Hi.
Ich kenne jemanden ausm ehm. Freundeskreis, der sich 2 mal ne Geldstrafe eingefangen hatte, einmal 2500, dann 5000€ hoch.
Vergehen war, dass er bei Tauschbörsen (Torrent) Daten hochgeladen bzw. verteilt hatte.
Ich für meinen Teil frage mich ob man nun jetzt als vorbestraft gilt oder nicht? Zumal die Person auch fest behauptet sich an ner Polizeischule zu bewerben.
Würd mich freuen wenn jemand aushelfen kann.
MfG
Das ist ja irgendwie ne komische Logik, dass sich das nicht auf die Gesamtsumme bezieht.
Wer hat sich sowas nur ausgedacht?
Die Rechtssprechung berücksichtigt hierbei einfach, dass die Menschen ja wirtschaftlich sehr unterschiedlich situiert sind, weeste? Deshalb darf natürlich im Einzelfall eine Geldstrafe für einen arbeitslosen Alleinerzieher mit drei Kindern nicht genauso hoch bemessen werden, wie für einen alleinstehenden Siemensmanager, der ein Spitzeneinkommen bezieht. Bezogen sind diese Tagessätze natürlich immer auf die alternative Möglichkeit einer schieren Haftstrafe. Wer also zum ersten Mal in seinem Leben strafrechtlich belangt und bei der Gelegenheit gleich zu einer Haftstrafe von 90 Tagen aufwärts verurteilt wird (ob mit Bewährung oder ohne), muss damit leben, dass ihm von nun an das Siegel einer vorbestraften Person anhaftet. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings wieder andere Spielregeln. Wer hier zu "90 + x" verurteilt wird, muss an dieser Last nicht für den Rest seines Lebens im Sinne einer nicht löschbaren Vorstrafe tragen. Naja, und für die feineren Einzelheiten, die zu erwägen wären, um der oben gestellten Frage juristisch wasserdicht gerecht zu werden, gibt es bei der GF ja sicher noch den einen oder anderen Rechtsfachmann, der sich vielleicht später noch erschöpfend zur Sache äußern wird usw. Ganz beiläufig: immer wieder schön, mal von dir zu hören, Lilly! Bis die Tage mal wieder! ^^
Vielen Dank für deine Aufklärung. ;-)