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Ab welchem Gehalt lohnt sich für ein Ehepaar die Lohnsteuerklasse IV ?

Frage von rudibaby rudibaby

z.zt sind unsere Lohnsteuerklassen in I und V aufgeteilt. Ist daas sinnig?

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Antworten (8)

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    Antwort von ulrichho ulrichho

    wenn beide ungefähr das slbe verdienen ist 4 besser. sobald einer deutlich mehr hat sollte der 3 haben ansonsten bkommt man bei 4 das zuviel bezahlte erst zum ausgleich im nächstem jahr zurück

  • 3
    Antwort von vincent vincent

    Wenn Beide ungefähr gleich viel verdienen.

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    Antwort von Viala Viala

    1 und 5 geht doch gar nicht... nur 3 und 5 ginge o.O weil die steuerklassen immer 8 ergeben... (außer, es arbeitet nur einer, dann ist es 3)

    Kommentar von rudibaby rudibabyrudibaby

    Stimmt, es ist 3.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Dann, wenn ihr in etwa das gleiche verdient.

    Kommentar von nextefrage nextefragenextefrage

    Genau!

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    Antwort von bitmap bitmap

    Das hat eher mit den Gehaltsunterschieden zu tun.

    http://www.cecu.de/1500.html

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Hier gibt es einen online-Rechenr der die die richtige Klasse ausrechnet. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/rechnerUndTools/index.faces

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    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    Wenn ihr ungefähr das gleiche verdient, dann ist Steuerklasse 4/4 zu empfehlen. Liegt zwischen den Bruttogehältern eine größere Differenz ist Steuerklasse 3/5 interessanter.

    Wichtig ist: Mit der Wahl der Steuerklassen wird nur über den unterjährigen Lohnsteuerabzug entschieden. Bei der Einkommensteuererklärung wird eh alles in einen Topf geworfen und zusammen versteuert, egal welche Steuerklassen.

    Bei Steuerklasse 3/5 ist zwingend eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Steuerklasse 4/4 nicht unbedingt.

    Sind die Gehaltsdifferenzen sehr groß und man wählt die Steuerklassen 3/5 kann es unter Umständen zu einer Steuernachzahlung kommen. Dies ist zu beachten!!!

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    Antwort von Denise180685 Denise180685

    Wenn einer der beiden Sehr viel mehr verdient, google doch mal nach einer Aufschlüsselung, ich denke mal, wenn Partner A ca. 1500€ verdient und Partner B einen 400€ Job hat, dann bekommt der mit dem geringeren Einkommen Klasse V und der andere I so habt ihr am Ende mehr Geld.

    Kommentar von rudibaby rudibabyrudibaby

    Nur ein Tipp:400 Euro werden nicht versteuert.

    Kommentar von Denise180685 Denise180685Denise180685

    war ja nur ein Beispiel!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    jeder Job wird versteuert. Nur bezahlt der Arbeitgeber bei einem 400 Euro job eine Steuerpauschale. Da bedeutet aber auch daß man dadurch weniger Brutto bekommt

    Kommentar von koenigstiger25 koenigstiger25koenigstiger25

    Ihr liegt alle falsch!

    Denise: egal welche Steuerklassen, am "Ende kommt immer das gleiche raus". Nur der Steuerabzug ist unterjährig anders.

    rudbaby: Falsch, kann man so nicht pauschalieren

    Mismid: Falsch und unlogisch, auch Minijobs können über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

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