z.zt sind unsere Lohnsteuerklassen in I und V aufgeteilt. Ist daas sinnig?
Antworten (8)
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ulrichhoulrichho
wenn beide ungefähr das slbe verdienen ist 4 besser. sobald einer deutlich mehr hat sollte der 3 haben ansonsten bkommt man bei 4 das zuviel bezahlte erst zum ausgleich im nächstem jahr zurück
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VialaViala
1 und 5 geht doch gar nicht... nur 3 und 5 ginge o.O weil die steuerklassen immer 8 ergeben... (außer, es arbeitet nur einer, dann ist es 3)
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Mariposa68Mariposa68
Dann, wenn ihr in etwa das gleiche verdient.
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nextefragenextefrage Genau!
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bitmapbitmap
Das hat eher mit den Gehaltsunterschieden zu tun.
http://www.cecu.de/1500.html
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NiklausNiklaus
Hier gibt es einen online-Rechenr der die die richtige Klasse ausrechnet. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/rechnerUndTools/index.faces
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koenigstiger25koenigstiger25
Wenn ihr ungefähr das gleiche verdient, dann ist Steuerklasse 4/4 zu empfehlen. Liegt zwischen den Bruttogehältern eine größere Differenz ist Steuerklasse 3/5 interessanter.
Wichtig ist: Mit der Wahl der Steuerklassen wird nur über den unterjährigen Lohnsteuerabzug entschieden. Bei der Einkommensteuererklärung wird eh alles in einen Topf geworfen und zusammen versteuert, egal welche Steuerklassen.
Bei Steuerklasse 3/5 ist zwingend eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Steuerklasse 4/4 nicht unbedingt.
Sind die Gehaltsdifferenzen sehr groß und man wählt die Steuerklassen 3/5 kann es unter Umständen zu einer Steuernachzahlung kommen. Dies ist zu beachten!!!
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Denise180685Denise180685
Wenn einer der beiden Sehr viel mehr verdient, google doch mal nach einer Aufschlüsselung, ich denke mal, wenn Partner A ca. 1500€ verdient und Partner B einen 400€ Job hat, dann bekommt der mit dem geringeren Einkommen Klasse V und der andere I so habt ihr am Ende mehr Geld.
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rudibabyrudibaby Nur ein Tipp:400 Euro werden nicht versteuert.
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Denise180685Denise180685 war ja nur ein Beispiel!
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MismidMismid jeder Job wird versteuert. Nur bezahlt der Arbeitgeber bei einem 400 Euro job eine Steuerpauschale. Da bedeutet aber auch daß man dadurch weniger Brutto bekommt
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koenigstiger25koenigstiger25 Ihr liegt alle falsch!
Denise: egal welche Steuerklassen, am "Ende kommt immer das gleiche raus". Nur der Steuerabzug ist unterjährig anders.
rudbaby: Falsch, kann man so nicht pauschalieren
Mismid: Falsch und unlogisch, auch Minijobs können über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
Stimmt, es ist 3.