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Ab welchem Pegel gilt man rechtlich als unzurechungsfähig?

gefragt von Hotzenplotz2 am 05.11.2008 um 16:01 Uhr

Interessiert mich nur so.


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anonym
beantwortet von hochglanz am 5. November 2008 16:03
0x
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Unzurechnungsfähigkeit ist nicht vom Pegelstand abhängig, weil dein Hirn nicht auf einem Schiff wohnt


anonym
beantwortet von newcomer am 5. November 2008 16:03
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Pegel ? eher Grad der geistigen Behinderung 50-100%


geppert28
beantwortet von geppert28 am 5. November 2008 16:15
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Das legt ein Gericht fest!!!!!


DerVollstrecker
beantwortet von DerVollstrecker am 5. November 2008 16:18
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Ab ca. 1,2 Promille.


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