Unser Sohn ist 10 und findet seinen Autositz "babyisch". Ab welchem Alter kann ich die Kopfstütze abnehmen und nur noch die Sitzerhöhung verwenden?
Ab welchem Alter reicht für die Kinder im Auto nur noch die Sitzerhöhung?
Antworten (6)
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luxi09luxi09
ab 1,50m kann man den Kindersitz komplett weglassen. Meine Tochter ist auch 10 Jahre alt und sitzt schon seit 2 Jahren auf der Sitzerhöhung. Klar das Deinem Sohn ein Kindersitz peinlich ist.
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1Antwort von
anjannianjanni
Das hängt von der Größe des Kindes ab.
Guck doch mal z.B. beim ADAC vorbei. Die haben da bestimmt ganz gute Infos.
Wenn Du einen freundlichen Polizisten kennst (gibt es bei Euch noch die "Kontaktbeamten", oder machen Eure Kinder in der Schule einen Fahrradführerschein?), könntest Du den auch bitten, Deinem Kind ganz genau zu erklären, wie die Vorschriften sind und warum! Das beeindruckt Kinder in dem Alter oft noch.
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ingridshausingridshaus
Wie lange muss überhaupt ein Kindersitz benutzt werden?
Auszug aus § 21, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind (geeignet sind nur Systeme, die den Kriterien der ECE 44-03 oder ECE 44-04 entsprechen) Dies gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.
Anmerkung: Die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung eines Kindersitzes endet mit 12 Jahren oder wenn das Kind 150 cm groß ist. Eines der beiden Kriterien muss also erfüllt sein. Das 12 Lebensjahr wird mit dem 12.Geburtstag vollendet.
Ein ordnungsgemäßer Gurtverlauf wird jedoch bei weniger als 150 cm Körpergröße selten erreicht. Deshalb empfehlen wir dringend, unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze, den Kindersitz weiter zu benutzen.
Ob ein Kindersitz geeignet ist, ergibt sich aus der ECE Zulassung.
Für welche Fahrzeuge Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Den Wortlaut der hier angeführten Verordnungen / Gesetze finden Sie unter § 21 StVO und § 35a StVZO.
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thonithoni
Alter weiß ich nicht genau aber ab einer Körpergröße von 1,50m!
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anjannianjanni Ab 1,5 m braucht das Kind auch die Sitzerhöhung nicht mehr. Dann reicht m.W. das "normale" Rückhaltesystem (sprich: Gurt).
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thonithoni Ja genau das meinte ich auch! Sorry!
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kikkerlkikkerl
hängt auch davon ab wie hoch dein sohn ist. meine tochter ist auch 10 und benötigt keine mehr ;-)
Kommentar von
Orchidee1Orchidee1 Ist sie schon 1,50 m?
So - und nun ging es ja in der Frage nicht um die generelle Benutzung eines Kinder-Rückhaltesystems, sondern darum, welches zu benutzen ist... Insofern ist Deine Antwort am Thema vorbei.
Sitzerhöhungen gehören in die Gewichtsgruppe 2/3. Sobald das Kind also 15 kg schwer ist, darf eine einfache Sitzerhöhung benutzt werden. Ob einfachste Sitzerhöhung oder komplettes System mit Rückenlehne - die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Fahrzeugdreipunktgurt. Einfache Sitzerhöungen bieten keinen Seitenschutz, haben oftmals keine Führungen für den unteren Gurt und natürlich auch keine Führung für den Diagonalgurt
Also sollte der Sitz zumindest über deutlich ausgeprägte seitliche "Führungshörner" verfügen.
Aber trotz Sitzerhöhung kann der Schultergurt des Fahrzeugs zu dicht am Hals Ihres Kindes liegen. Deshalb kontrollieren Sie immer den richtigen Verlauf der Gurte (unterer Gurt auf den Oberschenkeln oder im Beckenbereich / oberer Gurt korrekt über der Schulter).
Wir empfehlen generell nur noch Sitzerhöhungen mit Rückenlehne verwenden.
Mein Kind ist noch nicht 150 cm groß und noch keine 12 Jahre alt. Es wiegt aber mehr als 36 kg. Und auf der Sitzerhöhung steht, dass sie nur von 15 - 36 kg zugelassen ist. Was soll ich tun?
Auch wenn die Sitzhersteller das in der Regel nicht in die Anleitung mit aufnehmen. Die gesetzliche "Kindersitzbenutzungspflicht" besteht weiter und zwar bis zu einem Alter von 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße. Dem zufolge müssen diese Systeme in der Gewichtsgruppe 3, also auch von schwereren Kindern benutzt werden. Wenn Ihr Kind also (Höhe / Breite) noch Platz in/auf dem Sitz hat, muss er weiterverwendet werden
Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Das Sitzkissen oder die Rückenlehne haben ja keine eigentliche Haltefunktion, sie dienen dazu, den Fahrzeuggurt kindgerecht zu führen. Die bei einem Unfall entstehende Energie wird von den Fahrzeuggurten aufgenommen und die sind für höhere Gewichte ausgelegt.
vgl. auch www.autokindersitz.at / Bereich "Fragen & Antworten
Im absoluten Ausnahmefall, wenn die Verwendung eines Sitzes aufgrund des Körpergewichts oder der Statur des Kindes nicht möglich ist, kann von der zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahme von der "Sitzbenutzungspflicht" erteilt werden.
Noch mehr Info`s unter: www.kvw-mhm.de/autokindersitze/fragen.html