Wollte fragen, ab wann die Lautstärke der Musik auf einer Hausparty nach unten geregelt werden muss?
Muß gar nicht wenn schon vorher auf Zimmerlautstärke gefeiert wurde. Ansonsten ab 22:00 oder wenn Herr Polizei vor der Tür das verlangt.

kündigt sowas vorher im haus an und die wenigsten werden sich beschweren...ich glaube, sonst gilt die regelung ab 22uhr
Die Ruhezeit gilt ab 22 Uhr. Ab dann muss die Lautstärke der Musik auf ein Maß herunter justiert werden, bei dem man dieses als „Zimmerlautstärke“ bezeichnen kann, d.h. der Nachbar sollte die Musik gar nicht oder zumindest kaum noch hören können.
für Musikhören gilt grundsätzlich immer Zimmerlautstärke, unabhängig von der Tageszeit. Zwischen 22h und 7h ist aber auch die allgmeine Nachtruhe einzuhalten. Dann gilt dies auch für Gespräche, Lachen usw.

Also nach meinen bisherigen Erfahrungen spätestens ab 22:00 Uhr
Wenn die polizei vor der Tür steht.ich weiß wovon ich rede
Wenne am 4. Juli 2008 13:22 Wenn du immer so lange wartest machst du dich bei deinen Nachbarn sehr beliebt! ;-)

Ab dann,wenn deine Nachbarn dich wegen der lauten Musik totgeprügelt haben.

Grundsätzlich bedeutet "Zimmerlautstärke", das der Nachbar NICHTS von deiner Musik hört. Ist dies der Fall, ist es zu jeder Tages/Nachtzeit eine Ruhestörung. Ebensowenig gibt es ein Recht auf 1xParty/pro Monat o. ä. ! Es ist immer eine Ermessens/Toleranzfrage, ob und wie lange Nachbarn in so einem Fall bereit sind, dies zu akzeptieren. Sorge auf jeden Fall dafür, das du die Klingel hörst oder pinn deine Telephonnummer ans "Schwarze Brett", damit sich gestörte erstmal an dich wenden und nicht gleich die Polizei rufen ...
Mach's Gut Pèdà