naja, ich würde die Möglichkeit nicht vollkommen ausschliessen, auch wenn mir noch kein einziger solcher Fall bekannt ist. Sollten die realen Verbräuche extrem von den Angaben des Energieausweises abweichen und sollte sich daraufhin herausstellen, dass der Energieausweis fehlerhaft war ... dann sollte man als Mieter schon prüfen, welche Möglichkeiten zu Entschädigung man hat, möglicherweise sogar eine Mietkürzung.
Halte ich aber für schon deshalb für hypothetisch, weil extreme unerklärliche Abweichungen i.d.R. nicht vorkommen.
Als Orientierung:
http://energiepass.wordpress.com/2011/05/18/farbskala-im-energieausweis-wie-gut-...
So ist es! Der Energiepass dient nur der Information des Mieters VOR Vertragsunterzeichnung. Hinterher ist es zu spät, diesbezüglich noch irgend welche Einwände geltend zu machen.
Man kann immer nur wieder den Kopf schütteln angesichts dieser Vollkasko-Mentalität nach dem Motto "Ich bin für gar nichts verantwortlich, auch nicht für meine eigenen Entscheidungen. Und wenn mir die Freundin wegrennt, dann zahle ich nur noch die halbe Miete." Einfach nicht zu fassen.