1

Ab welchen Alter Strafe zahlen?

Frage von emeline2 emeline2

Hallo, mein Sohn ist 13 und abends mit dem Rad ohne Licht erwischt worden. Er hat ein Knöllchen über 10 € bekommen. Muss er schon bezahlen? Liebe Grüße emeline2

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Peter96 Peter96

    Das ist eine gute Frage. Strafmündig wird man erst mit 14 Jahren. Wie aber so ein Verkehrsvergehen geahndet wird?

    Kommentar von Zuko540 Zuko540Zuko540

    Eine Ordnungswidrigkeit darf auch bei Personen unter 14 Jahren geahndet werden.

  • 2
    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    Als Mutter bist du für dein Kind verantwortlich und dafür, daß sein Rad in Ordnung ist! Die Strafe sollte dir gelten und ich würde sie an deiner Stelle zahlen.

    Kommentar von emeline2 emeline2

    Danke für die Antwort, das Rad ist in Ordnung. Er war ca. 50 m unterwegs von seinem Freund nach Hause, durch einen Park.. Meine Frage war eher ob er mit 13 strafmündig ist bei solchen " Vergehen".

  • 1
    Antwort von xuxu81 xuxu81

    Er nicht, Du schon!

    Gruß

  • 0
    Antwort von PunkExpert PunkExpert

    Ja, das muss er bezahlen.

    Es sei denn, du bezahlst es.

    Und wenn du deinem Kind ned beibringen kannst, dass man abends nur mit Licht fährt, dann muss das halt die Behörde machen.

    Ich wäre ja in solchen Fällen eher für 50 € wegen Erziehungsversagens.

    Kommentar von emeline2 emeline2

    Danke für die Antwort, das Rad ist in Ordnung. Er war ca. 50 m unterwegs von seinem Freund nach Hause, durch einen Park.. Meine Frage war eher ob er mit 13 strafmündig ist bei solchen " Vergehen".

  • 0
    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Ich würde es ihn so oder so zahlen lassen, damit er lernt, das Licht einzuschalten. Wenn es ihn schon offenbar nicht interessiert, daß andere Verkehrsteilnehmer ihn übersehen und ihm was passieren kann, vielleicht tut ihm ja der finanzielle Verlust weh.

    Kommentar von emeline2 emeline2

    Danke für die Antwort, das Rad ist in Ordnung. Er war ca. 50 m unterwegs von seinem Freund nach Hause, durch einen Park.. Meine Frage war eher ob er mit 13 strafmündig ist bei solchen " Vergehen".

    Kommentar von Jerne79 Jerne79Jerne79

    Strafmündig ist man im D erst ab 14. Aber das hilft ja nichts, wenn ein Fußgänger ihn nicht sieht und ihm reinläuft im Park.

  • 0
    Antwort von Jamo90 Jamo90

    hm, die viel wichtigere frage für mich, wieso lässt du deinen sohn ohne licht fahren???

  • 0
    Antwort von Frager93xD Frager93xD

    eltern haften für ihre KINDER

  • 0
    Antwort von veraeva12 veraeva12

    er nicht, aber du!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.