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Ab welchem Durchschnitt kann eine Klassenarbeit für ungültig erklärt werden?

Frage von tanztrainer1 tanztrainer1

Bei meinem Sohn, 11. Kl., Gymnasium, Bayern, gab es eine Klassenarbeit in Chemie, die besonders schlecht ausfiel. Es gab nur 4er, 5er und 6er. Auch die Klassenbesten, die sonst immer nur 1er schreiben, hatten auch nur 4er. Kann man diese Arbeit für ungültig erklären lassen?

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maryline Maryline

    Die Klassenarbeit ist ungültig, wenn über 50% der Schüler 4minus, 5 oder 6 geschrieben haben. Dann wird die Arbeit in der Regel wiederholt. Eine solche Arbeit kann jedoch mit Genehmigung der Schulleiting trotzdem gewertet werden, wenn hinreichend im Unterricht und mittels Hausarbeit darauf vorbereitet wurde. Ich selbst musste den traurigen Gang zum Direktor unserer Schule bereits einige Male antreten, weil Klassenarbeiten von den Schülern nicht ernst genug genommen worden waren. Die Schüler hatten ganz einfach nichts dafür getan. Sollte dies hier nicht zutreffen, dann führt der nächste Weg zum Elternvertreter der Klasse.

    Ich bin Lehrerin in Hessen.

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Klar, wenn die Schüler faul sind, dann ist es ihre eigene Schuld. Aber sogar der Oberstreber, der bestimmt fleißig gelernt hat, bekam eine 4! Und richtig faul sind die in dieser Klasse bestimmt nicht!!

    Kommentar von Maryline MarylineMaryline

    Wenn keine Wiederholung der Arbeit angekündigt ist, bitte morgen den Elternvertreter benachrichtigen und ihn darum bitten, schnellstens beim Direktor einen Termin zu machen. Alles sehr umständlich, aber das ist nun mal der übliche Weg. Natürlich kann man auch den Versuch starten, sofort mit dem Chef zu sprechen, doch ohne Rückendeckung des Elternvertreters wird man da leicht abgewimmelt.

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    Antwort von tergenna tergenna

    Ab welchem Schnitt Arbeiten für ungültig erklärt werden können/müssen weiß ich leider nicht. ABER ich weiß (aus eigener Erfahrung) das sich ein Lehrer eine schlecht ausgefallene Arbeit beim Rektor genehmigen lassen kann. Er muß dann "nur" beim Rektor erklären, was er im Unterricht genau behandelt hat und warum die Arbeit so schlecht ausgefallen ist und dann kann der Rektor genehmigen, das die Arbeit SO in die Wertung einfließen darf und nicht wiederholt werden braucht...
    Ob das allerdings sinnvoll ist, sei mal dahingestellt....

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    Antwort von Draschomat Draschomat

    Ab 4,0 muss der Lehrer zum Direktor. Der entscheidet dann, ob der Test zu schwer war oder die Schüler einfach zu wenig gelernt hatten ^^

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wo steht das?

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Das war an meiner Schule immer so...wär ja Käse, wenn sich der Direktor die Sache nicht anschauen würde, wenn der Schnitt zu schlecht ist... wenn der Schnitt besser als 2,0 ist, muss der Lehrer auch zum Direktor gehen ^^

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wir hatten auch mal einen Kaiser!!!

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    Antwort von mia68 mia68

    Ich persönlich kenne die Regelung, dass die Arbeit nicht unbedingt gewertet werden muss, sofern mehr als 1/3 der Schüler eine Note hat, die schlechter als 4 ist. Wenn der Fachlehrer nicht von sich aus beschließt, diese Arbeit nicht zu werten, entscheidet unter Umständen die Schulleitung (nach Beratung mit dem betreffenden Lehrer und auch dem Klassenlehrer) darüber...

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    Antwort von wobber07 wobber07

    In Niedersachsen müssen arbeiten mit über 30 % 5en und 6en von der Schulleitung genehmigt werden! Dort muss der Lehrer argumentieren warum die Schüler Schuld am Ausfall sind und warum die arbeit , wenn er es nicht will, wiederholt werden muss

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    Antwort von Kathymaus Kathymaus

    wenn 50 % der schüler 5 und 6 haben

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das wäre eine Frage an den Vertrauenslehrer. wenn tatsächlich nur 4,5, und 6er vorliegen, dann liegt aber ein gleichmäßiger Spiegel vor, dass das Thema nicht verstanden wurde.

    Der lehrer sollte sich demnach fragen, ob er metodisch und didaktisch seinem Lehrauftrag genüge getan hat.

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Ja, seit sie diese Referendarin haben, ist der Unterricht eine Katastrophe. Es kann aber nicht angehen, dass jetzt womöglich ein Schüler die Klasse wiederholen müßte, nur weil diese Frau unfähig ist!! Sie unterrichtet außer Chemie auch noch Physik, und da ist es auch nicht viel besser!!

    Kommentar von Maryline MarylineMaryline

    Ob eine Referendarin unfähig ist oder nicht, lässt sich nicht aus der Ferne bestimmen. Das können nur die Ausbildungsleiter und Mentoren beurteilen.

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Es kann natürlich auch daran liegen, dass die Referendarin und der eigentliche Lehrer sich zu wenig über den Unterrichtsstoff abgesprochen haben, der zu behandeln gewesen wäre!

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das ist ja kaum denkbar!

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wie wollen Sie beurteilen, dass der Unterricht eine Katastrophe sei? Sind sie permanent dabei? Warum sollte die Referendarin unfähig sein? Weil Kiddys das behaupten?

    das muss wirklich überprüft werden. Denn es gibt auch Schulklassen, die ihren Lehrern gerne mal etwas unterstellen. Gerade referendare sind davon betroffen.

    Nicht Unfähigkeit ist in den meisten Angelegenheiten der Fall, sondern die pure Ablehnung der Schüler.

    Kommentar von Maryline MarylineMaryline

    Das ist schon denkbar, wenn Referendare noch nicht genügend Erfahrung haben und die Mentoren vor Schuljahresschluss sehr ausgelastet sind mit Konferenzen, Planungen für das kommende Jahr und Seminarbesprechungen.

    Noch eines: Schüler spielen gerne Erwachsene gegeneinander aus. Nicht alles gleich als bare Münze nehmen.

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    Antwort von senseless333 senseless333

    denk nich das sowa sgeht...man könnte als schüler vielleicht fragen ob man die arbeit wiederholen darf

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    Antwort von Piranha84 Piranha84

    wenden sie sich doch einfach mal an die schulleitung!

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Danke, werden wir jetzt machen!

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    Antwort von tanztrainer1 tanztrainer1

    Ja, diese Arbeit wurde verworfen. Jeder Schüler hatte dann ein Referat zu halten. Mit dieser Regelung sind jetzt alle einigermaßen zufrieden!

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    Antwort von jairohmsford jairohmsford

    Tatsächlich ist diese Regelung in manchen Bundesländern (definitiv weiß ich das von NRW) aufgehoben. Bis vor einigen Jahren hatten wir einen sog. Drittelerlass. Dieser schrieb vor, dass Klassenarbeiten, bei denen mehr als 1/3 der Noten im Bereich 5-6 lagen, dem Schulleiter zur Genehmigung vorgelegt werden mussten. Offiziell entschied dann der Schulleiter, ob diese Arbeit gewertet werden durfte oder wiederholt werden musste. In der Praxis entschied sich zumeist schon der Fachlehrer selbst für eine Wiederholung, um sich z.B. lästige Begründungen bei der Schulleitung zu ersparen. Diesen Erlass gibt es nicht mehr. Da dem Schulleiter das Ergebnis jeder Klassenarbeit aber in jedem Fall vorgelegt werden muss, kann er - unabhängig von der Quote - trotzdem eine Wiederholung verlangen.
    Wie die Sachlage in Bayern aussieht, kann ich leider nicht beurteilen. Ich würde als Lehrer bei einem solchen Ausfall aber mächtig ins Grübeln kommen.

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    War eine untalentierte Referendarin!!

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    Antwort von mopskind mopskind

    in der oberstufe geht es bei uns nicht mehr. wir haben einen biolehrer da ist der schnitt von einer 5+ normal.das sagt er sogar ganz offen -.-

    Kommentar von mopskind mopskindmopskind

    berlin

    Kommentar von DickeBohne DickeBohneDickeBohne

    Dann solltest ihr unsere Gesetze mal studieren. Auch in Berlin geht das.

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    Antwort von Brotkorb94 Brotkorb94

    Also in NRW geht das nicht mehr, weiß nicht genau, wie das in Bayern ist.

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    Antwort von Sharkan Sharkan

    4.0, das hängt aber vom Lehrer ab.

    Kommentar von tanztrainer1 tanztrainer1tanztrainer1

    Ok, wir versuchen es über den Vertrauenslehrer. Es waren auch Fragen dabei, die man im Unterricht noch gar nicht angesprochen hatte!!

    Kommentar von wobber07 wobber07wobber07

    das kommt auf dem Gymnasium bei fast jeder Arbeit vor... Da müssen die Schüler meistens sachen aus dem Unterricht auf andere Sachen übertragen!

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    Antwort von Macbeth1412 Macbeth1412

    Erst ab 6,00 - Aber nur der Lehrer kann sie für ungültig erklären lassen

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