Seit November 2007 bin ich krank geschrieben und beziehe nur Krankengeld und Kindergeld für meinen Sohn. Stehen mir finanzielle Zuschüsse wie Wohngeld oder Sozialhilfe zu? Welche Einkommensgrenzen werden zugrunde gelegt? Wer ist nach der Krankengeldzahlung (76 Wochen) und weiterer Krankschreibung für den finanziellen Lebensunterhalt zuständig?
Ab welcher Einkommenshöhe stehen Sozialleistungen (z.B.Wohngeld) Mutter mit Kind zu?
Antworten (4)
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Eddy21Eddy21
Ihr könnt Fragen stellen ! Geh zur Gemeinde und stell einen Antrag auf Wohngeld ! Bist du aus gesteuert geh zur ARGE ,Antrag auf Hatz IV
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MaultierMaultier
Versuche auf jedenfall mal, Wohngeld zu beantragen, mehr als das es nicht klappt, kann Dir nicht passieren. Nach den 76 Wochen Krankengeld wirst Du "ausgesteuert". Dann zahlt das Arbeitsamt für ca. 1,5 Jahre. Und dann bleibt leider nur noch Harz 4.
Der AG darf Dich nicht so ohne weiteres Kündigen, da muss er vorher bestimmte Regeln beachten. Sollte die Krankenkasse zu dem Entschluss kommen, das Du eine Umschulung machen sollst, und das über die DRV läuft, wird alles bezahlt: Fahrtkosten, Kinderbetreung (sofern Kind unter 12? ist), Gehalt als würdest Du in Deinem erlernten Beruf Vollzeit arbeiten gehen, teilweise Fachbücher. Spreche da aus Erfahrung, habe gerade so einen Weg hinter mir und brauche jetzt nur noch eine Stelle.
Lg bengelchKommentar von
MaultierMaultier Unter folgendem Link findest Du mal einen ersten Einblick in das sog. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement), das Jeder AG seinem kranken MA anbieten MUSS (sofern dieser mehr als 6 Wochen in den letzten 12 Monaten arbeitsunfähig war). http://www.gutefrage.net/frage/muss-der-ag-fuer-betriebliches-eingliederungsmanagement-eine-betriebsvereinbarung-schliessen Wenn Du darüber mehr Infos haben möchtest, melde Dich bei mir. LG b.
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Horizon72 Danke für Deinen Kommentar, auf einen guten Rat oder Tipp freut sich jeder der in dieser Lebenslage steckt wie wir. Freue mich wenn ich Dir in ähnlicher Weise helfen kann, liebe Grüße
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Kristall08Kristall08
Wohngeld könntest Du trotzdem bekommen. Die Voraussetzungen sind aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, da werden wir Dir kaum weiterhelfen können. Frag einfach auf der Wohngeldstelle Deines Wohnortes nach.
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kruemel11 Solange du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst eigentlich nicht. Du müsstest kündigen oder gekündigt werden, dich dann als arbeitslos melden. Dann würdest du Zuschüsse vom Staat kriegen.
Danke für Deinen Kommentar ...die Woche war sehr informativ nur leider nicht so erfolgreich ...kein Wohngeld und kein Hatz4 hm so sieht es leider aus!