Bin ich zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet? Kann man sich davon befreien lassen? Oder bekommt man irgendwelche Strafen wenn man ihn bisher noch nie gemacht hat?
Ab welchem Einkommen muss ich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen?
Antworten (3)
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2Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung richtet sich nicht nach der Höhe, sondern der Art des Einkommens.
Wenn Du Einkommen nur aus unselbständiger Tätigket erzielst und darüberhinaus keine Kapitaleinkünfte über die Freibeträge hinaus hast und auch kein Ehegattensplitting oder Steuervorabzug eingetragen hast, bist Du dazu nicht verpflichtet. Sonst schon.
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1Antwort von
xyungeloestxyungeloest
http://www.steuer.bayern.de/Vordrucke/01_est/2007/print/anltg_est1c_07.pdf
hier kannst du u.a. nachlesen, wann du verpflichtet bist.
dies hat mit der lohnsteuerklasse nichts zu tun.
Kommentar von
andreas48andreas48 sondern nur teilweise Kollegin Xy :-)) auch ein Däumchen für dich
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0Antwort von
andreas48andreas48
in der Steuerklasse 1 bist du nicht verpflichtet..man sollte vorher ausrechnen, ob es sich lohnt eine Steuererklärung abzugeben.
Beanspruchst du Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie musst du eine Steuerklärung abgeben, damit du in den Genuß der Zulagen kommst..
Kommentar von
wj2000wj2000 Richtig, so würde ich auch herangehen.
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DH wesentlich besser formuliert