bei uns sind in manchen geschäften bestimmte getränke ab 16 statt ab 18 was sind die vorschriften?
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AldebaransystemAldebaransystem
ich schlag vor du lässt das mit dem Alk und schaust erstmal das du vernünftig schreiben lernst. hergott, ey wo sind nur die vernünftigen Menschen hin ._.
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SilwynaSilwyna
nein? iwie mal nicht ^^ Bier, Wein und Sekt An Jugendliche ab 16 Jahre darf Bier, Wein und Sekt in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit – laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) begleitet werden. Einigen Getränken werden Geschmacksverstärker zugesetzt. So gibt es z.B. Biere mit Tequila-Geschmack. Sie gelten als Biere und dürfen ab 16 Jahre konsumiert werden. Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter diese Regelung (ab 16 Jahre). Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten! Hochprozentiges Branntweinhaltige Getränke, z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG. „Alcopops“ erst ab 18 Jahre Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das absolute Abgabe- und Trinkverbot für Minderjährige (unter 18 Jahren), auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei Bier und meist unter dem von Wein liegt!
das gild für alle und wenn man dagegen verstößt gibts in der regel richtig ärger. es ist die frage wie sehr die ladenbesitzer darauf achten.
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AskCommunityAskCommunity die polizei sagt bei uns aber nichts irgentwie... aber wenn man zu hause ist darf man alles trinken oder?
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SilwynaSilwyna naja dürfen is was anderes... eig kannst du ja vom gesetz her gar nicht dran, also ist dir auch das trinken verwehrt. und jeder der zulässt dass du das in die finger kriegst macht sich strafbar
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AJay1AJay1
soweit ich weiß sind Bier und Wein ab 16 Jahren verkäuflich. Sicher bin ich mir da aber nicht.
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Neytsch Meistens, aber nich immer, sind Bier- und Weinhaltige Getränke ab 16. Aber alles an Schnaps, also Spirituosen, ist ab 18.
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deFleeschadeFleescha
JuSchG § 9 Alkoholische Getränke:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder 2.in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Quelle: gesetze-im-internet.de
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noname84noname84
Soweit ich weiß ist bier und mancher wein ab 16 aber nüchter erst mal aus....^^
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rosakaugummirosakaugummi
Kein Alkohol ist unter 18! Das war mal. So ist es bei uns im Geschäft.
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AskCommunityAskCommunity kla :D cool up bier und so weiter sind ab 16 erhältlich
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rosakaugummirosakaugummi Wir dürfen bei uns keinen Alkohol unter 18 verkaufen. Wie das woanders ist weiß ich nicht. Im Jugendschutz gesetz steht das man Bier gemischt mit antialkoholischem auch unter 18 kaufen darf sowie verschiedene Bowlen.
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AskCommunityAskCommunity achso bei uns in NRW darf man auf jedenfall mit 16 Getränke mit 6% trinken
Es heißt "Ich schlage vor" und "schauen" schreibt man nicht ! ey wo? Da sag ich lieber nichts mehr zu ! Pack dich an deine eigene Nase.
Sowas nennt man Dialekt Dumpfbacke xD wir thüringer sagen schauen. bedungen is jedenfalls kein deutsches wort und Alc auch nicht.... gewöhn dich lieber an Wasser...
passiert schonmal das der pc das nicht so schnell umsetzen kann wie ich schreibe.
ja ich akzeptiere das. Einigen wir uns einfach darauf^^
passiert schonmal das der pc das nicht so schnell umsetzen kann wie ich schreibe.
ja stimmt, wenn ich mich verschreibe ist auch immer nur meine tastatur dran schuld, ich mache immer alles richtig, das liegt nur an der technik! omg...