Und was bedeutet das dann? Darf man den dann nicht mehr fällen oder beschneiden oder wie funktioniert das?

Als ein Nachbar sich bei uns beschwerte, dass unsere Birke seine Garage kapput macht, hatten wir alles mögliche versucht, damit die Birke bleiben kann. Meine Lieblingsbäume sind halt Birken. Und diese war besonders schön, sehr groß und breit.
Wir haben unter anderem bei der Stadt, beim Ordnungsamt, bei "Greenpeace" und bei "die Grünen" angerufen und es wurde uns gesagt, dass ein Baum von einem Umfang von 80 cm nicht gefällt werden darf. Aber da es eine Birke ist, durfte der Nachbar sie fällen lassen.
Es war furchtbar...
Überleg es Dir gut, wenn der Baum einmal weg ist, dann gibts kein zurück mehr.
Die Baumschutzverordnung ist in jeder Gemeinde anders. Hier gilt es ab einem Durchmesser von ca. 50 cm. Dann dürfen die Bäume nicht gefällt werden, ausser nach einem genehmigten Antrag. Oder wenn der Baum krank ist (muss nachgewiesen werden, oder es wird begutachtet).

Ist das nicht von Gemeinde zu Gemeinde anders?
eltenjohn am 9. August 2008 20:15 gute Frage, nächste Frage !

Bevor das geschieht, müssen sie erst in ein sogenanntes Kataster eingetragen worden sein. und die Baumart ist dabei entscheidend !