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Ab welchen Einkommen kann ich Aufstockungsbetrag beantragen?

Frage von Marlies3107 Marlies3107

Wo bekommt man welches Formular und was kann beantragt werden? Problem: mein Bekannter ist berufstätig und hat ein ganz kleines Einkommen und reicht nicht hinten und vorn. Er findet aber auch momentan keine andere Arbeit. Zuhause will er sich auch nicht hinsetzen und Hartz IV beantragen. Wer weiss Rat`? Was kann man tun?

Vielen Dank und viele Grüße Marlies 3107

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Antworten (7)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Als Alternative zu Hartz 4 kommt im Grunde nur Wohngeld in Frage. Dieses ist allerdings nur möglich, wenn anrechnungsfähiges Einkommen + Wohngeld dazu führt, dass keinelei Resthilfebedürftigkeit bleibt. Würde er trotz Einkommen und WG immer noch hilfebedürftig sein, ist WG ausgeschlossen und es muss aufstockend H4 werden.
    Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, lässt sich hier nicht sagen, da das von seinem Einkommen und seiner Lebenssituation, also seinem individuellen Bedarf, abhängt (Single, Kosten der Unterkunft ...).
    Ich persönlich habe kein Veständnis für Leute, die kein H4 beantragen, obgleich es ihnen zustände.

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    Antwort von burki burki

    guten abend

    <<<Zuhause will er sich auch nicht hinsetzen und Hartz IV beantragen<<< naja, geht er eben arbeiten und beantragt hartz iv. das kann er ja machen, wie er möchte.

    es gibt keinen absoluten mindestbetrag, ab dem man "aufstocken" kann. das hängt ja vom einkommen und den ausgaben, also kosten von ab. z.b bei familien mit kindern rutscht man recht schnell in die hilfebedürftigkeit.

    gehe einfach zu deiner zuständigen arge hin, also dein bekannter natürlich und fülle einen antrag aus und besorge dir die nötigen unterlagen vom arbeitgeber wie verdienstbescheinigungen u.s.w. dafür sind in dem antrag auch extra blätter drin.

    dann erklär mal deinem bekannten, aufstocken ist keine schande, es ist das gute recht von leuten mit geringen arbeitseinkommen.

    eventuell wäre auch wohngeld eine vorrangige möglichkeit. aber darauf weist ihn eigentlich auch die arge drauf hin.

    tschüss burki

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    Antwort von casilein casilein

    Er sollte bei der örtlichen Arge/Jobcenter vorsprechen und aufstockendes Alg2 beantragen. Dort erhält er alle Formulare und bekommt gesagt, welche Unterlagen er noch vorlegen muss.

    Man findet sie auch bei www.arbeitsagentur.de unter Formulare/Alg2. Er braucht mindestens den Hauptantrag und die Anlagen KDU, EK und VM. Er muss den Arbeitsvertrag vorlegen, außerdem die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse.

    Das Amt hätte gerne, dass er von Vermieter und Arbeitgeber Formulare ausfüllen lässt. Wenn das Deinem Bekannten unangenehm ist, darf es das aber aus Datenschutzgründen nicht verlangen - Verträge und Nachweis der tatsächlichen Zahlungen (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen) reichen, um seine Angaben in den Formularen zu verifizieren.

    Bis zu welchem Einkommen sich das lohnt, ist pauschal nicht zu sagen. Er kann sich in die Materie einarbeiten und es selbst ausrechnen oder einen Antrag stellen und das Amt rechnen lassen.

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    Antwort von Dani007 Dani007

    Wieviel bekommt er denn? Er kann z.b. Wohngeld beantragen, die Formulare gibt es bei der Gemeinde/Rathaus.

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Wie hoch genau ist sein Einkommen? Folgende Angaben werden benötigt:

    1) Brutto 2) Netto 3) Sozialleistungen, Kindergeld uä. 4) Wohnkosten (Warm, ohne Strom) 5) Wohnort (Stadt/Landkreis)

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    Antwort von Anubis2009 Anubis2009

    Er muß zum Arbeitsamt gehen und eine Aufstockung beantragen, alle unterlagen gleich mitnehmen: Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge der letzten 6 monate.

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    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Obwohl die Arbeitsämter längst nur mehr die Menschen ohne Arbeit verwalten, solltet Ihr dahin gehen und Euer Problem vortragen.

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