Antworten (5)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
kittykatze90kittykatze90
so früh wie möglich sofern die Beträge gezahlt werden können, oder ein anderer die Beiträge übernimmt
-
1Antwort von
kevin1905kevin1905
Um zu riestern muss man in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, Beamter sein oder mit einem von den vorgenannten verheiratet sein. Dies passiert selten vor dem 16. Lebensjahr.
Wohnungsbauprämie wird ab dem 16. Lebensjahr gewährt. Arbeitnehmersparzulage wenn man Arbeitnehmer ist. Diese Förderungen sind von der Höhe her minimal, genau so wie die Verzinsung eines Bausparvertrags (ca. 1%). Arbeitnehmersparzulage wird nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen bis maximal 19.200,- € p.a. für alleinstehende und 38.400,- € (verheiratete) gewährt.
Bausparverträge sind ein Relikt der 70er und 80er Jahre. Sie sind heute selten zeitgemäß und eigenen sich nur für die wenigsten Menschen.
Kommentar von
jastforjujastforju Um zu riestern muss man in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen,
Man kann auch noch riestern, wenn man nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht. Z.B. als EU-Rentner.
Aber mir ging es in meiner Frage, ab wann es SINNVOLL ist.
Bausparverträge sind ein Relikt der 70er und 80er Jahre. Sie sind heute selten zeitgemäß und eigenen sich nur für die wenigsten Menschen.
Das ist Unsinn!
-
1
Sobald du in einem Arbeitsverhältnis stehst, kannst du die Zuschüsse in Anspruch nehmen. Bei Bausparverträgen fällt die Prämie sehr bald weg, weil das Einkommen sehr schnell über die Fördergrenzen steigt.
Kommentar von
jastforjujastforju Können z.B. Eltern oder Großeltern für ihre Kinder/Enkelkinder keine Bausparverträge abschließen? Warum nur für Arbeitnehmer und nicht für Schüler? Was ist "sehr bald"? Wo liegt die Fördergrenze?
Kommentar von
DerHansDerHans Natürlich können auch 16-jährige Bausparprämien bekommen, wenn jemand anders die Beiträge zahlt, SORRY
Kommentar von
jastforjujastforju Meine ursprüngliche Frage war ja, ab welchem Alter ... ? Also, ab 16?
-
-
1Antwort von
kritizen Naja, um eigenständig handeln zu können sollte man schon 18 Jahre alt sein, aber Achtung, von den angesprochenen Produkten Bauspar und Riester würde ich eine Kombination also Bausparriester machen. Beim riestern ist Bausparriester die einzige Alternative, bei dem keine Versicherung auf die angesparte Summe für die Lebensphase ab dem 85ten Zugriff hat. Wenn Du Dich damit auseineinandersetzen willst kann ich Dir auf Wunsch eine weitere Info zukommen lassen. Zurück zum Bausparriestern. Wichtig ist noch zu wissen, dass Wohnriestern nur für Bau oder Kauf einer dann eigengenutzten Immobilie verwendet werden kann, wenn man nicht die in der Ansparphase erhaltenen staatlichen Zulagen wieder verlieren d.h. zurückzahlen muss. Also z,B. auch renovieren ist mit Wohnriester nicht möglich. Dies bedeutet, dass man sich schon bei Abschluss von Wohnriester im Klaren ist, dass man sich eines Tages ein eigengenutztes Heim anschaffen will. Man kann zwar einen Wohnriestervertrag bei Nichtkauf oder Bau -um die staatlichen Zulagen zu retten- in ein anderes Riesterprodukt umswitchen, aber dann landet man in der Auszahlphase unweigerlich wieder in den Fängen einer Versicherung mit all den damit verbundenen Nachteilen.
Kommentar von
jastforjujastforju Warum? Was hat die Altersgrenze damit zu tun? Können z.B. Eltern oder Großeltern für ihre Kinder/Enkelkinder keine Bausparverträge oder/und Riesterverträge abschließen?
Kommentar von
DerHansDerHans Riesterverträge können nur Arbeitbnehmer abschglißen. Wie soll ein Schüler 4 % seines Einkommens zahlen?
Kommentar von
jastforjujastforju Ich weiß, dass Riesterverträge auch Nicht-Arbeitnehmer (z.B. Renter wegen Erwerbsminderung, auch bis zu 100 %) abschließen können. Deshalb ja meine Frage, ab welchem Alter ... ? 4 % von weing ist auch wenig!
-
0Antwort von
SgtMillerSgtMiller
Riester ab dem Zeitpunkt an dem man förderberechtigt ist.
Bausparvertrag einfach so abschließen ohne exaktes Ziel/Grund, macht keinen Sinn.
Kommentar von
jastforjujastforju Deine Antwort macht keinen Sinn!
Kommentar von
SgtMillerSgtMiller Wenn Du das so siehst ?
Wenn ich mir Deine Antworten so anschaue , hast Du eigentlich keine kapiert. Wozu fragst Du eigentlich wenn Du mit keiner Antwort zufrieden bist ?
Kommentar von
jastforjujastforju Weil keine Antwort meine Frage beantwortet hat! Darum!
Kommentar von
SgtMillerSgtMiller Eher, weil nicht das geantwortet wurde was Du gerne hören würdest.
Aber so ist das nun Mal im Leben.
Was heißt denn so früh wie möglich? Gibt es kein Mindestalter?
Nein es gibt kein Mindestalter !
Also könnte ein Baby schon riestern?