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Ab welchem Grad der Kniearthrose gilt man als behindert!

Frage von drumpool drumpool

Ich weiß es kommt auf den Beruf an, eine Sekretärin gilt später als behindert als ein Stahlbauer..... Ab wann geht es los? Beim ständigen Schmerz und leichten Einschränkungen oder erst man man ein neues Kniegelenk hat. Hat einer da schon Erfahrung sammeln können? Danke für die Antworten!!!!!

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Antworten (4)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Eine Funktionseinschränkung der Kniegelenke links stärker als rechts, mit Knieknorpelschaden links und wiederkehrenden Reizzuständen, ist mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewerten, wobei die Knorpelschäden der Kniegelenke jedoch nicht für jedes Kniegelenk einzeln bewertet werden dürfen.

    Quelle:http://www.arbeitslosennetz.de/forum/archive/index.php/t-14777.html

    genaue Auskunft erhältst du beim Versorgungsamt

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm

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    Antwort von bitmap bitmap

    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html -> GdB/MdE-Tabelle anklicken und scrollen bis 'Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten'

    Kommentar von drumpool drumpooldrumpool

    Das ist doch mal ne Tabelle mit der man was anfangen kann! Dank Dir und man kann leider nur einen Daumen vergeben...DH

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Danke für DH und Kompliment.

    Die Anhaltspunkte sind - wie der Name schon sagt - so ne Art Richtschnur für die Gutachter. Im realen Leben ist es oft komplizierter, z.B. bei multiblen Beeinträchtigungen. Die Werte werden dann auch nicht einfach addiert, aber das führt zu weit ...

    Kommentar von grisu05 grisu05grisu05

    Von mir auch einen DH!!! Wir sind da gerade dran (für meine Frau) - eine super wertvolle Hilfe!

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    Antwort von Hawes Hawes

    Ab 30% kan man eine Gleichstellung beantragen!

    Kommentar von drumpool drumpooldrumpool

    Gleichstellung? was ist das?

    Kommentar von Hawes HawesHawes

    Normalerweise gilt man ab 50% als Schwerbindert, es gibt aber die Möglichkeit sich ab 30% gleich stellen zu lassen, damit hat man die gleichen Ansprüche wie mit 50% Behinderungs Grad! Es kommt aber immer auf die Behinderung an!

    Kommentar von drumpool drumpooldrumpool

    Ok dank Dir.... DH

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    Antwort von GoloTheDog GoloTheDog

    Ganz so einfach ist das mit der Gleichstellung leider nicht. Die Gleichstellung bekommt man nicht vom Versorgungsamt sondern von der Arbeitsagentur und auch nur wenn man aufgrund seiner Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz findet oder diesen sonst nicht behalten könnte. Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmassnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation. Außerdem gibt es auch die eine Woche Zusatzurlaub die man als "richtig" Schwerbehindert bekommt nicht und im Normalfall auch keine sonstigen Vergünstigungen (z. B. Schwimmbad, Kino, Museen usw. die oft von sich aus Schwerbehinderten eine Ermäßigung gewähren).

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