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Ab welchen Einkommen muss ich meine Selbstständikeit anmelden?

Frage von steve007 steve007

Hallo

Ab welchen Einkommen muss ich meine Selbstständikeit anmelden? Also wenn ich mich jetzt Selbstständig mache und noch nicht weis wie es läuft und ich aber weis, dass ich unter der Einkommenssteuergrenze im Jahr bin. Muss ich dann das Geschäft oder eben die Selbstständigkeit anmelden? Sagen wir mal ich verdiene im Monat 150 € dazu. ciao steve007

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Antworten (8)

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    Antwort von WernerPlaten WernerPlaten

    Ist die Frage wirklich ernst gemeint. Jede Art von selbständiger Tätigkeit muß selbstverständlich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt angemeldet werden. Die Kosten hierfür betragen ca. € 30,--. Solltest Du das nicht machen begibst Du dich auf dem Weg in die Schwarzarbeit, die strafbar ist.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Wieso denn bei der Stadt?

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    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Ihr wisst doch nicht einmal, mit was er sich selbstständig machen will, und dennoch wird hier von Stadt/IHK/etc. geredet. Kann ja sein, dass es gar kein Gewerbe ist, dann muss er dort gar nichts melden.

    Kommentar von steve007 steve007

    Hallo

    also ich habe ein Buch geschrieben und das und ein anderes möchte ich auf meiner Website anbieten (verkaufen), sonst nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, das ich hier gleich ein Geschäft anmelden muss, allerdings habe ich auch gelesen, wenn man seine Steuernummer im Impressum nicht angibt, bekommt man auch so wie so Probleme. Aber ich frage mich echt wie das denn dann gehen soll für so eine kleine Sache. ciao steve007

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    In dem Moment, wenn Du die Seite gewerblich nutzt, muss das Impressum gewisse Anforderungen erfüllen, sonst kommen die Abmahnhaie. Ganz gleich, ob Du ein Buch verkaufst oder 10.000. Der Verkauf von Bücher ist mit Sicherheit ein Gewerbe, also anmelden. Kostet ein paar Euronen, nicht die Welt. Der Papierkram ist das schlimmer. Gewerbesteuer wird bei dem geringen Umsatz auch keine kommen.

    Kommentar von steve007 steve007

    Hallo und danke für die nette Auskunft erstmal! Ich hätte da noch eine kleine Frage bezüglich der Anmeldung. Ich hoffe Du fängst jetzt nicht das Lachen an, aber die fragen mich doch beim Anmelden was ich da mache als Bezeichnung für mein Gewerbe. Nenne ich das dann E-Book Marketing oder nur Produkt Marketing, denn es ist ja so das es ein Fachbuch ist, und ich dazu vielleicht Teile dazu anbiete. Wie könnte das man denn dann nennen, damit ich da nichts falsch mache. Sorry, für die etwas komische Frage, denn Du denkst bestimmt, dass muss der doch selbst wissen, aber ich hab da leider wenig Ahnung. ciao steve007

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Ich bin mir nicht sicher, ob "sie" da den Begriff Marketing für Dich zulassen. Du willst das Buch ja verkaufen. Also denke ich, dass "E-Book Vertrieb" zutreffend sein wird. Marketing wäre ja "nur" die werblichen Maßnahmen dazu.

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    Antwort von Dolor86 Dolor86

    Also ab 730 € im Jahr musst du deine Tätigkeit zumindest beim Finanzamt wegen Versteuerung registrieren lassen. Musst du also mit deinem Verdienst bereits machen!

    LG

    Kommentar von steve007 steve007

    Erst mal danke für die Auskunft, aber ich habe den Verdienst noch nicht, war nur eine Schätzung. Aber jetzt habe ich viele Antworten erhalten und kann dann meine Sache mal überdenken. Danke nochmal und bis bald. ciao steve007

  • 1
    Antwort von Shakotai Shakotai

    Hallo,

    die Umsatzgrenze bei selbständigen Einkommen lag bis vor wenigen Jahren bei etwa 800 € im Jahr. Also lagen meine Vorredner schon mal garnicht so weit vom Schuss, wenn sie meinen 'ab dem ersten Euro'. Mit Schwarzarbeit hat deine Tätigkeit (sofern definitiv sebständig) nichts zu tun, eher mit Steuerhinterziehung. und da wäre ich vorsichtig. Die Finanzämter reagieren da sehr hellhörig. Aber keine Angst, man kann seine Selbständigkeit auch rückwirkend anmelden, je nach Finanzamtsbezirk mal ein Viertel Jahr rückwirkend, manchmal bis zum Beginn des Jahres. Dazu zum Ordnungsamt der Stadt. Die Kosten hierfür liegen je nach Ort zwischen 10 und 50 €. Zuvor möchte ich sie noch auf einen Existenzgründerkurs bei der IHK schicken. Kostet 50 € (Die sie wie die Anmeldung bei der Steuer absetzen können) aber spart Ihnen eine Menge Ärger und Arbeit. Gut, und wenn sie nun selbständig gemeldet sind, fangen sie an jede Quittung zu sammeln, deren Kauf durch berufliche Ursachen ausgelöst wurde. Druckerpapier, Schreibwaren, natürlich Waren in Bezug auf Ihre Selbständigkeit etc. Wie sie dieses buchen wird ihnen der Berater bei der IHK zeigen können, was sie buchen, erfahren sie in den entsprechenden Foren hier im Internet. Was den Arbeitgeber und die Anmeldung einer Nebentätigkeit betrifft, rechtlich besehen hat dieser nur eine Chance die Nebentätigkeit zu verbieten, wenn diese ihre Tätigkeit bei ihm negativ beeinflusst, oder aber sie eine Konkurrenz zu ihm aufbauen. (Angenommen sie arbeiten bei einem KFZ-Händler und handeln nebenbei mit KFZ) Eine nebenberufliche Existenzgründung darf er nicht verhindern. (Auch wenn viele Arbeitgeber meinen, der MA gehöre ihnen ganz) Aber er kann ihnen einen Strick daraus drehen, wenn sie ihm eine nebenberufliche Tätigkeit nicht meldeten. Also breitbandig über ihre Rechte informieren und dann den AG über ihren Nebenjob. Es gibt aber auch Fälle in denen das Geschäft auf den Namen der Ehefrau läuft...

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    Antwort von Piet999 Piet999

    Hallo

    Gleich von Anfang an anmelden, denn das hat auch Vorteile. Somit kannst Du Arbeitsmittel, Verbrauchsmaterialien, Mieten und Investitionen berücksichtigen. Sonst geht das nämlich gar nicht.

    Aber es sind zuvor einige Sachen zu klären, die wirklich relevant für Dein Leben sein können. Bestehende / zukünftige Unterstützungsleistungen, Versicherungen, Arbeitsverhältnisse und vieles mehr. Es gibt Kurse, die z.T. vom Staat gezahlt werden und ganz gut auf eine Selbständigkeit vorbereiten.

    Alles Gute wünscht Dir Piet

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    Antwort von Calimero619 Calimero619

    Naja wie auch immer wenn du noch nebenbei was verdienst pass auf das dein Arbeitgeber das nicht mitgekriegt. Bei uns ist deswegen schonmal ne Kollegin entlassen worden... Allerdings weiß ich da nicht genau wie die gesetzliche Rechtslage ist

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    Antwort von sonnenhungrige sonnenhungrige

    du solltest diese tätigkeit als nebengewerbe anmelden, natürlich ab dem ersten €;

  • 1
    Antwort von almmichel almmichel

    Ab dem ersten Euro.

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