sobald eine gewinnerzielungsabsicht besteht. also der regelmäßige verkauf. wobei regelmäßig bereits bei 2 artikeln beginnen kann, dinge aus dem eigenen besitz sind steuerfrei, nur wenn du die dir zum verkaufen extra angeschafft hast, sieht das finanzamt regelmäßig eine gewinnerzielungsabsicht

frage deinen steuerberater! generell musst du es angeben, wenn du dinge einkaufst, um sie wieder mit gewinn zu verkaufen. entscheidend dabei ist die absicht gewinn zu erzielen.
flirtheaven am 12. Oktober 2009 10:25 zusatz: ich kann nur mal den besuch eines ebayseminares empfehlen. das kostet nicht die welt und bringt viel klarheit. auf der ebayseite findest du sicher einen link, ich glaube es heißt ebay academy.
Die bisherige Diskussion befasste sich überwiegend damit, ob die Gewinne gewerbliche Einnahmen darstellen. Es gibt daneben aber noch den § 23(1)2 EStG! D.h. --wenn es sich ein privates Veräußerungsgeschaft handelt, bei dem der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als 1 Jahr beträgt. In diesem Fall sind die Einnahmen--wenn sie 600 € ( Freigrenze, nicht Freibetrag) pro Jahr übersteigen einkommensteuierpflichtig! Schon mal daran gedacht, dass u.U. auch Umsatzsteuer fällig wird?
yeats am 13. Oktober 2009 11:32 Umsatzsteuer auf private Veräußerungsgeschäfte?! Wohl kaum.
Aber wenn die diskutierte Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, greift natürlich nicht nur das Finanzamt mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu, sondern auch die Kommune mit Gewerbesteuer und dan käme da noch das Gewerbaufsichtsamt, wenn man das Gewerbe nicht ordentlich angemeldet hat und die Berufsgenossenschaft und .....
ich glaube um die 1000
pro Monat. Hab ich auch so gehört.
Man sollte halt nicht so viel auf ein Mal einsetzen.
Gerd2 am 12. Oktober 2009 10:21 Quatsch, Du kannst auch 10 Kilo Gold verkaufen für 250000 falls Du so vermögend bist. Nur Gewerblich darf es nicht sein, ansonsten spielt die Summe keine Rolle.
flirtheaven am 12. Oktober 2009 10:21 wenn du 500 euro mit dingen einnimmst, die du eingekauft hast, um sie zu verkaufen, musst du schon ein gewerbe anmelden!
SimonsMaedchen am 12. Oktober 2009 10:29 ja aber nur wenn es drei gleiche sachen sind wie was weiß ich drei gummi enten... xD
flirtheaven am 12. Oktober 2009 11:11 da liegst du falsch! wenn du auf dem flohmarkt artikel einkaufst und sie dann bei ebay wieder verscherbelst, betreibst du ein gewerbe!
yeats am 13. Oktober 2009 11:22 So ein Quatsch - es gibt keine Betragsgrenze. Die erste Antwort von Chianti war vollkommen korrekt und hat bereits alles beinhaltet, der Rest war Käse.
Willst Du privat gebr. Sachen und Dinge, die man nicht braucht, verkaufen, oder willst Du einen Shop eröffnen.
Privat, eigentlich alles, halt nicht soviel auf einmal, immer schön nacheinander.
Mit Shop wäre es gewerblich und Du muß ein Gewerbe anmelden.
flirtheaven am 12. Oktober 2009 10:22 es hängt nicht davon ab, ob die dinge gebraucht sind oder nicht! ein schrotthändler muss seine einnahmen auch versteuern.
Wieder ein ganz Kleinlicher unterwegs. Ist mir schon klar, das wenn ich Euro 2.000,00 pro Monat verdiene, dass es mir an den Kragen gehen kann, aber nur, wenn man von einem Schnüffler erwischt wird.
flirtheaven am 12. Oktober 2009 11:11 ja, so kann man natürlich auch jeden diebstahl rechtfertigen. ist ja auch nur schlimm, wenn man erwischt wird.

Ab welchem Betrag? Seit wann müssen Verkäufe privater Sachen versteuert werden?! Ich werde sicher nichts versteuern, das aus meinem Haushalt verkauft wird!
yeats am 13. Oktober 2009 11:28 Wenn Du Gewinn damit machst gibt es kein privat mehr. Ich würde Dir empfehlen mal zu "privaten Veräußerungsgeschäften" § 23 EStG zu googlen - Du machst es Dir zu einfach. Ab 600 Euro Gewinn (bei Anschaffung und Verkauf innerhalb eines Kalenderjahres) wird versteuert:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
Das hat aber nichts mit der ursprünglichen Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht bei ebay zu tun, das sind zwei verschiedenen Dinge.

ich habe mich letzte woche noch erkundigt...sobald du von einer sache zum beispiel 3 hosen von espri verkaufst muss es angegeben werden sonst machst du dich strafbar also die drei hosen jetzt ist egal in was für einem zeitraum auch wenn dazwischen 1-2 jahre vergehen...
Und wenn es zwei Hosen wären? Oder eine?
Also jetzt nochmals für Alle, nach Rücksprache mit Ebay und dem Finanzamt.
flirtheaven am 12. Oktober 2009 11:14 man kann sich vor steuerforderungen schützen, indem man alle seine quittungen aufbewahrt, wo kein gewinn ist, da zahlt man auch keine steuern!
Das hilft Dir bei Ebay aber überhaupt nichts, weil es hier nicht unbedingt um den Euro geht, sondern um die Menge/Stückzahlen. Wenn es so wäre - was aber nicht ist - hast Du noch Quittungen z.B. von Gläsern, die Du Dir vor 25 Jahren gekaufst hast, ich schätze nicht. Aber Du willst es wahrscheinlich nicht verstehen und bist klüger als Ebay selbst, als das Finanzamt und die Steuerberater (habe ich gerade nochmals angerufen und das Gleiche erfahren). Damit ist für mich diese Diskussion beendet. Ich weiß, was ich wissen wollte, ich weiß jetzt, was Gesetz ist und alles andere interessiert mich nicht mehr. Wenn Du meinst, es besser zu wissen, kannst Du ja auch mal gerne mit diesen Stellen Rücksprache halten, vielleicht verstehst Du es dann.