Hier ist die Antwort: http://www.dewion.de/altersvorsorge/gesetzliche-rente-2005.shtml

Seit 01.01.2005 unterliegen 50% aller Einkünfte von Rentnern einer Steuerpflicht. Dieser Satz erhöht sich Jahr für jahr um 2 % bis dann im Jahr 2040 100% erreicht sind.
Der jährliche Freibetrag beträgt derzeit nur 7.664 €/Jahr.
Ju Wie am 22. Juli 2007 22:39 Vielen Dank!
Monikla am 23. Juli 2007 00:42 Lieber Edgar, sooo stimmt das nicht.:-)
Ich zitiere: "Alle, die bereits vor dem 01.01.2005 eine Rente bezogen haben, müssen nun 50% der Rentenbezüge dauerhaft versteuern.
Für neue Rentner greift die 50%-Regelung nur, wenn die erste Rente noch in diesem Jahr bezogen wird. Danach steigt der Beitrag um 2% pro Rentenjahrgang."
Edgar Niklaus am 23. Juli 2007 07:15 Falsch. Ab 2007 haben alle neuen Rentenbezieher einen 54 %igen Anteil zu versteuern. Siehe hier auf Seite 37 http://tinyurl.com/27vhcl
Monikla am 24. Juli 2007 02:57 ICH lese auf Seite 37 folgendes: Für Rentenbezieher (am 31.12.2004)gilt ungeachtet ihres bisherigen Ertragsanteils ab 2005 dauerhaft ein Besteuerungsanteil von 50 %. KONKRET heißt das, dass Rentner, die vor dem 01.01.2005 bereits Rente beziehen, gilt ein Prozentsatz von 50 %.
Ich schrieb: "Für neue Rentner greift die 50%-Regelung nur, wenn die erste Rente noch in diesem Jahr bezogen wird. Danach steigt der Beitrag um 2% pro Rentenjahrgang."
Mit in diesem Jahr meinte ich natürlich das Jahr 2005. :-)
Monikla am 24. Juli 2007 02:57 ICH lese auf Seite 37 folgendes: Für Rentenbezieher (am 31.12.2004) gilt ungeachtet ihres bisherigen Ertragsanteils ab 2005 dauerhaft ein Besteuerungsanteil von 50 %.
KONKRET heißt das, dass für Rentner, die vor dem 01.01.2005 bereits Rente beziehen, ein Prozentsatz von 50 % gilt.
Ich schrieb: "Für neue Rentner greift die 50%-Regelung nur, wenn die erste Rente noch in diesem Jahr bezogen wird. Danach steigt der Beitrag um 2% pro Rentenjahrgang."
Mit in diesem Jahr meinte ich natürlich das Jahr 2005. :-)

Ergänzung:
Wenn jemand eine Zusatzrente bezieht, (z.b. von der VBL) gelten die 50 % nicht. Sie sind niedriger angesetzt. Auch bei Erwerbsunfähigkeits-Rentnern wird die Zusatzrente anders berechnet. Sie richtet sich nach dem Beginn der Zahlung.
Alles muss also individuell gesehen werden.
Vielen Dank, da steht es ja genau, was ich wissen wollte!