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Ab welchem Betrag müssen ebay-Verkäufe beim Finanzamt angegeben werden?

gefragt von allgu007 am 12.10.2009 um 10:17 Uhr

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Chianti
beantwortet von Chianti am 12. Oktober 2009 10:23
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sobald eine gewinnerzielungsabsicht besteht. also der regelmäßige verkauf. wobei regelmäßig bereits bei 2 artikeln beginnen kann, dinge aus dem eigenen besitz sind steuerfrei, nur wenn du die dir zum verkaufen extra angeschafft hast, sieht das finanzamt regelmäßig eine gewinnerzielungsabsicht


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 12. Oktober 2009 10:20
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frage deinen steuerberater! generell musst du es angeben, wenn du dinge einkaufst, um sie wieder mit gewinn zu verkaufen. entscheidend dabei ist die absicht gewinn zu erzielen.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 10:25

zusatz: ich kann nur mal den besuch eines ebayseminares empfehlen. das kostet nicht die welt und bringt viel klarheit. auf der ebayseite findest du sicher einen link, ich glaube es heißt ebay academy.


anonym
beantwortet von Heidi3 am 12. Oktober 2009 19:24
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Die bisherige Diskussion befasste sich überwiegend damit, ob die Gewinne gewerbliche Einnahmen darstellen. Es gibt daneben aber noch den § 23(1)2 EStG! D.h. --wenn es sich ein privates Veräußerungsgeschaft handelt, bei dem der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr beträgt. In diesem Fall sind die Einnahmen--wenn sie 600 € ( Freigrenze, nicht Freibetrag) pro Jahr übersteigen einkommensteuierpflichtig! Schon mal daran gedacht, dass u.U. auch Umsatzsteuer fällig wird?

Kommentar von 051d0e147bc98afe763d1c19d88337b3smallyeats am 13. Oktober 2009 11:32

Umsatzsteuer auf private Veräußerungsgeschäfte?! Wohl kaum.

Aber wenn die diskutierte Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, greift natürlich nicht nur das Finanzamt mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu, sondern auch die Kommune mit Gewerbesteuer und dan käme da noch das Gewerbaufsichtsamt, wenn man das Gewerbe nicht ordentlich angemeldet hat und die Berufsgenossenschaft und .....


anonym
beantwortet von knurrie am 12. Oktober 2009 10:18
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ich glaube um die 1000

Kommentar von Susisau am 12. Oktober 2009 10:19

pro Monat. Hab ich auch so gehört.

Kommentar von ingridshaus am 12. Oktober 2009 10:20

Man sollte halt nicht so viel auf ein Mal einsetzen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 12. Oktober 2009 10:21

Quatsch, Du kannst auch 10 Kilo Gold verkaufen für 250000 falls Du so vermögend bist. Nur Gewerblich darf es nicht sein, ansonsten spielt die Summe keine Rolle.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 10:21

wenn du 500 euro mit dingen einnimmst, die du eingekauft hast, um sie zu verkaufen, musst du schon ein gewerbe anmelden!

Kommentar von 3561409b2ceb80c9480631d253625d58smallSimonsMaedchen am 12. Oktober 2009 10:29

ja aber nur wenn es drei gleiche sachen sind wie was weiß ich drei gummi enten... xD

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 11:11

da liegst du falsch! wenn du auf dem flohmarkt artikel einkaufst und sie dann bei ebay wieder verscherbelst, betreibst du ein gewerbe!

Kommentar von 051d0e147bc98afe763d1c19d88337b3smallyeats am 13. Oktober 2009 11:22

So ein Quatsch - es gibt keine Betragsgrenze. Die erste Antwort von Chianti war vollkommen korrekt und hat bereits alles beinhaltet, der Rest war Käse.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 12. Oktober 2009 10:20
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Willst Du privat gebr. Sachen und Dinge, die man nicht braucht, verkaufen, oder willst Du einen Shop eröffnen.

Privat, eigentlich alles, halt nicht soviel auf einmal, immer schön nacheinander.

Mit Shop wäre es gewerblich und Du muß ein Gewerbe anmelden.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 10:22

es hängt nicht davon ab, ob die dinge gebraucht sind oder nicht! ein schrotthändler muss seine einnahmen auch versteuern.

Kommentar von ingridshaus am 12. Oktober 2009 10:27

Wieder ein ganz Kleinlicher unterwegs. Ist mir schon klar, das wenn ich Euro 2.000,00 pro Monat verdiene, dass es mir an den Kragen gehen kann, aber nur, wenn man von einem Schnüffler erwischt wird.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 11:11

ja, so kann man natürlich auch jeden diebstahl rechtfertigen. ist ja auch nur schlimm, wenn man erwischt wird.


Questor
beantwortet von Questor am 12. Oktober 2009 10:20
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Ab welchem Betrag? Seit wann müssen Verkäufe privater Sachen versteuert werden?! Ich werde sicher nichts versteuern, das aus meinem Haushalt verkauft wird!

Kommentar von 051d0e147bc98afe763d1c19d88337b3smallyeats am 13. Oktober 2009 11:28

Wenn Du Gewinn damit machst gibt es kein privat mehr. Ich würde Dir empfehlen mal zu "privaten Veräußerungsgeschäften" § 23 EStG zu googlen - Du machst es Dir zu einfach. Ab 600 Euro Gewinn (bei Anschaffung und Verkauf innerhalb eines Kalenderjahres) wird versteuert:

http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft

Das hat aber nichts mit der ursprünglichen Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht bei ebay zu tun, das sind zwei verschiedenen Dinge.


SimonsMaedchen
beantwortet von SimonsMaedchen am 12. Oktober 2009 10:28
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ich habe mich letzte woche noch erkundigt...sobald du von einer sache zum beispiel 3 hosen von espri verkaufst muss es angegeben werden sonst machst du dich strafbar also die drei hosen jetzt ist egal in was für einem zeitraum auch wenn dazwischen 1-2 jahre vergehen...

Kommentar von allgu007 am 12. Oktober 2009 10:34

Und wenn es zwei Hosen wären? Oder eine?


anonym
beantwortet von ingridshaus am 12. Oktober 2009 11:02
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Also jetzt nochmals für Alle, nach Rücksprache mit Ebay und dem Finanzamt.

  1. Es kommt überhaupt nicht auf die Summe an.
  2. Es kommt darauf an, wie viel Dinge man einstellt.
  3. Es wird als "nachhaltig bzw. im größeren Umfang" deklariert, d.h., es kann einen Finanzbeamten schon stören, wenn man mehr als 1 Stück, andere mehr als 5 Stück, mehr als 10 Stück einstellt. Wahrscheinlich je nach dem, wie einer drauf ist.
  4. Man kann von hundert eingestellten Artikeln nur 2 Stück verkaufen, es ist egal, eingestellt waren definitiv zu viele.
  5. Profisionell betreibt man das Geschäft auf jeden Fall, wenn man 2-3 Teile z.B. einer Hose als neu verkauft, oder wenn man bei Ebay Artikel ersteigert, welche man dann wieder verkauft, oder eben irgendwelche Dinge, irgendwo in größeren Mengen kauft und bei Ebay wieder verkauft. Hier muß es gewerblich über einen Shop laufen.
  6. Wenn man es so sieht, hinterzieht eigentlich - bis auf wenige Ausnahmen - jeder Ebayer Steuern, da die Meisten mehr als 3-5 Artikel eingestellt haben.
  7. Das Finanzamt prüft immer mehr bei Ebay und es gibt auch noch die Schleimer, die nichts anderes zu tun haben, um uns Ebayer beim Finanzamt anzuschwärzen.
  8. Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen und Ihr kommt damit klar.
Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 12. Oktober 2009 11:14

man kann sich vor steuerforderungen schützen, indem man alle seine quittungen aufbewahrt, wo kein gewinn ist, da zahlt man auch keine steuern!

Kommentar von ingridshaus am 12. Oktober 2009 11:27

Das hilft Dir bei Ebay aber überhaupt nichts, weil es hier nicht unbedingt um den Euro geht, sondern um die Menge/Stückzahlen. Wenn es so wäre - was aber nicht ist - hast Du noch Quittungen z.B. von Gläsern, die Du Dir vor 25 Jahren gekaufst hast, ich schätze nicht. Aber Du willst es wahrscheinlich nicht verstehen und bist klüger als Ebay selbst, als das Finanzamt und die Steuerberater (habe ich gerade nochmals angerufen und das Gleiche erfahren). Damit ist für mich diese Diskussion beendet. Ich weiß, was ich wissen wollte, ich weiß jetzt, was Gesetz ist und alles andere interessiert mich nicht mehr. Wenn Du meinst, es besser zu wissen, kannst Du ja auch mal gerne mit diesen Stellen Rücksprache halten, vielleicht verstehst Du es dann.


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