Ab welchen Zeitpunkt,muss man den Menschen vor sich selbst schützen,und ggf Ihn vor Anderen?
Ab welchen Zeitpunkt,muss man den Menschen vor sich selbst schützen,und ggf Ihn vor Anderen?
Antworten (8)
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5Antwort von
phaseevephaseeve
ab dem moment in dem er für sich und/ oder andere eine gefahr darstellt
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4Antwort von
Moonie1970Moonie1970
Wenn durch irgendwas deutlich wird, dass er eine ernste Gefahr für sich oder andere darstellt.
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2Antwort von
albundysohnalbundysohn
Sobald eine offensichtliche Géfahr besteht, daß er sich oder andere gefährden kann. Die Grenze ist ziemlich relativ
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1Antwort von
OmegadircOmegadirc
wenn er sich selbst oder andere Körperlich verletzt oder eine gefähr darstellt.
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1Antwort von
BlondAndBlueBlondAndBlue
Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden= Notwehr. Sagt das StGB
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0Antwort von
augustkoeniginaugustkoenigin
WEnn jemand die Folgen seines Handels nicht mehr einschätzen kann und Gefahr läuft. z.B. geht ohne zu schauen einfach über die Straße und könnte dabei überfahren werden. In der Praxis ist es hilfreich und notwendig einen Psychiater zu Rate zu ziehen. (Demente alte Menschen).
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0Antwort von
beate55beate55
Wenn sie bei sich oder anderen Schaden an Körper und Seele verursachen können.
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