Gibt es ein Mindestalter, ab dem die Kassen erst verpflichtet sind, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen?
Ab welchem Alter müssen Krankenkassen die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen?
Antworten (4)
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6Antwort von
vincentvincent
Über die Altersgrenzen wurde informiert. Die Krankenkassen MÜSSEN nicht die Kosten übernehmen. Vor einer solchen Massnahme wird geprüft ob dem Grunde nach(das hängt von verschieden Faktoren ab), eine Leistungspflicht gegeben ist. Die künstl. Befruchtung ist KEINE MUSSLEISTUNG der RVO-Kassen.
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3Antwort von
clou66clou66
Gefunden unter:
http://www.kma-online.de/index.php?m=1000_202&t=1900&c=14349&sid=
Landessozialgericht Altersgrenze für Erstattung bei künstlicher Befruchtung rechtens
Krankenkassen müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur übernehmen, wenn beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind.
Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Diese Regelung verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei verfassungsgemäß, heißt es zur Begründung (Urteil vom 6. September 2007 - L 5 KR 240/06).
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0Antwort von
Familiemanager Alles so weit richtig, nur sollte hier auch noch gesagt werden, dass die Krankenkasse des Mann und die Krankenkasse der Frau nie 100% der Kosten übernimmt! Wer sich mit solchen Gedanken trägt sollte einen Beratungsgespräch in einer solchen Spezialpraxis suchen!!!!! Die Kosten sind nicht unerheblich!
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0Antwort von
liam22 Die Frau muss mindestens 25 Jahre alt sein und darf höchstens 40 Jahre alt sein.
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