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Ab welcher Höhe muß eine Rente versteuert werden?

gefragt von Ju WieJu Wie am 22.07.2007 um 15:10 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. Juli 2007 15:14
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Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 22. Juli 2007 22:38

Vielen Dank, da steht es ja genau, was ich wissen wollte!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 22. Juli 2007 16:28
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Seit 01.01.2005 unterliegen 50% aller Einkünfte von Rentnern einer Steuerpflicht. Dieser Satz erhöht sich Jahr für jahr um 2 % bis dann im Jahr 2040 100% erreicht sind.

Der jährliche Freibetrag beträgt derzeit nur 7.664 €/Jahr.

Kommentar von 8a82d2204288942694a25c3b81e61cedsmallJu Wie am 22. Juli 2007 22:39

Vielen Dank!

Kommentar von Eb811e4de8990fdefa3261038f0c331asmallMonikla am 23. Juli 2007 00:42

Lieber Edgar, sooo stimmt das nicht.:-)

Ich zitiere: "Alle, die bereits vor dem 01.01.2005 eine Rente bezogen haben, müssen nun 50% der Rentenbezüge dauerhaft versteuern.

Für neue Rentner greift die 50%-Regelung nur, wenn die erste Rente noch in diesem Jahr bezogen wird. Danach steigt der Beitrag um 2% pro Rentenjahrgang."

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 23. Juli 2007 07:15

Falsch. Ab 2007 haben alle neuen Rentenbezieher einen 54 %igen Anteil zu versteuern. Siehe hier auf Seite 37 http://tinyurl.com/27vhcl

Kommentar von Eb811e4de8990fdefa3261038f0c331asmallMonikla am 24. Juli 2007 02:57

ICH lese auf Seite 37 folgendes: Für Rentenbezieher (am 31.12.2004)gilt ungeachtet ihres bisherigen Ertragsanteils ab 2005 dauerhaft ein Besteuerungsanteil von 50 %. KONKRET heißt das, dass Rentner, die vor dem 01.01.2005 bereits Rente beziehen, gilt ein Prozentsatz von 50 %.

Ich schrieb: "Für neue Rentner greift die 50%-Regelung nur, wenn die erste Rente noch in diesem Jahr bezogen wird. Danach steigt der Beitrag um 2% pro Rentenjahrgang."

Mit in diesem Jahr meinte ich natürlich das Jahr 2005. :-)

Kommentar von Eb811e4de8990fdefa3261038f0c331asmallMonikla am 24. Juli 2007 02:57

ICH lese auf Seite 37 folgendes: Für Rentenbezieher (am 31.12.2004) gilt ungeachtet ihres bisherigen Ertragsanteils ab 2005 dauerhaft ein Besteuerungsanteil von 50 %.

KONKRET heißt das, dass für Rentner, die vor dem 01.01.2005 bereits Rente beziehen, ein Prozentsatz von 50 % gilt.

Ich schrieb: "Für neue Rentner greift die 50%-Regelung nur, wenn die erste Rente noch in diesem Jahr bezogen wird. Danach steigt der Beitrag um 2% pro Rentenjahrgang."

Mit in diesem Jahr meinte ich natürlich das Jahr 2005. :-)


Monikla
beantwortet von Monikla am 23. Juli 2007 00:38
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Ergänzung:

Wenn jemand eine Zusatzrente bezieht, (z.b. von der VBL) gelten die 50 % nicht. Sie sind niedriger angesetzt. Auch bei Erwerbsunfähigkeits-Rentnern wird die Zusatzrente anders berechnet. Sie richtet sich nach dem Beginn der Zahlung.

Alles muss also individuell gesehen werden.


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