Hallo,
die Umsatzgrenze bei selbständigen Einkommen lag bis vor wenigen Jahren bei etwa 800 € im Jahr. Also lagen meine Vorredner schon mal garnicht so weit vom Schuss, wenn sie meinen 'ab dem ersten Euro'. Mit Schwarzarbeit hat deine Tätigkeit (sofern definitiv sebständig) nichts zu tun, eher mit Steuerhinterziehung. und da wäre ich vorsichtig. Die Finanzämter reagieren da sehr hellhörig.
Aber keine Angst, man kann seine Selbständigkeit auch rückwirkend anmelden, je nach Finanzamtsbezirk mal ein Viertel Jahr rückwirkend, manchmal bis zum Beginn des Jahres. Dazu zum Ordnungsamt der Stadt. Die Kosten hierfür liegen je nach Ort zwischen 10 und 50 €. Zuvor möchte ich sie noch auf einen Existenzgründerkurs bei der IHK schicken. Kostet 50 € (Die sie wie die Anmeldung bei der Steuer absetzen können) aber spart Ihnen eine Menge Ärger und Arbeit.
Gut, und wenn sie nun selbständig gemeldet sind, fangen sie an jede Quittung zu sammeln, deren Kauf durch berufliche Ursachen ausgelöst wurde. Druckerpapier, Schreibwaren, natürlich Waren in Bezug auf Ihre Selbständigkeit etc. Wie sie dieses buchen wird ihnen der Berater bei der IHK zeigen können, was sie buchen, erfahren sie in den entsprechenden Foren hier im Internet.
Was den Arbeitgeber und die Anmeldung einer Nebentätigkeit betrifft, rechtlich besehen hat dieser nur eine Chance die Nebentätigkeit zu verbieten, wenn diese ihre Tätigkeit bei ihm negativ beeinflusst, oder aber sie eine Konkurrenz zu ihm aufbauen. (Angenommen sie arbeiten bei einem KFZ-Händler und handeln nebenbei mit KFZ) Eine nebenberufliche Existenzgründung darf er nicht verhindern. (Auch wenn viele Arbeitgeber meinen, der MA gehöre ihnen ganz) Aber er kann ihnen einen Strick daraus drehen, wenn sie ihm eine nebenberufliche Tätigkeit nicht meldeten. Also breitbandig über ihre Rechte informieren und dann den AG über ihren Nebenjob. Es gibt aber auch Fälle in denen das Geschäft auf den Namen der Ehefrau läuft...
Wieso denn bei der Stadt?