Die Ehefrau d. Mannes ist verstorben und die Frau hat im Ausland ein Konto eröffnet. Die brauchen ein Papierstück um das Geld an die Kinder und Ehemann auszuzahlen. Gibt es sowas, dass man bis zu einem bestimmten Betrag kein Erbschein braucht???
Ab welchen Betrag braucht man ein Erbschein,wenn die Ehefrau verstorben ist?
Antworten (4)
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1Antwort von
DrSeltsamDrSeltsam
Deine Erbenstellung mußt du betragsunabhängig nachweisen.
Also Antrag beim Nachlassgericht über einen Notar vornehmen lassen. Kosten sind abhängig vom Nachlassvermögen.
Etwas anderes könnte u.U. bei einem notariellen Testament gelten, das aber wohl nicht vorliegt.
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1Antwort von
BULLEundBAERBULLEundBAER
hat mit dem Betrag nix zu tun, auch in Deutschland braucht man bei verschiedenen Banken oder bei Immobilien immer einen Erbschein, denn die Bank kann ja nicht wissen, wer erbberechtigt ist, und das steht auf dem Erbschein. Da kann man aber manchmal einige Wochen drauf warten, muß man beim Amtsgericht beantragen.
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burning05 vielen dank für die antworten
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dwarfdwarf
Das kommt auf das Kreditinstitut an. Manchen reicht ein Testament, andere verlangen auch bei kleinen Beträgen einen Erbschein. Dies steht in deren AGBs. Erkundige dich bei denen. Um aber auf der richtigen Seite zu sein, solltest du einen Erbschein besser beantragen. Beachte, das dieser mitunter sehr lange auf sich warten lassen kann.
ein Notar ist nicht nötig, der kostet nur einen Haufen Geld (abhängig von der Erbmasse). man kann selbst bei Nachlassgericht den Erbschein beantragen.
Wenn du willst, dass es vertretbar schnell geht, sollte der Antrag notariell erfolgen.
Haufen Geld ist nicht zutreffend. Geht nach Gebührenordnung und fällt den Nachlass zur Last, wird also allenfalls vorverauslagt.
na wenn das kein Haufen Geld ist, der Notar läßt sich von seinen Helferinnen einen vorgefertigten Brief ausdrucken, Unterschrift drunter und ab geht die Post, es sind immer die gleichen Handgriffe, egal ob ne Mio oder nur 20000 € vererbt wurden. da sind schnell mal ein paar Hunderter fällig. Hört sich gut an "fällt dem Nachlass zu Last" also zu Deutsch, die Erben zahlen ein Vielfaches, was sie auch locker erstmal selber machen können. Und schneller gehts mit dem Notar auch nicht.
Hier liegen andere, verifizierte Erfahrungswerte vor.
Im Übrigen nimmt der Notar die erforderlichen Angaben zur Versicherung an Eides Statt auf, etc. Aber nette Vorstellung, die du von notarieller Tätigkeit hast.