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Ab welchem Zeitpunkt muss die Musik auf einer Party leiser gestellt werden?

gefragt von jonas23 am 04.07.2008 um 12:40 Uhr

Wollte fragen, ab wann die Lautstärke der Musik auf einer Hausparty nach unten geregelt werden muss?

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Musik x 35.280 Party x 2.523 Uhrzeit x 272 Lautstärke x 268 Zeitpunkt x 66

anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. Juli 2008 12:41
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Muß gar nicht wenn schon vorher auf Zimmerlautstärke gefeiert wurde. Ansonsten ab 22:00 oder wenn Herr Polizei vor der Tür das verlangt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 4. Juli 2008 12:40
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kündigt sowas vorher im haus an und die wenigsten werden sich beschweren...ich glaube, sonst gilt die regelung ab 22uhr


DatSchoof
beantwortet von DatSchoof am 4. Juli 2008 12:40
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Nachtruhe ist üblicherweise 22 Uhr.


anonym
beantwortet von sepp78 am 4. Juli 2008 12:40
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Die Ruhezeit gilt ab 22 Uhr. Ab dann muss die Lautstärke der Musik auf ein Maß herunter justiert werden, bei dem man dieses als „Zimmerlautstärke“ bezeichnen kann, d.h. der Nachbar sollte die Musik gar nicht oder zumindest kaum noch hören können.


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Juli 2008 13:16
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für Musikhören gilt grundsätzlich immer Zimmerlautstärke, unabhängig von der Tageszeit. Zwischen 22h und 7h ist aber auch die allgmeine Nachtruhe einzuhalten. Dann gilt dies auch für Gespräche, Lachen usw.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 4. Juli 2008 21:26
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Normalerweise ab 22.00 Uhr.


golfcrasher1980
beantwortet von golfcrasher1980 am 4. Juli 2008 12:44
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Also nach meinen bisherigen Erfahrungen spätestens ab 22:00 Uhr


SilentBob
beantwortet von SilentBob am 4. Juli 2008 12:42
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Wenn die polizei vor der Tür steht.ich weiß wovon ich rede

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 4. Juli 2008 13:22

Wenn du immer so lange wartest machst du dich bei deinen Nachbarn sehr beliebt! ;-)


Berserker
beantwortet von Berserker am 4. Juli 2008 12:41
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Ab 22°° Zimmerlautstärke.


nonoka
beantwortet von nonoka am 7. November 2008 12:02
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Ab dann,wenn deine Nachbarn dich wegen der lauten Musik totgeprügelt haben.


SZOMM
beantwortet von SZOMM am 5. Juli 2008 12:28
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Grundsätzlich bedeutet "Zimmerlautstärke", das der Nachbar NICHTS von deiner Musik hört. Ist dies der Fall, ist es zu jeder Tages/Nachtzeit eine Ruhestörung. Ebensowenig gibt es ein Recht auf 1xParty/pro Monat o. ä. ! Es ist immer eine Ermessens/Toleranzfrage, ob und wie lange Nachbarn in so einem Fall bereit sind, dies zu akzeptieren. Sorge auf jeden Fall dafür, das du die Klingel hörst oder pinn deine Telephonnummer ans "Schwarze Brett", damit sich gestörte erstmal an dich wenden und nicht gleich die Polizei rufen ...

Mach's Gut Pèdà


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