Nur ne kurze Frage bezüglich Hartz IV. Weiß jemand ab welcher Grenze man Hartz IV beantragen kann? Unter welcher Einkommensgrenze muss ich verdienen, damit ich ein Anrecht auf Hartz IV habe? Danke schon im Voraus und Frohe Weihnachten.
Ab welcher Einkommensgrenze kann Hartz IV beantragt werden?
Antworten (10)
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3Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Regelleistung zuzüglich der angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU), sobald du die Anspruchsvoraussetzungen § 7 SGB II erfüllst.
Regelsatz ist für Erwachsenen, allein lebend: 359 EUR
KdU variiert von Kommune zu Kommune und kann erheblich schwanken. Gehen wir mal der Einfachheit halber von 401 ;) EUR warm aus.
Das heiß du hast einen normalen Anspruch von 760 EUR.
Diesem Anspruch wird dein anrechnungsfähiges Einkommen gegenüber gestellt; die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
Das Bruttoeinkommen wird in meherere Intervalle aufgeteilt:
0 - 100 EUR: fällt unter Grundfreibetrag
101 - 800 EUR: zusätzliche 20% darfst du behalten, also maximal 140 EUR
801 - 1200: zusätzliche 10 % darfst du behalten, also maximal 40 EUR;
Beispiel: bei einem Bruttoeinkommen von 850 EUR beträgt dein FB 100 + 140 (20% von 700) + 5 (10% von 50) = 245 EUR.
Dieser Freibetrag wird von deinem Nettoeinkommen abgezogen. Gehen wir mal von 700 EUR netto aus: dann bleiben 700 ./. 245 = 455.
Diese 455 EUR werden auf deinen Leistungsanspruch angerechnet (= anrechnungsfähiges Einkommen). Wenn du - wie oben angenommen 760 EUR Anspruch hast, bleiben also nach Abzug des anrechenbaren Einkommens 305 EUR Restanspruch.
Es kann allerdings im konkreten Fall so sein sein, dass der Restanspruch so gering ausfällt, dass die ARGE dich auffordert, Wohngeld zu beantragen, denn Wohngeld ist gegenüber dem ALG2 eine vorrangige Leistung.
Alles klar? -
1Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Das kommt auch auf deine familieren Verhältnisse an. Es gibt zahlreiche Seiten im Web, wo du dich schlaumachen kannst. Google mal ´nach ALG2-Rechner.
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0Antwort von
ivonne82ivonne82
das kann man so einfach nicht sagen. da sind viele dinge zu beachten. das kommt ganz auf deine lebensumstände an... in welcher stadt du lebst (wegen der feststellung der angemessenen miete), die anzahl der im haushalt lebenden personen und deren einkommen. am besten rechnest du hier http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html mal selber ob du anspruch auf hartz4 hättest oder nicht... viel glück!
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LuckyLuke87LuckyLuke87
Du hast Anspruch auf ALG-II, wenn dein BEDARF höher ist als dein Einkommen. Dein Bedarf errechnet sich aus deinen KDU (Kosten der Unterkunft wie Miete, Heizung, Nebenkosten) und deiner Regelleistung (359€) Also angenommen zu zahlst für deine Wohung 300€ mit allem. Plus 359€ Regelleisung macht 659€ Bedarf. Hast du ein Einkommen von 600€ hast du grundsaätzlich Anspruch auf ALG-II - Wobei es bei dem geringen Betrag auf Wohngeld hinauslaufen wird! Ich arbeite auf der ARGE ;-)
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf "Ich arbeite auf der ARGE ;-)"
In der "Leiste" oder der faulen AV? ;)
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casileincasilein faule AV? Bei unserer Arge gibt es keine AV, hier unterlässt die Agentur die AV... ;-)
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VirtualSelfVirtualSelf Nicht nur bei euch.
Deshalb sieht man die Kollegen ja auch oft schon ab Mittag in ihren Büros die "Eier schaukeln".
Aber wir wollen die AV ja nicht zu schlecht machen ... immerhin sorgen sie mit ihren leistungsrechtlichen Fehlinformationen regelmäßig dafür, dass die Leister etwas (mehr) zu tun haben. ;) -
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cinderella666cinderella666
kommt auf die Familienverhältnisse an, wieviel Personen, wer hat Einkommen (auch Kindergeld, wird als Einkommen gerechnet)
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MedienmenschMedienmensch
Das lässt sich nicht anhand des Nettoeinkommens ausrechnen.
Da spielen noch andere Faktoren wie Wohnkosten, Kinder, etc. eine Rolle.
Hier kannst Du es ausrechnen lassen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html -
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daeversdaevers
Wenn dir abzüglich der Miete und Heizkosten,aber nicht Warmwasser und Strom,weniger als 359€ verbleiben,kannst du ergänzend Hartz IV beantragen.
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DerHansDerHans falsch, Strom musst du von 359,00 bezahlen
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PepsiMasterPepsiMaster deshalb schreibt er ja auch NICHT Warmwasser und Strom
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RedgirlfanRedgirlfan
Ab einen 400€ Job
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Munga5Munga5 Falsch! Da spielen viele Faktoren eine Rolle, wie z.B. die familiären Verhältnisse. primusvonquack hat recht, google mal.
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primusvonquackprimusvonquack Das ist so auch nicht richtig. Wenn man die angemessene Miete + Nebenkosten + Heizkosten + ca. 370€ Lebensunterhalt durch seine Erwerbsarbeit nicht decken kann erhält man aufstockend ALG2. Das sind für einen Alleinstehenden etwa 700€.
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primusvonquackprimusvonquack ...wobei noch die Selbstbehalte abgezogen werden, 100€ des Erwerbseinkommens sind komplett anrechnungsfrei, darüber hinaus wird bis zur Summe von 800€ das Einkommen prozentual angerechnet. Es bleiben für Erwerbstätige maximal 160€ anrechnungsfrei.
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Acer2009Acer2009
Dann wenn du kein Einkommen mehr hast.
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primusvonquackprimusvonquack Das stimmt so nicht!
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RedgirlfanRedgirlfan Falsch das wäre auch schlimm in unseren Land wo soviele so wenig bekommen
da steht leider nix zu den Beträgen drin ;-)
das kommt dann in den nächsten §
Da muss man aber lange suchen. Schau besser gleich in §11 und §30 nach.