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Ab welchem Zeitpunkt muss ich bei der Volkszählung ab Montag mitmachen?

Frage von SchneeMoewe SchneeMoewe

Hallo Community,

 

wie ich in den letzten Tagen im TV erfahren habe, läuft ab Montag eine Volkszählung, wo man Fragen beantworten muss. U.a. zu den Personen im Haushalt, Bildungsstand, etc.

Da ich persönlich darüber nicht die beste Meinung habe und diesen Fragen umgehen möchte, frage ich ab wann ich diese Fragen beantworten muss.

- Wenn ich meine Tür öffne, und erkenne, dass dieser Herr sich als ein "Volkszähler" vorstellt, darf ich die Tür wieder verschließen?

- Muss ich meine Tür überhaupt öffnen, wenn ich den Herr durch den Spion erkenne?

- Muss ich eine Frage beantworten, wenn ich sie höre?. Also könnte ich, im Prinzip, das Gespräch nach der 2.ten oder 3.ten Frage (welche für mich noch i.O. wären) abbrechen?

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Antworten (7)

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Wir haben den Bogen für Hausbesitzer schon ausgefült. Die Fragen sind vollkommen harmlos. Wieviele Wohnungen, wie groß, hat die Wohnung eine Toilette und eine Dusche oder Badewanne? Wie wird geheizt? Wie viele Personen leben dort, wer ist Eigentümer?

    Das ist schon alles, ich hatte es mir auch schlimmer vorgestellt.

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Damit die Zensusergebnisse europaweit vergleichbar sind, gibt die Europäische Union einen verbindlichen Merkmalskatalog vor. Deutschland hält sich sehr eng an diese vorgegebenen Merkmale – nur die Frage nach der Religionszugehörigkeit wurde zusätzlich ins Fragenprogramm aufgenommen und der Migrationshintergrund wird differenzierter erhoben, als es die Europäische Union vorschreibt.Insgesamt stellen die Interviewerinnen und Interviewer bei der Haushaltebefragung 46 Fragen, die in der Regel schnell und einfach beantwortet werden können: Zunächst werden persönliche Angaben wie etwa Name, Adresse und Geburtsdatum sowie die Staatsangehörigkeit, die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, der Familienstand und der Hauptwohnsitz notiert.Die Angabe der Religion, Glaubensrichtung beziehungsweise Weltanschauung ist freiwillig. Um Informationen über Migration und Zuwanderung in Deutschland zu gewinnen, enthält der Fragebogen die Fragen, ob – und wenn ja – wann und aus welchem Land der oder die Befragte beziehungsweise die Eltern zugezogen sind.Die weiteren Fragen beziehen sich auf Bildung und Ausbildung sowie auf die Berufstätigkeit. Auf den ersten Blick ungewöhnlich wird einigen dabei folgende Frage erscheinen: „Haben Sie auch in der Woche vom 9. bis 15. Mai mindestens eine Stunde eine bezahlte Tätigkeit ausgeübt?" Hiermit wird erfasst, ob eine Person erwerbstätig ist. Dabei wird das Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) zugrunde gelegt, damit internationale Vergleiche der Arbeitsmärkte möglich sind. Erwerbstätig im Sinne der ILO-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend – zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit – nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Deshalb wird im Zensus auch die Frage gestellt, ob man in den letzten vier Wochen etwas unternommen hat, um Arbeit zu finden.Nicht alle Informationen, die beim Zensus erfragt werden, werden auch ausgewertet: Hilfsmerkmale wie zum Beispiel Name und Anschrift helfen, den Zensus zu organisieren. Sie sind unter anderem deshalb wichtig, damit Einwohnerinnen und Einwohner nicht doppelt gezählt werden und damit Interviewerinnen und Interviewer die richtigen Ansprechpartner finden. Sie werden frühestmöglich gelöscht.Alle, die im Rahmen der Haushaltebefragung um Auskunft gebeten werden, erhalten in den kommenden Tagen oder Wochen eine schriftliche Ankündigung der Befragung. Sofern Befragte die Hilfe der Interviewerin oder des Interviewers nicht wünschen, können sie sich den Fragebogen auch aushändigen lassen und selbst ausfüllen. Sie müssen den Fragebogen anschließend per Post an die Erhebungsstelle zurücksenden oder dort abgeben. Für alle, die Porto sparen wollen, steht ab dem 10. Mai 2011 unter www.zensus2011.de auch ein Online-Fragebogen zur Verfügung.Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 neben der hier beschriebenen Haushaltebefragung auch eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Nur wenn du ausgewählt wirdt , mußt Du mitmachen.

    Den Volkszähler in die Wohnung zu lassen ist freiwillig.

    Du kannst den Bogen auch ausfüllen und ihm drausen warten lassen.

    Denn es ist nut Plicht den Fragebogen auszufüllen.

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    Antwort von Zameon Zameon

    Soltest du für den Zensus 2011 ausgewählt werden (es müssen nicht alle Auskunft geben) bist du dazu verpflichtet eine Auskunft zu geben. Eine Verweigerung kann mit Geldstrafe geahndet werden.

    Auskunft geben müssen z.B.:

    - alle Eigentümer eines Wohnhauses

    - etwa 10% der restlichen Bevölkerung

     

    Hier gibt's mehr:

    http://zensus2011.de/

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    Antwort von Manne67 Manne67

    Du bekommst den Bogen zugeschickt und musst ihn wieder zurückschicken. Daher sollte Deine Frage etwas anders gestellt sein.

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    Es wird auch persönliche Besuche durch amtlich ausgewiesene „Befrager“ geben

    Kommentar von SchneeMoewe SchneeMoeweSchneeMoewe

    Richtig, werde ich durch Post ausgewählt erscheint es mir klar. Die konkrete Frage war eigentlich, wie es aussieht, wenn ich nicht erreicht werde.

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Nein, alle Fragen bis auf die Frage zur Religionszugehörigkeit müssen beantwortet werden.

     

    Wenn man sich weigert, wird ein Zwangsgeld i.H.,v.300,-- erhoben werden, aber man/n muss trotzdem antworten.

     

    Infos zur Volkszählung gibt’s übrigens jede Menge im Internet. Einfach mal selbst suchen.

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    Antwort von kluetje kluetje
    Kommentar von SchneeMoewe SchneeMoeweSchneeMoewe

    als hätte ich nicht schon selbst gesucht...

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