2

ab welcher schwangerschaftswoche muss man dem arbeitgeber von der schwangerschaft berichten?

Frage von bwayne bwayne

vor allem wenn es sich um einen neuen job handelt...? muss man es dann im vorstellungsgespräch schon sagen???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 5
    Antwort von moe0312 moe0312

    Geht es nicht auch im Job um Fair-Play? Sie sollen ja auch fair zu dir sein, dann fänd ich es schon wichtig, dass du es auch bist.

    Einen Job anzutreten und zu wissen, dass man nicht lang da ist, finde ich verwerflich. Zumal die in der Probezeit einen ja dann eh kicken, wenn sies mitkriegen...

    Kommentar von Scramjet ScramjetScramjet

    Sie können sie in der Schwangerschaft noch nicht einmal in der Probezeit kündigen.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    gute Antwort: DH

    Kommentar von Swisslady SwissladySwisslady

    DH @moe0312

    Kommentar von cubanita cubanitacubanita

    Sagt mal, was heißt dieses DH eigentlich? ich lese das hier ständig..

  • 4
    Antwort von Fensterplatz Fensterplatz

    Du hast keinerlei Verpflichtung, in einem Vorstellungsgespräch von Deiner Schwangerschaft zu berichten. Stellen sie Dich ein hast Du besonderen Kündigungsschutz ab dem Tag, an dem es dem Arbeitgeber bekannt wird- auch in der Probezeit. Der Gesetzgeber will das so, also kein schlechtes Gewissen haben!

  • 4
    Antwort von teufeline25 teufeline25

    im vorstellungs gespräch musst du es nicht sagen.ist wirklich so.bist du aber schon beschäftigt muss du es eigendlich sofort sagen wenn du es weisst,also nach bestädigung des arztes.du hast ja dann auch ganz andere rechte

    Kommentar von walkuere walkuerewalkuere

    Das stimmt so nicht ganz. sagen MÜSSEN tut sie es nicht! Aber ob es gut ist, es nicht zu sagen, das ist wieder was anderes.

    Kommentar von teufeline25 teufeline25teufeline25

    was gut und was nicht gut ist wurde nicht gefragt das muss jeder selber mit seinem gewissen aus machen.aber sie MUSS es NICHT angeben wenn sie nicht möchte

    Kommentar von walkuere walkuerewalkuere

    sagte ich doch, oder?

  • 3
    Antwort von froelich froelich

    ich würde es sofort sagen damit sich der arbeitgeber nicht getäuscht fühlen kann,spiel mit offenen karten,dann kann sich hinterher keiner beschweren

  • 3
    Antwort von walkuere walkuere

    Mann MUSS es nicht sagen. Du kannst es so lange verheimlichen wie du willst. Nur der Mutterschutz muss eingehalten werden.

  • 2
    Antwort von neversaynever neversaynever

    du musst es nicht sagen. durchziehen würde ich das allerdings nur, wenn die schwangerschaft noch ganz am anfang ist und deine zukünftige tätigkeit von deiner schwangerschaft nicht beeinträchtigt wird (holzhacken wäre zum beispiel nicht so der brüller...) hier ein link, der dir vielleicht hilft: http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/recht/wann-muss-man-eine-schwan...

  • 2
    Antwort von Lieselotte7 Lieselotte7

    Selbst beim Vorstellungsgespräch musst du nicht sagen, dass du schwanger bist!

    Normalerweise sagt man es seinem Chef so ab der 12.Schwangerschaftswoche. Allerdings kommt es auf die Art der Arbeit an, denn für Schwangere gibt es teilweise besondere Regelungen, z.B. darf man keine Nachtschichten mehr übernehmen bzw. nicht mehr schwer heben/tragen, beim Frisör nicht mehr unbedingt mit Färbechemikalien umgehen, beim Arzt nicht mehr röntgen und wenn man mit kleinen Kindern arbeitet, muss eine Immunität gegen Ringelröteln vorliegen...

    Kommentar von cubanita cubanitacubanita

    ja genau, vor dem dritten monat würde ich es auch nicht privat an die riesenglocke hängen

  • 2
    Antwort von yildiz1 yildiz1

    gesetzlich musst du (auch wenn du es weißt) in einem vorstellungsgespräch eine schwangerschaft (ob geplant oder bereits schwanger) nicht erwähnen. bleibt dir überlassen, ob du es mitteilen möchtest. im übrigen darf der zukünftige chef auch solche fragen nicht stellen. sofern du allerdings bereits in einer anstellung bist, musst du deinem chef von deiner schwangerschaft berichten, unter umständen sogar mit einer bescheinigung vom frauenarzt. ich habe es seinerzeit auch erst in der 6 ssw gesagt, allerdings wusste ich es vorher auch nicht

  • 2
    Antwort von Lola25 Lola25

    Nein dazu bist du gesetzlich nicht verpflichtet. Im Mutterschutzgesetzt heißt es: bei bekanntwerden der Schwangerschaft "sollte" man den Arbeitgeber informieren. Es ist kein MUSS. Steht auch ganz klar in den Babybüchern, die ich zuhause habe. Wie du das bei einem Vorstellungsgespräch handhaben willst weiß ich auch nicht recht. Ich würde es aber noch nicht sagen....

  • 2
    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Wenn du es schon weißt, solltest du es/musst du es auch sagen. Sonst wird es enorme Schwierigkeiten geben, wenn es rauskommt, dass du es wusstest, es aber verschwiegen hast.

  • 2
    Antwort von Swisslady Swisslady

    Fairerweise würde ich dies tun. Wie es gesetzlich ist, weiss ich nicht.

  • 1
    Antwort von Scramjet Scramjet

    Vom Gesetzgeber her musst Du das nicht beim Vorstellungsgespräch sagen. Die Frage danach wäre auch garnicht legitim. Wenn Du dann aber dort arbeitest, solltest Du es möglichst bald melden, um in den besonderen Schutz und die Regeln für werdende Mütter zu kommen. Es kommt einem immer komisch vor, so etwas zu verheimlichen, aber realistischerseits ist es natürlich so, dass niemand eine Frau einstellt, die schwanger ist. Und das sieht der Gesetzgeber wohl auch so.

  • 1
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn Du sicher weißt, dass Du schwanger bist, musst Du das im Vorstellungsgespräch sagen. Das ist sonst ein Grund für fristlose Entlassung.

    Kommentar von teufeline25 teufeline25teufeline25

    sry das muss sie nicht.ausser es hat sich die letzten 2 jahre in der beziehung etwas geändert.

  • 1
    Antwort von TessaMaus TessaMaus

    Ja, wenn man es weiß sollte man es im vorstellungsgespräch schon sagen..

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.