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Ab welchem Betrag kann man Spenden von der Steuer absetzen?

Frage von taumeltraum taumeltraum

Habe gehört, dass man Spenden absetzen kann. Ab welchem Betrag gilt das?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Mindestbetrag gibt es da keinen.
    Es gibt aber Höchstbeträge. Es kommt darauf an, wofür man spendet, also nach welchem EkStG-Paragraphen.
    Bei Unternehmen darf die Spende einen bestimmten Prozentsatz vom Umsatz nicht überschreiten. Also spenden dürfen sie schon mehr, es wird nur steuerlich nicht mehr berücksichtigt.

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    Antwort von sinuscon sinuscon

    Einige Finanzämter akzeptieren den Abzug eines Pauschalbetrags als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Bei Ledigen kann man 50,- Euro pauschal ohne Nachweis angeben, bei Verheirateten werden von einigen Finanzämtern 100,- Euro ohne Nachweis akzeptiert. Einen Rechtsanspruch auf den pauschalen Abzug dieser Spenden hat man als Steuerpflichtiger allerdings nicht. Aus diesem Grunde: Quittungen sammeln

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    Antwort von Smash Smash

    Es gibt keine Mindestgrenze. Abzugsfähig ist eine Spende nur dann, wenn Du eine Spendenbescheinigung vorlegen kannst von einer vom Finanzamt dafür anerkannten Institution.

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    Antwort von MagicTomCat MagicTomCat

    Jau! Da sind ja mal wieder jede Menge Halbweise unterwegs! Spenden sind ab dem ersten Cent als Sonderausgaben ansetzbar! § 10b Einkommensteuergesetz. 1 Cent macht aber keinen Sinn, weil der Aufwand dann höher ist als der Ertrag für den Begünstigten. Absetzbar sind insgesammt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Steuerpflichtigen. Firmen können 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter steuerwirksam spenden! Spenden an politische Parteien werden bis maximal € 825,00 bei Ehepartnern € 1.650,00 anerkannt. Bei Spenden an politischen Parteien bzw. Wählergruppen werden 50% der Erbrachten Spende steuermindernd wirksam!

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Jeder Betrag kann in der Einkommensteuer-Erklärung eingetragen werden, wirklich steuersenkende Berücksichtung finden nur Summen ab 2% des Bruttoeinkommens.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    ab jedem Betrag, erforderlich ist nur der Kontoauszug, der die Spende bzw den Beitrag für eine gemeinnützige Organisation oder auch Partei bestätigt.

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    Antwort von Reanne Reanne

    Ab jeden, Nachweis erforderlich.

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    Antwort von niggchen niggchen

    ca 100 euro, da fragt keiner nach

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    Antwort von gnadenlos gnadenlos

    ab jeden Betrag -Quittung brauchst du (so glaube ich) erst ab 100€

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    Antwort von eraz09 eraz09

    ich glaube ab 20 € aber ich weis es nicht genau

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