Ich habe mal gehört, dass die Haftpflichtversicherung erst ab einem bestimmten Alter des Kindes auch Schäden ersetzt, die das Kind verursacht hat. Stimmt das, denn wir haben natürlich eine Haftpflichtversicherung und sind bisher immer daovon ausgegangen, dass diese den Schaden ausgleicht, wenn eines unserer Kinder z.B. draußen beim Spielen und Toben etwas beschädigt.
Ab welchem Alter sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?
Antworten (5)
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11Antwort von
himbeere Du solltest prüfen, ob es sich um eine Familienhaftpflichtversicherung handelt. So steht es auf jeden Fall in unserer Police. Als mein Mann und ich damals einen gemeinsamen Vertrag abgeschlossen haben, galt der gleich für die Kinder, die wir eventuell bekommen würden. Ich denke also, dass Kinder sofort bei den Eltern mitversichert sind.
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10Antwort von
KabarkKabark
Kinder bis 7 Jahre sind nicht deliktfähig, also muss eine Privathaftpflichtversicherung auch nicht die Schäden bezahlen, die diese Kinder anrichten. Moderne Verträge beinhalten eine sog. Deliktunfähigkeitsklausel; die Versicherung tritt dann auch bis zu einer gewissen Grenze bei solchen Schäden ein. Ansonsten sind Kinder natürlich ab Geburt mitversichert.
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1Antwort von
allesiea Das stimmt, der Tarif muss auf alle Fälle eine Familienhaftpflicht sein, dann sind auch deine Kinder mit dabei. Nach Ausbildungsende brauchen deine Kinder aber eine eigene Haftpflichtversicherung, außer ihr habt einen Landwirtschaftlichen Betrieb, dann gilt die Haftpflichtversicherung der Eltern bis zum 25. Lebensjahres des Kindes.
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paulinaundco Vielen Dank, dann muss ich mal den Vertrag überprüfen.
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0Antwort von
JuergenLukas Grundsätzlich sind Kinder ab Geburt bei der Haftpflicht ihrer Eltern versichert. Hat eine Alleinerziehende Person (Mutter oder Vater) nur eine Singlehaftpflicht, musss der Vertrag i.d.R. auf eine Familienhaftpflicht erweitert werden. Es ist aber auch richtig, das Kinder bis 6 Jahren nicht deliktfähig sind!
Kommentar von
KabarkKabark § 828 BGB sagt bis 6 Jahre? Wirklich?
Kommentar von
Eddy21Eddy21 Die Altersgrenze ist auf 7 Jahre angehoben Worden !
Genau so ist es, der geschädigte muss selbst für den entstandenen Schaden aufkommen !
Diese irrtümliche Meinug von wegen von der Hand los reißen etc. greift unter 7 Jahren nicht !