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Ab welchem Umfang oder Durchmesser oder Größe stehen Bäume eigentlich unter Naturschutz?

Frage von Schwipschwap Schwipschwap

Und was bedeutet das dann? Darf man den dann nicht mehr fällen oder beschneiden oder wie funktioniert das?

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Antworten (4)

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    Antwort von Bea26 Bea26

    Als ein Nachbar sich bei uns beschwerte, dass unsere Birke seine Garage kapput macht, hatten wir alles mögliche versucht, damit die Birke bleiben kann. Meine Lieblingsbäume sind halt Birken. Und diese war besonders schön, sehr groß und breit.

    Wir haben unter anderem bei der Stadt, beim Ordnungsamt, bei "Greenpeace" und bei "die Grünen" angerufen und es wurde uns gesagt, dass ein Baum von einem Umfang von 80 cm nicht gefällt werden darf. Aber da es eine Birke ist, durfte der Nachbar sie fällen lassen.

    Es war furchtbar...

    Überleg es Dir gut, wenn der Baum einmal weg ist, dann gibts kein zurück mehr.

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    Antwort von russeliana russeliana

    Die Baumschutzverordnung ist in jeder Gemeinde anders. Hier gilt es ab einem Durchmesser von ca. 50 cm. Dann dürfen die Bäume nicht gefällt werden, ausser nach einem genehmigten Antrag. Oder wenn der Baum krank ist (muss nachgewiesen werden, oder es wird begutachtet).

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Ist das nicht von Gemeinde zu Gemeinde anders?

    Kommentar von eltenjohn eltenjohneltenjohn

    gute Frage, nächste Frage !

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    Antwort von eltenjohn eltenjohn

    Bevor das geschieht, müssen sie erst in ein sogenanntes Kataster eingetragen worden sein. und die Baumart ist dabei entscheidend !

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