Hallo, ich habe mal gehört, dass eine "Wohnung" erst ab einer gewissen qm-Zahl überhaupt als Wohnung bezeichnet werden darf (>25qm?). Was aber ist mit kleineren Appartements anders? Ist hier das Mietrecht anders? Wo liegen die Unterschiede?
Ab welcher Größe zählt eine Wohnung als Wohnung und was ist mit kleineren Appartements?
Antworten (4)
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Nicht die Wohnfläche ist entscheidend sondern die Ausstattung (beheizbar, Kochgelegenheit, Toilette, Waschgelegenheit, Fenster, Türen)
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MarkusReinartzMarkusReinartz
Die Unterschiede schlagen sich in der Aussattung nieder und nicht in der Größe. Alle die aber hier im Rahmen dieses Forums zu erläutern, würde aber den Rahmen des Forums sprengen.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Zampe Eine Wohnung ist dann eine Wohnung, unabhängig von der Größe, wenn es die baulichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Dies ist zB. die Raumhöhe von mindestens 2,50 m und das es dort Fenster gibt. Küche, WC + Du etc. kann auch für gemeinsame Nutzung im Haus separat sein. Wichtig ist nur was im Mietvertrag veeinbart ist
Gruß
Zampe
ok, dann hatte ich mich wohl getäuscht. Aber eine "Wohnung" ohne eigene Kochgelegenheit + Bad wäre doch dann eher ein "Zimmer", aber doch keine Wohnung? Und extrem kleine Wohnungen werden auffallend oft als "Apartments" bezeichnet, z.B. in Studentenwohnheimen oder wenn sie eben sehr klein sind. Oder besagt dies dann nur wieder, dass sich die Kochgelegenheit in dem einen Raum befindet? Hieße das denn wirklich, eine Unterkunft mit 2qm Bad, 5qm Küche und 12qm Wohnraum könnte ernsthaft als Wohnung bezeichnet werden?