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Ab welchem Einkommen muss ich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen?

Frage von taobaby taobaby

Bin ich zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet? Kann man sich davon befreien lassen? Oder bekommt man irgendwelche Strafen wenn man ihn bisher noch nie gemacht hat?

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Antworten (3)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung richtet sich nicht nach der Höhe, sondern der Art des Einkommens.

    Wenn Du Einkommen nur aus unselbständiger Tätigket erzielst und darüberhinaus keine Kapitaleinkünfte über die Freibeträge hinaus hast und auch kein Ehegattensplitting oder Steuervorabzug eingetragen hast, bist Du dazu nicht verpflichtet. Sonst schon.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    DH wesentlich besser formuliert

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    http://www.steuer.bayern.de/Vordrucke/01_est/2007/print/anltg_est1c_07.pdf

    hier kannst du u.a. nachlesen, wann du verpflichtet bist.

    dies hat mit der lohnsteuerklasse nichts zu tun.

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    sondern nur teilweise Kollegin Xy :-)) auch ein Däumchen für dich

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    Antwort von andreas48 andreas48

    in der Steuerklasse 1 bist du nicht verpflichtet..man sollte vorher ausrechnen, ob es sich lohnt eine Steuererklärung abzugeben.

    Beanspruchst du Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie musst du eine Steuerklärung abgeben, damit du in den Genuß der Zulagen kommst..

    Kommentar von wj2000 wj2000wj2000

    Richtig, so würde ich auch herangehen.

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