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Ab welchem Betrag werden Bußgelder zwischen den europäischen Ländern zugestellt?

Frage von macau macau

Kennt sich jemand mit dieser zwischenstaatlichen und rechtlichen Problematik aus?

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Antworten (1)

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    Antwort von Mendian Mendian

    70 euro

    Kommentar von Mendian MendianMendian

    Aktuelle Meldung! Geplante EU-weite Geldsanktionenvollstreckung verzögert sich!

    Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird sich verzögern. Als Termin für die Umsetzung war ursprünglich der 01.10.2010 geplant. Die Partei „Die Linke" hat ein Berichterstattergespräch beantragt und genehmigt bekommen, um noch einmal über grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren.

    Das Gespräch soll erst Anfang Juli stattfinden. Der Bundesrat kann also frühestens Ende September 2010 über das Gesetz abstimmen. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Oktober 2010 ist daher nicht mehr möglich. Das Bundesjustizministerium rechnet mit dem Inkrafttreten des EU-Rahmenbeschlusses aber noch in diesem Jahr.

    Die geplante Umsetzung hat zur Folge, dass Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben können. Sobald uns Informationen über den geplanten Stichtag vorliegen, werden wir Sie hierüber rechtzeitig informieren. Die geplante Vollstreckung gilt für Geldbußen ab einem Betrag von 70 Euro.

    Bislang können nur österreichische Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) hierzulande vollstrecken.

    Achtung: Vereinzelt könnten auch Verkehrsverstöße vollstreckt werden, die bereits vor dem zur Zeit noch offenen Stichtag begangen wurden, sofern das Bußgeld

    nach diesem Datum verhängt wurde oder nach diesem Datum rechtskräftig wird. http://www1.adac.de/RechtundRat/Verkehrssuenden/VerkehrsverstoesseimAusland/VollstreckungauslaendischerBussgeldbescheide/default.asp?ComponentID=3125&SourcePageID=10279

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