
Was immer ihm vom Monatsgehalt abgezogen wird:
Wenn er im Jahr unter dem Grundfreibetrag bleibt (7.664 €) gibt es die Steuer mit der Einkommensteuererklärung zurück.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner
Aber Vorsicht: In der Nähe deiser Grenze liegt auch die Einkommensgrenze für das Kindergeld!
Infos zu Einkommensteuererklärung, Kindergeld u. Bafög: www.klicktipps.de
Nachtrag: Ab 400€ muss der Student seine Krankenkasse selbst zahlen.
ja, so ist es. Es gibt keine extra Steuerregelung für Studenten.
Die Frage nach der Steuer ist doch gut beantwortet!!!!!!