germany32839 am 15.08.2009 um 13:12 Uhr

als selbständiger mit 800 euro nette wird man dich erst mal für ca 6 monate in ruhe lassen um zu sehen wie sich deine einnamen entwickeln. ist abzusehen, daß du dauerbezieher von alg II bleiben wirst, dann verlierst du den internen status selbständig und mußt dich voll dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen und dann können auch massnahmen auf dich zukommen; wie bei jdem ALG II empfänger. selbstverständlich darfst du weiterhin deiner gewerblicher tätigkeit nachgehen und mußt alle drei monate deine EÜR einreichen
Worum gehts?
germany32839 am 15. August 2009 13:16 Also muss ich maßnahmen machen wenn ich 800€ netto im monat habe?
weil deine selbständigkeit dich nicht ernährt u. du damit dem staat auf der tasche liegst.

Meinst Du, Maßnahmen vom Arbeitsamt/ARGE? Immer, wenn Du Leistungen erhälst! Und sei dankbar, wenn Du eine Maßnahme bekommst, so üppig werden sie nicht mehr verteilt.
germany32839 am 15. August 2009 13:15 Also bin selbständig und will ALG 2 beantragen und habe 800 netto im monat.
pippi60 am 15. August 2009 13:17 Dann bekommst Du ergänzende Leistungen und bist ein sogenannter Aufstocker. Und dann "verdonnern" sie Dich mit Sicherheit nicht zu einer Maßnahme!
es sei denn deine selbständigkeit trägt sich über längeren zeitraum immer noch nicht, dann wird man dich auffordern diese einzustellen u. dir eine vollzeitstelle z u suchen