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Historische Entwicklung [Bearbeiten] Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. Seit September 1936 erhielten Arbeiter- und Angestelltenfamilien, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, ab dem fünften Kind monatlich 10 Reichsmark. Ab 1938 gab es dieses Kindergeld bereits ab dem dritten Kind.
Ab 1954 begannen in der Bundesrepublik Deutschland die bei den Berufsgenossenschaften angesiedelten Familienausgleichskassen damit, für das dritte und jedes weitere Kind ein Kindergeld von 25 DM auszuzahlen. Finanziert wurde dieses durch Arbeitgeberbeiträge. 1955 wurde dieses von den Arbeitsämtern auch an Arbeitslose ausgezahlt. Ab 1961 bekamen Familien bereits für das zweite Kind Kindergeld, das nun aus Bundesmitteln finanziert und von der damaligen Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt wurde. Nachdem 1964 die Familienkassen aufgelöst wurden, wurde die Zuständigkeit für das Kindergeld vollständig der Bundesanstalt übertragen.
Später wurden die Freibeträge angehoben und die Zahlungen auch auf das erste Kind ausgedehnt. Demgegenüber wurde das Existenzminimum von Kindern von jeher versteuert. Das änderte sich erst 1996 mit der Einführung eines Kinderfreibetrages für das Existenzminimum. Zeitgleich wurde allerdings das erwähnte Anrechnungsverfahren geschaffen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Historische_Entwicklung
Mit viele Paragraphen drin ;)