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Ab welcher Einkommensgrenze kann Hartz IV beantragt werden?

Frage von Marais Marais

Nur ne kurze Frage bezüglich Hartz IV. Weiß jemand ab welcher Grenze man Hartz IV beantragen kann? Unter welcher Einkommensgrenze muss ich verdienen, damit ich ein Anrecht auf Hartz IV habe? Danke schon im Voraus und Frohe Weihnachten.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du hast grundsätzlich Anspruch auf die Regelleistung zuzüglich der angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU), sobald du die Anspruchsvoraussetzungen § 7 SGB II erfüllst.
    Regelsatz ist für Erwachsenen, allein lebend: 359 EUR
    KdU variiert von Kommune zu Kommune und kann erheblich schwanken. Gehen wir mal der Einfachheit halber von 401 ;) EUR warm aus.
    Das heiß du hast einen normalen Anspruch von 760 EUR.
    Diesem Anspruch wird dein anrechnungsfähiges Einkommen gegenüber gestellt; die Berechnung erfolgt folgendermaßen:
    Das Bruttoeinkommen wird in meherere Intervalle aufgeteilt:
    0 - 100 EUR: fällt unter Grundfreibetrag
    101 - 800 EUR: zusätzliche 20% darfst du behalten, also maximal 140 EUR
    801 - 1200: zusätzliche 10 % darfst du behalten, also maximal 40 EUR;
    Beispiel: bei einem Bruttoeinkommen von 850 EUR beträgt dein FB 100 + 140 (20% von 700) + 5 (10% von 50) = 245 EUR.
    Dieser Freibetrag wird von deinem Nettoeinkommen abgezogen. Gehen wir mal von 700 EUR netto aus: dann bleiben 700 ./. 245 = 455.
    Diese 455 EUR werden auf deinen Leistungsanspruch angerechnet (= anrechnungsfähiges Einkommen). Wenn du - wie oben angenommen 760 EUR Anspruch hast, bleiben also nach Abzug des anrechenbaren Einkommens 305 EUR Restanspruch.
    Es kann allerdings im konkreten Fall so sein sein, dass der Restanspruch so gering ausfällt, dass die ARGE dich auffordert, Wohngeld zu beantragen, denn Wohngeld ist gegenüber dem ALG2 eine vorrangige Leistung.
    Alles klar?

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    Antwort von snoop27 snoop27

    SGB II § 7 , schau da mal nach

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    da steht leider nix zu den Beträgen drin ;-)

    Kommentar von snoop27 snoop27snoop27

    das kommt dann in den nächsten §

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Da muss man aber lange suchen. Schau besser gleich in §11 und §30 nach.

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Das kommt auch auf deine familieren Verhältnisse an. Es gibt zahlreiche Seiten im Web, wo du dich schlaumachen kannst. Google mal ´nach ALG2-Rechner.

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    das kann man so einfach nicht sagen. da sind viele dinge zu beachten. das kommt ganz auf deine lebensumstände an... in welcher stadt du lebst (wegen der feststellung der angemessenen miete), die anzahl der im haushalt lebenden personen und deren einkommen. am besten rechnest du hier http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html mal selber ob du anspruch auf hartz4 hättest oder nicht... viel glück!

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    Antwort von LuckyLuke87 LuckyLuke87

    Du hast Anspruch auf ALG-II, wenn dein BEDARF höher ist als dein Einkommen. Dein Bedarf errechnet sich aus deinen KDU (Kosten der Unterkunft wie Miete, Heizung, Nebenkosten) und deiner Regelleistung (359€) Also angenommen zu zahlst für deine Wohung 300€ mit allem. Plus 359€ Regelleisung macht 659€ Bedarf. Hast du ein Einkommen von 600€ hast du grundsaätzlich Anspruch auf ALG-II - Wobei es bei dem geringen Betrag auf Wohngeld hinauslaufen wird! Ich arbeite auf der ARGE ;-)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    "Ich arbeite auf der ARGE ;-)"

    In der "Leiste" oder der faulen AV? ;)

    Kommentar von casilein casileincasilein

    faule AV? Bei unserer Arge gibt es keine AV, hier unterlässt die Agentur die AV... ;-)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Nicht nur bei euch.
    Deshalb sieht man die Kollegen ja auch oft schon ab Mittag in ihren Büros die "Eier schaukeln".
    Aber wir wollen die AV ja nicht zu schlecht machen ... immerhin sorgen sie mit ihren leistungsrechtlichen Fehlinformationen regelmäßig dafür, dass die Leister etwas (mehr) zu tun haben. ;)

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    Antwort von cinderella666 cinderella666

    kommt auf die Familienverhältnisse an, wieviel Personen, wer hat Einkommen (auch Kindergeld, wird als Einkommen gerechnet)

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Das lässt sich nicht anhand des Nettoeinkommens ausrechnen.
    Da spielen noch andere Faktoren wie Wohnkosten, Kinder, etc. eine Rolle.
    Hier kannst Du es ausrechnen lassen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

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    Antwort von daevers daevers

    Wenn dir abzüglich der Miete und Heizkosten,aber nicht Warmwasser und Strom,weniger als 359€ verbleiben,kannst du ergänzend Hartz IV beantragen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    falsch, Strom musst du von 359,00 bezahlen

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    deshalb schreibt er ja auch NICHT Warmwasser und Strom

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    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Ab einen 400€ Job

    Kommentar von Munga5 Munga5Munga5

    Falsch! Da spielen viele Faktoren eine Rolle, wie z.B. die familiären Verhältnisse. primusvonquack hat recht, google mal.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Das ist so auch nicht richtig. Wenn man die angemessene Miete + Nebenkosten + Heizkosten + ca. 370€ Lebensunterhalt durch seine Erwerbsarbeit nicht decken kann erhält man aufstockend ALG2. Das sind für einen Alleinstehenden etwa 700€.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    ...wobei noch die Selbstbehalte abgezogen werden, 100€ des Erwerbseinkommens sind komplett anrechnungsfrei, darüber hinaus wird bis zur Summe von 800€ das Einkommen prozentual angerechnet. Es bleiben für Erwerbstätige maximal 160€ anrechnungsfrei.

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    Antwort von Acer2009 Acer2009

    Dann wenn du kein Einkommen mehr hast.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Das stimmt so nicht!

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Falsch das wäre auch schlimm in unseren Land wo soviele so wenig bekommen

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