Eine Freundin von mir wohnt noch bei ihren Eltern und ist Sozialhilfeempfängerin. Sie ist nun im dritten Monat schwanger und dementsprechend manchmal ganz schön schlecht drauf. Für ihre Eltern ist das recht unerträglich. Eine Bekannte erzählte mir vor Kurzem, dass man als schwangere Sozialhilfeempfängerin Anspruch auf eine eigene Wohnung hat. Ab dem wievielten Monat ist das so?
2
Ab welcher Schwangerschaftswoche hat man Anspruch auf eigene Wohnung?
Frage von
Invisible
Antworten (4)
-
2Antwort von
moon73moon73
Ab dem 3. Monat stehen der Schwangeren Mehrleistungen zu und sie hat auch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung.Spätestens aber ab Geburt des Kindes. Sie soll einfach eine Wohnung beim Sozialamt oder auch der Arge beantragen, das Amt wird ihr alle notwendigen Infos geben.
-
0Antwort von
ErsterSchneeErsterSchnee
Ich versuchs nochmal - auch wenn die erste Antwort gelöscht wurde:
Sie soll beim Amt nachfragen, da bekommt sie alle nötigen Infos und Anträge.
Und trotzdem stelle ich die Frage, warum sie überhaupt ein Kind in die Welt setzt, wenn sie noch nicht einmal genügend Geld für sich selber hat!
-
-
0Antwort von
bitmapbitmap
''Sozialhilfeempfängerin''
- Sicher? Ist sie nicht erwerbsfähig? Oder meinst du ALG-II-Empfängerin?
Diese Frage
Danke!
dieser link ist informativ:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-schwangerschaft-eltern8873.php