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Ab welchem Alter müssen Krankenkassen die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen?

Frage von hannah hannah

Gibt es ein Mindestalter, ab dem die Kassen erst verpflichtet sind, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen?

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Antworten (4)

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    Antwort von vincent vincent

    Über die Altersgrenzen wurde informiert. Die Krankenkassen MÜSSEN nicht die Kosten übernehmen. Vor einer solchen Massnahme wird geprüft ob dem Grunde nach(das hängt von verschieden Faktoren ab), eine Leistungspflicht gegeben ist. Die künstl. Befruchtung ist KEINE MUSSLEISTUNG der RVO-Kassen.

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    Antwort von clou66 clou66

    Gefunden unter:

    http://www.kma-online.de/index.php?m=1000_202&t=1900&c=14349&sid=

    Landessozialgericht Altersgrenze für Erstattung bei künstlicher Befruchtung rechtens

    Krankenkassen müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur übernehmen, wenn beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind.

    Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Diese Regelung verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei verfassungsgemäß, heißt es zur Begründung (Urteil vom 6. September 2007 - L 5 KR 240/06).

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    Antwort von Familiemanager Familiemanager

    Alles so weit richtig, nur sollte hier auch noch gesagt werden, dass die Krankenkasse des Mann und die Krankenkasse der Frau nie 100% der Kosten übernimmt! Wer sich mit solchen Gedanken trägt sollte einen Beratungsgespräch in einer solchen Spezialpraxis suchen!!!!! Die Kosten sind nicht unerheblich!

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    Antwort von liam22 liam22

    Die Frau muss mindestens 25 Jahre alt sein und darf höchstens 40 Jahre alt sein.

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