Auf was kommt es an wenn ich einen Baum fällen möchte ohne es bei der Stadt zu beantragen, muss ich einen neuen Baum pflanzen oder darf der Umfang/Durchmesser einen bestimmten Wert nicht überschreiten? Ort:Dresden
Ab welchem Baumumfang muss ich das Fällen bei der Stadt beantragen?
Antworten (6)
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4Antwort von
tradaixtradaix
In Dresden gibt es eine Gehölzschutzsatzung. Auskunft erteilt das Umweltamt, Telefon 0351 - 4886221.
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3Antwort von
steffinchen soweit ich weiß ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich... Frag doch einfach mal nach.
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2Antwort von
feldhamster Das hängt entscheidend von der Frage ab, ob die betroffene Kommune über eine Baumschutzsatzung verfügt. Wichtig ist drüberhinaus die Einhaltung der Brutphase zwischen März und Oktober. (s. auch Naturschutzrecht)
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2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Baumschutzverordnungen werden von den Kommunen erlassen. Das sind im Grunde genommen kleine Gesetze, die mit Sicherheit nicht im Internet zu finden sind.
Und sollte deine Kommune sehr fortschrittlich sein, dann kannste das eventuell auf deren HP erfahren, aber bestimmt nicht irgendwo im Netz.
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2Antwort von
LuiseLuise
Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Manchmal gibt es Baumschutzsatzungen, manchmal nicht, mal sind Bäume im Bebauungsplan festgesetzt, mal nicht. Kann keiner so einfach sagen. Erst mal zur Gemeinde.
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1Antwort von
wj2000wj2000
Hier kannst du nachlesen eine Bürgerinformation:
http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/umwelt-verbraucher/naturschutz/service-genehmigungen-infos/faellen-von-baeumen/
Kommentar von
maltemmaltem Aber der entscheidende letzte Abschnitt hilft ihm auch nicht weiter: "Manche Städte und Gemeinden im Landkreis haben eine sogenannte Baumschutzsatzung aufgestellt, so z.B. Bietigheim-Bissingen und Möglingen.
Hier stehen Bäume ab einem gewissen Stammdurchmesser unter Schutz.
Genauere Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung."
Kommentar von
wj2000wj2000 Man kann sich auch beim örtlichen Umweltbüro erkundigen. Unseres ist eigentlich sehr gut auf der "Höhe".
ich hab schon überall im netz gesucht und nix gefunden
Sie meinte wohl eher, dass du mal bei der Stadt-/Ortsverwaltung anrufst, die werdens wissen oder dir zumindest den richtigen Ansprechpartner nennen. Es muß ja nicht immer das WWW sein, das gute alte Telefon ist manchmal effektiver.
das muss doch aber auch igredwo im netz stehn? irgendein gesetzestext
Wie gesagt, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wenn deine Gemeinde die entsprechende Verordnung nicht im Netz hat, wird anrufen die einfachste Lösung sein (und braucht ohnehin viel weniger Zeit, als sich stundenlang durch unübersichtliche Webseiten zu kämpfen)