Frage bezieht sich auf Selbständigkeit.
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phsssphsss
mit bruttojahreseinkommen hat das nix zu tun sondern mit deinem betrieblichen Gewinn aus deinem Gewerbe!
ausserdem kommt es drauf an ob man eine personengesellschaft/einzelunternehmer ist oder eine Kapitalgesellschaft!
du hast also deinen betrieblichen gewinn ( achtung nicht steuerlichen Gewinn ) + eventuell zurechnungen - eventuell Kürzungen ( nach GewStG ) und auf diese Bemessungsgrundlage zahlt eine Kapitalgesellschaft dann ihre Gewerbesteuer! Eine Personengesellschaft / Einzelunternehmen hätte auf die Bemessungsgrundlage noch einen Freibetrag i.H. von 24.500€ und würde nur auf den Rest GewSt bezahlen.
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