68
Ab einer Summe von 17500 Euro jährlich wirst Du nicht mehr als Privatperson angesehen und gilst vor dem Finanzamt als Händler. (Eigene Erfahrung!!! Info nicht aus zweiter Hand!)
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AeskulapaAeskulapa Zufall - es gibt keine speziell festgelegte grenze.
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guterwolfguterwolf Diese 17500 € gelten für die Festsetzung der Umsatzsteuer - das ist eine andere Sache und hat nichts mit Einkommensteuer zu tun.
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Saarland60Saarland60 So ist es, guterwolf
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kiki68kiki68 ehm - war auch nicht auf Einkommensteuer bezogen!
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1Antwort von
Saarland60Saarland60
Nebeneinkünfte nach § 46 EStG sind dann steuerfrei, wenn sie insgesamt im Jahr € 410,00 nicht übersteigen.
Das heisst: Du hast einen Hauptberuf, in dem Du nicht selbständig / freiberuflich bist. Dann darfst Du im Jahr steuerfrei maximal 410 Eur zusätzlich mit irgend etwas anderem dazu verdienen.
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0Antwort von
schlaxxxschlaxxx
du hast doch dann die steuer schon mal bezahlt wie du das teil gekauft hast
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guterwolfguterwolf das sollte man mal unserem Finanzminister sagen!!!
wer stuft mich denn da ein? macht ebay das automatisch?
Steuerliche Einstufungen nimmt immer noch das Finanzamt vor :-)
nee, nicht unbedingt. Aber es gibt auch Finanzbeamte, die ab und zu ins Internet schauen.
Ebay tut da gar nichts...
Es gibt auch Anwälte, die ihr Geld damit verdienen, Ebayer zu verklagen.