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ab welchem einkommen in einer eheähnlichen Gemeinschaft muss bekommt einer nichts mehr?

Frage von zinizin zinizin

Wenn man sich arbeitslos meldet und wo liegt die grenze, dass der alleinverdiener komplett alles mit finanzieren muss weil er zuviel verdient? Wer hat Erfahrungen oder hilfreiche sites?

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Antworten (5)

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Da ALG 1 eine Versicherungsleistung ist spielt der Verdienst des Partners keine Rolle.

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    nteressant wird das Problem erst wenn einer in ALG II rutscht, weil ALG I nicht vom Einkommen des anderen abhängt.

    Bei ALG II ist es eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und die Grenzen kann man sich über einschlägige Internetseiten einsehen.

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    Antwort von Cedira Cedira

    In dem Moment, in dem das Einkommen abzüglich der Absetzungen den Hilfebedarf übersteigt besteht kein Anspruch mehr. Da der Anspruch u.a. abhängig ist von Mietkosten, Mehrbedarfe etc. kann ich dir keine genaue Zahl nennen. - Sofern du ALG II meintest.

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    Antwort von zinizin zinizin

    oh sorry meinte sozialhilfe zum lebensunterhalt wenn eine person noch nie gearbeitet und somit eingezahlt hat in die alg versicherung nur schule gemacht...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wenn derjenige erwerbsfähig ist (als nicht aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten), dann kriegt er keine Sozialhilfe, sondern alg II. Und das ist vom Einkommen (auch das der Bedarfsgemeinschaft) und vom Vermögen abhängig. Mit vorherigen Einzahlungen hat das ganze nichts zu tun. Die spielen nur eine Rolle bei alg I.


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    Antwort von bitmap bitmap
    • bei alg I ist das nicht relevant

    • bei alg II kann mans z.B. ausrechenen. Hier http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html einer der vielen im i-net zur Verfügung stehenden alg-II-Rechner

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