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Ab welchen beträgen lohnt der gang zum Anwalt eigentlich? (Schuldner)

Frage von MartinHH90 MartinHH90

Ab wann würdet ihr zum Anwalt gehen, leider zahlen derzeit einige Kleinunternehmer nicht.

4x Beträge um 1000€ lohnt da schon der Gang zum Anwalt? Ein Schuldner sitzt in der Türkei. Zwei sind Unbekannt verzogen und einer hat den Laden dicht gemacht (ohne Insolvenzbekanntmachung dh. kein Insolvenz oder?)

Sollte ich wegen den ca.4000€ jetzt zum Anwalt, oder wie bisher weiter als Verlust abschreiben. Bis dato habe ich solche schritte eigentlich bei solchen beträge immer vermieden da ja knapp 200€ Kosten für anwalt etc noch dazukommen.

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Antworten (9)

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Du musst nicht immer gleich einen Anwalt beauftragen.

    Du kannst dir im Schreibwarenhandel einen Mahnbescheid holen, ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen.

    Vielleicht läßt du dir beim 1. vom Anwalt helfen, alle weiteren schaffst du dann alleine.

    Bei deinen "Schuldnern" wirst du auch mit Anwalt wenig Glück haben. Spar dir die zusätzlichen Ausgaben.

    Kommentar von Bowlinghexe BowlinghexeBowlinghexe

    kann er bei gericht selber machen würd für ihn ausgefüllt und kostet 23 € sonst guter rat DH

    Kommentar von MartinHH90 MartinHH90

    Mahnbescheide sind mit Unbekannt verzogen zurück gekommen

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Wenn du die Adressen nicht in Erfahrung bringen kannst, wirst du die Forderungen abschreiben müssen. Leider.

    Kommentar von Pohliboy Pohliboy

    Er lohnt sich häufig http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html frag einfach mal nach bei einem

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    Antwort von kopfimsand kopfimsand

    In jedem Fall würde ich die Forderungen einklagen. Wenn du einen Rechtswirksamen Titel erlangst hast du für viele Jahre einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der offenen Beträge nebst Zinsen.Im Falle einer Verhandlung wegen Rechtsstreitigkeiten muss der Schuldner für die Gerichtskosten aufkommen,wenn du glaubhaft ein Verschulden des Schuldners belegen kannst.

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    Antwort von Reanne Reanne

    Der Betrag von ca, 190,- Euro gilt nur für die Erstberatung. Wenn Du ihm ein Mandat erteilst, gehtr es nach dem Streitwert. Ich glaube, das lohnt sich nicht. Wie soll der an den Schuldner in der Türkei rankommen? Ich denke, Du zahlst drauf.

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Frag doch beim Einwohnermeldeamt, wohin die verzogen sind, denen kannst Du dann einen Mahnbescheid schicken.

    Kommentar von MartinHH90 MartinHH90

    Da muss man aber doch Persönlich hingehen oder? sind teilweise 600km oder mehr!

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Versuche es über Telefon mit der Frage, ob Sie Dir die Adressen geben, wenn Du einen schriftlichen Antrag stellt und frage auch, ob Du das begründen mußt. Dann gibst Du bitte an, dass das Schuldner von Dir sind, die ihre Rechnungen nicht bezahlt haben. Viel Glück!

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    Antwort von Bowlinghexe Bowlinghexe

    mach es wie die firmen über mahnbescheid kostet dich 23 € kannste auch über internet machen manchmal hat man glück und der schuldner vergisst den wiederspruch dann haste ganz schnell einen titel und den anwalt gespart

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    wohin soll der Mahnbescheid gehen, wenn die Schuldner weg sind? Eine Anschrift sollte schon vorhanden sein.

    Kommentar von Bowlinghexe BowlinghexeBowlinghexe

    eine kleine suchmeldung und mann hat sie wieder

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    Antwort von Fisch31 Fisch31

    Die Anwaltskosten hast du ja nur zu tragen, wenn den Schuldnern nicht beizukommen ist. Alternativ kann man es auch mit einem Inkassobüro versuchen. Aber da würde ich mich vorher genau bezüglich der Konditionen erkundigen.

    Kommentar von Timmey1712 Timmey1712Timmey1712

    halbwahrheit...anwaltskosten musst du unter umständen alleine tragen.

    aber allein bei der rechnung 4000-200=3800 versteh ich deine frage nicht^^

    Kommentar von MartinHH90 MartinHH90

    @Timmey es wären ja 4 Vorgänge welche jeweils berechnet werden würden. Oder Macht der Anwalt da nen Preis für alle vier. mhh das müsste man mal in Erfahrung bringen!

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Nein - macht er nicht. Darf er auch nicht.

    Kommentar von Bowlinghexe BowlinghexeBowlinghexe

    anwalt mußte vorher trotzdem bezahlen

    Kommentar von MartinHH90 MartinHH90

    HA Inkasso, das war das was mir die ganze zeit im Kopf war, aber nicht aus den Mund wollte! Das Könnte ich mal Versuchen.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Beachte - es gibt verschiedene Formen des Inkassos.

    Einmal bleibt die Forderung bei Dir und das Büro versucht die Forderung in deinem Namen einzufordern.

    Zum anderen gibt es die Möglichkeit die Forderung an das Büro zu verkaufen. Natürlich für einen geringeren Betrag. Meist zwischen 40-70% der Forderung. Dann geht dich die Forderung nichts mehr an.

    Ob der Fraglichkeit der Durchsetzbarkeit der Forderungen würde ich zu zweiter Variante tendieren.

    gruss

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    Antwort von penthesileia penthesileia

    So, wie sich das anhört, steht ja zu befürchten, dass deine Schuldner zahlungsunfähig oder nicht greifbar (Ausland) sein könnten. Ist die Schuld nicht einzutreiben, bleibst du auch auf den Anwaltskosten sitzen.

    Mach, was schon mehrfach geraten wurde: Mahnbescheid, kostet nicht viel und ist, wenn ich nicht sehr irre, mittlerweile sogar online verfügbar. Solange du das nicht gemacht hast, brauchst du eh keinen Anwalt.

    Was die verschwundenen Herrschaften betrifft: Erkundige dich doch mal, ob die Beantragung eines Mahnbescheids einen ausreichenden Grund für das Einwohnermeldeamt darstellt, dir Daten auszuhändigen.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn Du Rechtschutzversichert bist - lohnt der sich schon bei kleinen Beträgen,-)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Der Gang lohnt sich auf jeden fall

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    Antwort von spicy1989 spicy1989

    ich würde gehen es ist immherhin deine kohle.

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