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Ab welcher Geldstrafe ist man vorbestraft?

Frage von Shadowmasters87 Shadowmasters87

Hi.

Ich kenne jemanden ausm ehm. Freundeskreis, der sich 2 mal ne Geldstrafe eingefangen hatte, einmal 2500, dann 5000€ hoch.

Vergehen war, dass er bei Tauschbörsen (Torrent) Daten hochgeladen bzw. verteilt hatte.

Ich für meinen Teil frage mich ob man nun jetzt als vorbestraft gilt oder nicht? Zumal die Person auch fest behauptet sich an ner Polizeischule zu bewerben.

Würd mich freuen wenn jemand aushelfen kann.

MfG

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Antworten (11)

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    Antwort von maulwuff maulwuff

    Die Höhe einer Geldstrafe ist nicht entscheidend, sondern in Hinblick auf den Rang einer Vorstrafe entscheidet die Zahl der sogenannten Tagessätze - und das sind hierzulande 90. Also bestraft zur Zahlung von 25 Tagessätzen a 200€(= 5000€) wäre nicht vorbestraft. Bestraft zur Zahlung von 90 Tagessätzen a 20€ (=1800€) entspräche dagegen dem Rang einer Vorstrafe. LG, Wuff

    Kommentar von Lilly2643 Lilly2643Lilly2643

    Das ist ja irgendwie ne komische Logik, dass sich das nicht auf die Gesamtsumme bezieht.

    Wer hat sich sowas nur ausgedacht?

    Kommentar von maulwuff maulwuffmaulwuff

    Die Rechtssprechung berücksichtigt hierbei einfach, dass die Menschen ja wirtschaftlich sehr unterschiedlich situiert sind, weeste? Deshalb darf natürlich im Einzelfall eine Geldstrafe für einen arbeitslosen Alleinerzieher mit drei Kindern nicht genauso hoch bemessen werden, wie für einen alleinstehenden Siemensmanager, der ein Spitzeneinkommen bezieht. Bezogen sind diese Tagessätze natürlich immer auf die alternative Möglichkeit einer schieren Haftstrafe. Wer also zum ersten Mal in seinem Leben strafrechtlich belangt und bei der Gelegenheit gleich zu einer Haftstrafe von 90 Tagen aufwärts verurteilt wird (ob mit Bewährung oder ohne), muss damit leben, dass ihm von nun an das Siegel einer vorbestraften Person anhaftet. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings wieder andere Spielregeln. Wer hier zu "90 + x" verurteilt wird, muss an dieser Last nicht für den Rest seines Lebens im Sinne einer nicht löschbaren Vorstrafe tragen. Naja, und für die feineren Einzelheiten, die zu erwägen wären, um der oben gestellten Frage juristisch wasserdicht gerecht zu werden, gibt es bei der GF ja sicher noch den einen oder anderen Rechtsfachmann, der sich vielleicht später noch erschöpfend zur Sache äußern wird usw. Ganz beiläufig: immer wieder schön, mal von dir zu hören, Lilly! Bis die Tage mal wieder! ^^

    Kommentar von Lilly2643 Lilly2643Lilly2643

    Vielen Dank für deine Aufklärung. ;-)

    Kommentar von thomsue thomsuethomsue

    Eigentlich dachte ich zunächst auch, dass du mit deiner Antwort richtig liegst.

    ABER: wenn du hier http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/06/wann-ist-man-vorbestraft/ liest --> dann ist deine Antwort nicht richtig.

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    Antwort von Barney13 Barney13

    "Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist.

    Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich.

    Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

    Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen."

    Zusammengefasst kann man daraus schließen,

    dass nicht die höhe der Geldstrafe ausschlaggebend ist, sondern die Art des Vergehens und der daraus resultierende Prozess.

    Würde ich 150 mal auf einem Behindertenparkplatz parken wäre ich zwar meine 5000€ los, aber sicherlich nicht Vorbestraft.

    Kommentar von thomsue thomsuethomsue

    Aber Fahrerflucht zum Beispiel, wenn du auf dem Parkplatz ein Auto beschädigt hast, wäre eine Straftat.

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    Antwort von SpecialK68 SpecialK68

    Aus Wikipedia:

    Eine Person gilt als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Die Höhe der im Urteil verhängten Strafe (zeitliche Freiheits- oder Geldstrafe) oder die Höhe des Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als Vorstrafe.

    Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen.

    Muß man nur klären, ob es eine Ordnugswidrigkeit oder eine Straftat war.

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    Antwort von cg1967 cg1967

    War es eine Geldstrafe oder war dies der Schadenersatz für den Rechteinhaber? Letzteres ist keine Strafe.

    Kommentar von thomsue thomsuethomsue

    Genau. Man muss zwischen Zivilverfahren und Strafverfahren unterscheiden.

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    Antwort von Shadowmasters87 Shadowmasters87

    also. beim ersten mal erwischt worden, 2500€ Strafe. beim zweiten mal erwischt worden, direkt 5000€ Strafe. Person ist Schüler ohne festes Einkommen.

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    Antwort von HmmGuteFrage HmmGuteFrage

    Ich sag dir aus meiner eigenen Erfahrung, ich musste ins Knast aufgrund drei unbezahlten Strafen wegen Schwarzfahrens (also ca. 250 €). Das Gericht verurteilte mich zu 25 Tagensätzen je 10 € pro tag und das steht jetzt in meiner Akte drin. Nun, hast du jetzt ein einblick ab wann man als vorbestraft wegen Geldstrafe ist.

    Kommentar von Shadowmasters87 Shadowmasters87

    Tut mir zwar jetzt leid für dich, aber danke für die Info.

    Kommentar von HmmGuteFrage HmmGuteFrageHmmGuteFrage

    Halb so schlimm, bin ja nicht in Arizona gelandet oder so. =)

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    Antwort von Shadowmasters87 Shadowmasters87

    Ob er zu viel Geld hat weiß ich nicht.

    Ich weiß nur, dass sein Laptop sogar ne Zeit lang von der Polizei eingezogen wurde.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Kommt auf die Tagessätze an. Ab 120 Tagessätze ist er Vorbestraft..

    Kommentar von thomsue thomsuethomsue

    Hier stimmt gar nichts.

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    Antwort von twostone twostone

    Naja Polizeischule würde ich mal an seiner Stelle vergessen...

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    Antwort von resaone resaone

    das kann ich dir nicht sagen aber anzeige die vor gericht geht und du auch dahin musst ist vorbestraft.... so kenne ich es zumindest ;-)

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    Antwort von Prinzenrolle22 Prinzenrolle22

    oh man xD

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