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Ab welchem Verwandheitsgrad zum Angeklagten muss eine Zeuge vor Gericht nicht aussagen?

gefragt von schumanns am 03.07.2009 um 18:45 Uhr

Ab welchem Verwandheitsgrad zum Angeklagten muss eine Zeuge vor Gericht nicht aussagen?


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klausi08
beantwortet von klausi08 am 3. Juli 2009 18:46
1x
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bis zum 2ten

Kommentar von schumanns am 3. Juli 2009 18:47

das heist, zur mutter und oma ja, zur uroma aber nicht mehr?

Kommentar von 65482f25a95945c5ac908481f9849b90smallklausi08 am 3. Juli 2009 18:51

so kenn ich das


gri1su
beantwortet von gri1su am 3. Juli 2009 18:48
1x
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Eltern, Kinder, Großeltern, Geschwister und Ehepartner (auch Verlobte) müssen nicht aussagen.

Kommentar von Simple_avatar4smallcelliboy am 3. Juli 2009 18:50

Du brauchst auch nicht aussagen wenn es dein exmann oder exfrau ist..



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