gibt es eine gesetzliche Regelung?
Ab welcher SSW muss man seinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen?
Antworten (6)
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4Antwort von
neurodocneurodoc
Damit der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, die Sorgfalt und Verpflichtung einer Schwangeren gegenüber einzuhalten sobald das bekannt ist, ebenso der Fairness halber!
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1Antwort von
kuntzkidskuntzkids
Zur Wahrung Deiner eigenen Interessen: sofort, sobald Du es sicher weißt! Es geht hier u.a. um Kündigungsschutz und besondere einzuhaltende Auflagen für Schwangere (Überstunden, Belastbarkeit, Schichtsystem).
Der Artbeitgeber ist nicht berechtigt, die Information ohne Dein Wissen weiterzugeben -- Kollegentratsch ist somit vorgebeugt.
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1Antwort von
kleineLPkleineLP
Soweit ich weiss muss man ab 4 Monat Bescheid sagen auch in eigenen Interesse da die schwangere Frauen unter Schutz stehen. Und abgesehen davon ...irgendwann wird es man sowieso sehen
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vollyhnvollyhn
Eine Verpflichtung besteht gar nicht. Den Kündigungsschutz hast Du, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist oder spätestens zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wird. Es reicht dann auch die nachträgliche Mitteilung. Solange es Dir gut geht und Dein Arbeitsplatz für die Schwangerschaft unschädlich ist (z.B. Bürojob in Normalschicht), musst Du nichts offenbaren, solange Du es noch nicht für richtig hältst.
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kuntzkidskuntzkids
Zur Wahrung Deiner eigenen Interessen: sofort, sobald Du es sicher weißt! Es geht hier u.a. um Kündigungsschutz und besondere einzuhaltende Auflagen für Schwangere (Überstunden, Belastbarkeit, Schichtsystem).
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Information ohne Dein Wissen weiterzugeben -- Kollegentratsch ist somit vorgebeugt.
Müssen muss sie gar nicht, aber besser ist es natürlich wegen der Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber Schwangeren hat.
''Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.''
Mutterschutzgesetz § 5
So ist es. Leider kann man Kommentaren keine Daumen geben. (-:
Außerdem kann sich die Schwangere Schadensersatzpflichtig machen, wenn sie mit der Mitteilung bis zum letzten Tag wartet und dem Arbeitgeber die Zeit abschneidet, seine Arbeitsabläufe umzuorganisieren.