Hallo, mein Sohn ist 13 und abends mit dem Rad ohne Licht erwischt worden. Er hat ein Knöllchen über 10 € bekommen. Muss er schon bezahlen? Liebe Grüße emeline2
Ab welchen Alter Strafe zahlen?
Antworten (8)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Peter96Peter96
Das ist eine gute Frage. Strafmündig wird man erst mit 14 Jahren. Wie aber so ein Verkehrsvergehen geahndet wird?
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2Antwort von
RosengartenRosengarten
Als Mutter bist du für dein Kind verantwortlich und dafür, daß sein Rad in Ordnung ist! Die Strafe sollte dir gelten und ich würde sie an deiner Stelle zahlen.
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emeline2 Danke für die Antwort, das Rad ist in Ordnung. Er war ca. 50 m unterwegs von seinem Freund nach Hause, durch einen Park.. Meine Frage war eher ob er mit 13 strafmündig ist bei solchen " Vergehen".
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PunkExpertPunkExpert
Ja, das muss er bezahlen.
Es sei denn, du bezahlst es.
Und wenn du deinem Kind ned beibringen kannst, dass man abends nur mit Licht fährt, dann muss das halt die Behörde machen.
Ich wäre ja in solchen Fällen eher für 50 € wegen Erziehungsversagens.
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emeline2 Danke für die Antwort, das Rad ist in Ordnung. Er war ca. 50 m unterwegs von seinem Freund nach Hause, durch einen Park.. Meine Frage war eher ob er mit 13 strafmündig ist bei solchen " Vergehen".
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Jerne79Jerne79
Ich würde es ihn so oder so zahlen lassen, damit er lernt, das Licht einzuschalten. Wenn es ihn schon offenbar nicht interessiert, daß andere Verkehrsteilnehmer ihn übersehen und ihm was passieren kann, vielleicht tut ihm ja der finanzielle Verlust weh.
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emeline2 Danke für die Antwort, das Rad ist in Ordnung. Er war ca. 50 m unterwegs von seinem Freund nach Hause, durch einen Park.. Meine Frage war eher ob er mit 13 strafmündig ist bei solchen " Vergehen".
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Jerne79Jerne79 Strafmündig ist man im D erst ab 14. Aber das hilft ja nichts, wenn ein Fußgänger ihn nicht sieht und ihm reinläuft im Park.
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Jamo90Jamo90
hm, die viel wichtigere frage für mich, wieso lässt du deinen sohn ohne licht fahren???
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Eine Ordnungswidrigkeit darf auch bei Personen unter 14 Jahren geahndet werden.