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Ab welchem Wert beginnt Glücks- bzw. Gewinnspiel?

gefragt von themanonthemoonthemanonthemoon am 16.07.2009 um 17:24 Uhr

Hallo liebe Nutzer,

ich habe sehr lange gegooglet, mich bis in kleinste Detail gelesen, aber leider finde ich keinen Stichfesten Anhaltspunkt, ab welchem Wert eine Steigerung zwischen Gewinn- und Glückspiel stattfindet. Es wird immer nur angegeben ein (NICHT ERHEBLICHEN EINSATZ) zu tätigen.

Das heißt ja, wenn man wie z.B. bei hammerdeal.de Kleinsteinlagen tätigt, so liegt man nur noch im Rahmen eines Gewinnspiels.

Mir gehts es hier nicht um Details, da ich mich wirklich bis ins kleinste Detail gelesen habe, sondern darum ob jemand von Euch vielleicht von einem maxmimalen Einsatzwert oder Stundenverlust gehört hat, der überschritten werden muss, damit ein Verbot bzw. eine Glücksspielerlaubnis erteilt werden muss.

Ich habe z.b. von betandwinn gehört, das diese verklagt wurden, weil mehr als 50,- € Euro einsetzbar sind und alles über 50 Euro eine gesonderte Erlaubnis bedarf.

Über eventuelle Antworten die mir hier ein wenig weiterhelfen bin ich sehr DANKBAR.

Vorab ein großes Dankeschön an alle die mir antworten.

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Gewinnspiel x 378 Glücksspiel x 191 Geldeinsatz x 2

anonym
beantwortet von amiria71 am 16. Juli 2009 17:33
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witzigerweise habe ich gerade heute damit zu tun gehabt. glücksspiel grenzt sich vom gewinnspiel ab durch a) erheblichen Einsatz PLUS b) zufallsprinzip (Auslosung o.ä.)

erheblicher Einsatz beginnt sehr früh. Das OLG Düsseldorf will 1,89 noch als bagatellwert sehen, aber nicht mehr bei Mehrfachteilnahme (Telefonspiel), das LG Köln meint, schon 50 ct. reichen für erheblichen Einsatz, insbesondere auch bei Mehrfacheinsatz (Einsastzerhöhung und Suchtgefahr).

Das OLG Hamm soll vor Urzeiten die Grenze auf 1 DM festgesetzt haben.

Die ganze Rechtsprechung ist gerade im Unruhe bei diesem Thema, hierzu gibts schon neue Rechtsprechung aus diesem Jahr, daher kann diese Frage derzeit nicht abschließend und vor allem nicht gerichtsfest beantwortet werden.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Juli 2009 17:38

aha... also wäre ein würfelsystem ein zufallsprinzip, wenn die getippten würfel live-ausgewürfelt werden und bei einem einsatz von 0,25 cent trotzdem ein glückspiel??

Kommentar von amiria71 am 16. Juli 2009 17:51

wie gesagt, kann man derzeit keine gerichtsfesten beurteilungen abgeben.

aber jedenfalls schrieb ich "erheblicher Einsatz PLUS Zufallsprinzip", also beides zusammen. Zufall ohne (erheblichen) Einsatz ist eben kein Glücksspiel. Nur dass man derzeit die Grenze nicht ziehen kann. und da Glücksspiel ja strafbar ist (für Anbieter und teilnehmer!), sollte man da gaaaanz vorsichtig sein.


eddali
beantwortet von eddali am 16. Juli 2009 17:28
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Da gibt es keinen Wert , jede Art von Glücksspiel bedarf einer Genehmigung, auch wenn der Einsatz nur 0,01 Euro beträgt.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 16. Juli 2009 17:30

Okay, aber das Beispiel hammerdeal.de bedarf keiner Glücksspiellizenz, aber ist laut der Rechtsbestimmung (also ab wann es Glückspiel ist) ein Glücksspiel bzw. Gewinnspiel. Erlaubt sind Spiele indem der User durch sein Können und WIssen gewinnt und das bedarf keiner Lizenz.

Daher ist der Wert ja wichtig, aber wann auf jeden Fall eine Lizenz benötigt wird.

Kommentar von amiria71 am 16. Juli 2009 17:34

das stimmt auch so nicht, jedenfalls nach bisheriger Rechtssprechung nicht.



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