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ab welchem zeitpunkt nach kündigung bekommt man arbeitslosengeld?

gefragt von omniadream am 07.08.2009 um 23:04 Uhr

wenn man von heute auf morgen gekündigt wird, bekommt man dann eine sofortzahlung( oder eben für den kommenden monat) für die weiteren lebenskosten von dem arbeitsamt, oder lassen die sich einafch zeit und man sitzt ohne alles da?

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anonym
beantwortet von Schanny am 7. August 2009 23:09
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Du musst Dich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt gemeldet haben. Ob Du arbeitslosengeld bekommst, hängt vom Kündigungsgrund ab.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:17

1 tag versäumnis ? ohne krankschriebung?


SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 7. August 2009 23:06
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Wichtigste Voraussetzung ist die Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur. Der Leistungsbezug beginnt nämlich erst ab dem Tage der Meldung. Danach geht es recht zügig, vorausgesetzt, man bringt alle Unterlagen schnell bei.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:12

was heißt zügig? bin ich dann vielleicht einen monat ohne miete?...ich hab vor soiwas echt angst...ich arbeite erst seit einem jahr

Kommentar von 82d51c5cbc88955e7ae4e2f5b480e216smallSecondAttempt am 7. August 2009 23:13

Darüber kannst du mit den Leuten bei der Arbeitsagentur in Ruhe sprechen, die lassen mit sich reden.


corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 7. August 2009 23:06
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wenn du eine fristlose kündigung meinst siehtsschon sehr bescheiden aus.denn ansostens wird man nicht von heute auf morgen geschmissen.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:11

ich überlege mich krank schreiben zu lassen, abe rnicht aus faulheit...dann denk ich ich werde gekündigt....


luzy0160
beantwortet von luzy0160 am 7. August 2009 23:06
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ab dem Tag Deiner Kündigung hast Du ein Recht darauf. Schnell Antrag ausfüllen.


Sanja2
beantwortet von Sanja2 am 7. August 2009 23:06
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Von heute auf morgen geht gar nicht, es sei denn du hast dir übel was zu schulden kommen lassen. Aber dann wird ab dem Zeitpunkt an dem du kein Gehalt mehr bekommen hast gezahlt. Allerdings dauert es immer ein wenig, bis der ganze Antragsquatsch durch ist, musst also bis du das erste Geld wirklich hast ein wenig warten.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:10

wenig=mehr als ein monat? reicht es dafür 1 jahr festa ngestellt gewesen zu sein?


Warrior
beantwortet von Warrior am 7. August 2009 23:06
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Fristlos wird geprüft warum du gekündigt worden bist. Evtl gibts dann keine Kohle vom Arbeitsamt bzw. Sperre. In der Probezeit geht alles glatt und bei geregelter Kündigungsfrist auch. Bist du gekündigt worden aus eigenem Verschulden, dann geh mal gleich zur ARGE und beantrage Unterstützung. Die soziale Hängematte lässt dich nicht im Stich ;-)

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:09

sieht bestimmt so aus als wär ich total faul , aber meine arbiet mach tmich körperlich kaputt und ich will bis zum studium da nicht mehr arbeiten udn ich will auch nicht was neues anfangen...ich könnt mich von meinem arzt aus 1 monat krank schreiben lassen.

Kommentar von Simple_avatar1smallWarrior am 7. August 2009 23:16

Nö biste nich. Na dann lass dich krank schreiben. Kriegste Krankengeld. sind glaub 60% vom ALG 1 oder so. Nich soo viel aber mehr als Hartz 4. Hmm Faul oder nich. Faulheit ist keine Tugend aber auch nicht so schlimm. Wenn sie begrenzt ist. Schlimm sind die Leute die komplett versumpfen und für alles eine Ausrede in Petto haben. Und das bist du ja scheinbar nicht ;-). Es gibt auch Menschen die dich nicht gleich zerfetzen wenn du mal Schwäche zeigst. Ich bin auch bloß ein Mensch ^^.

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:21

danke für das verständnis:-)


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 7. August 2009 23:05
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Wurde Dir fristlos gekündigt oder warum von heute auf morgen?

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:07

ist alles eher ein szenario

Kommentar von SUNFRIEND4 am 7. August 2009 23:09

Hä? Was soll das jetzt heißen?

Kommentar von omniadream am 7. August 2009 23:13

das heißt das ich mich schonmal darauf vorberiete gekündigt zu werden, keine angst ich will mich nciht auf dem steuerzahler ausruhen, es geht um was gesundheitliches und dann ist es auch noch so das ich denke , wenn ich mich krank schrieben lasse die mir kündigen

Kommentar von SUNFRIEND4 am 7. August 2009 23:18

Nur weil Du Dich krankschreiben lässt, kann Dich Dein AG nicht gleich rauswerfen.


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